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Moosmä
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Hallo
Ich habe eine frage betreffend Umbau M14 in Karabiner 31 oder 11. Ist dies erlaubt oder nicht wenn ich ein defekter Karabiner nehme? Oder verstosse ich gegen das Waffengesetz?
Gruss Moosmä
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19/1/2014, 18:27 |
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Eyco
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Beitrag Re: Umbau M14 in K31
Karabiner sind nicht Waffenerwerbsscheinpflichtig
Also ziemlich analog Airsoftflinten ausser das eine 3. Ausführungs ans Waffenbüro geht.
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19/1/2014, 18:35 |
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S.T.A.L.K.E.R
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Beitrag Re: Umbau M14 in K31
Aber Achtung, wenn der Karabiner danach noch schussfähig ist, dann ist es immer noch eine Feuerwaffe und darf nicht an ein AS Game genommen werden.
"Defekte Karabiner" definier das mal
Kann es dir natürlich nicht rechtsverbindlich sagen, aber am besten bohrst du den Lauf auf en deutlich grösseres Kaliber auf und auch die Abzugseinheit sollte nicht mehr auf original zurückgebaut werden können.
Am besten einen Büchsenmacher konsultieren, der Umbauten auf Deko mach.
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19/1/2014, 19:45 |
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Moosmä
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Beitrag Re: Umbau M14 in K31
Also wen ich ihn umbauen würde wäre der Lauf ausgebaut nur das vordere sichtbare Stück wäre dran aber ausgebohrt. Beim verschlussgehäuse wäre alles ausgefrässt für die Gearbox. Und der Abzug wäre der vom M14 so wie auch das Magazin einfach gekürzt.
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19/1/2014, 20:16 |
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S.T.A.L.K.E.R
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Beitrag Re: Umbau M14 in K31
Meiner Meinung nach sollte das kein Problem sein...kann mich natürlich auch täuschen.
Aber v.a. wen du sagst, dass das Verschlussgehäuse ausgebohrt wird, sehe ich darin kein Problem mehr.
Finde es eine ziemlich coole Idee, halt uns auf dem Laufenden!
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19/1/2014, 21:41 |
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Core
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Beitrag Re: Umbau M14 in K31
Ist zwar aus dem Deutschen Waffengesetz, aber ich vermute das in der Schweiz auch irgendwo eine Regelung existieren muss die ich jetzt auf Anhieb nicht finde, evtl. müsstest du mal einen Büchsenmacher kontaktieren.
Deutscher Gesetzestext wäre wie folgt:
Zitat: 1.4 Unbrauchbar gemachte Schusswaffen
Schusswaffen sind dann unbrauchbar, wenn
1.4.1 das Patronenlager dauerhaft so verändert ist, dass weder Munition noch Treibladungen geladen werden können,
1.4.2 der Verschluss dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,
1.4.3 in Griffstücken oder anderen wesentlichen Waffenteilen für Handfeuer-Kurzwaffen der Auslösemechanismus dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,
1.4.4 bei Kurzwaffen der Lauf auf seiner ganzen Länge, im Patronenlager beginnend,
- bis zur Laufmündung einen durchgehenden Längsschlitz von mindestens 4 mm Breite oder
- im Abstand von jeweils 3 cm, mindestens jedoch 3 kalibergroße Bohrungen oder
- andere gleichwertige Laufveränderungen aufweist,
1.4.5 bei Langwaffen der Lauf in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel
- mindestens 6 kalibergroße Bohrungen oder
- andere gleichwertige Laufveränderungen aufweist und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen ist,
1.4.6 dauerhaft unbrauchbar gemacht oder geworden ist eine Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann.
Gruss Core
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19/1/2014, 23:26 |
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reaper
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Beitrag Re: Umbau M14 in K31
Und die Schweiz hat keinen solchen Gesetzestext. Einmal Feuerwaffe, immer Feuerwaffe. Selbst wenn Du den K31 selbst komplett einschmelzen würdest, so gilt dieser Stahlklumpen noch immer als Feuerwaffe, bis er offiziell von Amtes wegen vernichtet wurde.
Aus diesem Grund ist es dann auch so, dass Du diesen nicht aneinem AS Game verwenden dürftest, da es sich nach Gesetz noch immer um eine Feuerwaffe handelt, und Du Dich somit strafbar machst.
Die Schweiz kennt nunmal keine Dekowaffen. Wir kennen im Gesetz nur Feuerwaffen und Nicht-Feuerwaffen. Nach dem Gesetz ist es nicht möglich oder legal, das eine in das andere umzuwandeln.
Gruss
Reaper
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20/1/2014, 07:59 |
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S.T.A.L.K.E.R
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Beitrag Re: Umbau M14 in K31
Danke Reaper, da hat mich wohl die Rechtslage in Deutschland verwirrt.
Was aber demfall sicher gehen würde ist, nur den Holzschaft des K31 zu benutzen.
Viel Metall schaut ja eh nicht raus 
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20/1/2014, 10:55 |
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reaper
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Beitrag Re: Umbau M14 in K31
Folgende Komponenten gelten als Waffenbestandteile:
- Lauf
- Receiver / Verschlussgehäuse
- Verschluss
Diese 3 Komponenten darfst Du nur mit sonderbewilligung verändern, beziehungsweise nicht verwenden.
Alle anderen Teile des Karabiners darfst Du abändern und verwenden.
Wenn Du es wirklich machen willst, dann kannst Du den einzigen legalen Weg versuchen, welcher funktionieren könnte.
Dazu machst Du folgendes:
1. Sonderbewilligung beim Kanton beantragen, für das verändern der Waffe.
2. Due Waffe umbauen.
3. Bei der Zentralstelle Waffen eine Typenprüfung für genau diese Waffe beantragen.
4. Hoffen, dass sie nicht meht als Feuerwaffe eingestuft ist.
Dies wird aber Kosten jehnseits der CHF 5000.- Marke nach sich ziehen. Daher die Frage, obs sich lohnt...
Gruss
Reaper
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20/1/2014, 12:56 |
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Beitrag Re: Umbau M14 in K31
Salü Moosmä
Wollte mich auch noch kurz melden. Ich bin von Beruf Büchsenmacher, daher kann ich die anderen nur bestätigen. In der Schweiz gibt es keine Dekowaffen(z.B. Deko-MP ->braucht Ausnahmebewilligung) Also, entweder Feuerwaffe oder Nicht-Feuerwaffe
Zum Umbau:
Guck mal hier beim Link, hab da was offizielles gefunden: http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... index.html Sollte glaub Artikel 33 und 34 sein.
Am einfachsten ist(hab ich auch schon gemacht) Holzschaft nehmen und Verschluss der M14 anpassen: Feilen, Sägen, mit PVC verkleben, auffüllen...
Gruss
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20/1/2014, 14:48 |
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Moosmä
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Beitrag Re: Umbau M14 in K31
Danke für eure Antworten.
Werde ein Original Holzschaft nehmen und der rest selber,, nachbasteln''. Sofern ich das hinkriege.
Gruss Moosmä
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21/1/2014, 18:55 |
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