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 Militärregeln = Militärgelände? 
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Als erstes möchte ich mich hier bei allen entschuldigen, die sich durch mich angegriffen gefühlt haben, denn dies lag in keinster Weise in meiner Absicht.
Ich bin nur ein weing frustriert, das wir - obwohl sich eben doch so viele noch sehr viel Mühe geben - irgendwie einfach auf keinen grünen Zweig kommen.
Ich weiss ja auch nicht alles was im Hintergrund läuft, da ich ja auch nicht alle Informationen habe und eben dieses nichtwissen hat mich jetzt vermutlich bei vielen AA Usern als Buhmann oder Störenfried abgestempelt.

Mittlerweile - danke Kampfratte & Marcel - weiss ich, das sich Games auf Mil Geländen nicht (oder einfach noch nicht) realisieren lassen.
Ich würde mich aber ernsthaft auf PN's freuen, in denen ich etwas mehr Infos erhalte, wie dies denn mit privaten Geländen ist.
(Schwiegervati hat ein riesen Waldgebiet, der er sein eigen nennt)

Wie auch immer, ich entschuldige mich nochmals, wenn ich hier für Adrenalinräusche und Missmut gesorgt habe und hoffe, das wir dies gemeinsam irgendwie hinbekommen.

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grün... grüner... BADGREENTHING

SINE IRA IN MEDIAS RES ET FUROR

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9/9/2008, 08:18

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Da AS nun dem Waffengesetz unterliegt, kann man einige grundlegende Anweisungen/Instruktionen/Weisungen daraus entnehmen.

Zum Thema Platzrecht. Der VBS, sprich das Militär pachtet im grossen und ganzen solche Gelände. Lässt dort auch Gras öfters mal höher wachsen, damit der Landbesitzer darauf den biologischen Tieren (Bienen, Blumen etc.) einen Lebensraum gewähren kann. Nun denn, da das Militär dieses Land pachtet, hat es Anrecht dort auch Regeln aufzustellen welche für alle verbindlich sind. Diese besagen, dass Armeekriegsspiele darauf verboten sind. Dazu mal einen dicken grossen Punkt. (Warum weiss ich nicht, aber naja so sind Gesetze eben *lach*).
Zu deinem Privatgelände. Da es Privat ist, kannst du darauf ja grundsätzlich machen was du willst. Du musst aber laut dem Waffengesetz, welches ab Dez. in Kraft tritt, Dritte davon bewahren und der Gefahr ausschliessen, dass ihnen etwas passieren könnte. Zum könnte, musst du das Gebiet absperren, mit nem grossen Band, Schilder aufstellen evtl (da bin ich mir nicht sicher, sowas in der Art Schiessfahne) und eine Schiesswache stellen. Sprich jemand der an den Weggabellungen schaut, dass niemand in das Gelände kommt. Sprich jeder Weg der durch das Gebiet geht, muss gesichert sein. Einfach absperren geht nicht.
Es ist rechtlich sicherlich eine Grauzone mit dem Landbesitz, weil man darauf ja praktisch machen kann was man will. Aber irgendwo gibt es wohl eine KLausel die eine private Bauparzelle, sprich Wohngebiet von einem Waldstück ausschliest, da bin ich leider überfragt.
Grundsätzlich kannst du davon ausgehen, dass du dort machen kannst was du willst, aber Dritte müssen informiert sein was dort läuft.

Es ist ja bekanntlich klar, dass an Wochenendtagen eigentlich kein militärischer Betrieb sichtbar in der Öffentlichkeit stattfinden darf.
Leider gibt es Menschen, und diese haben nicht immer den selben Verstand und denken in einem gewissen Masse logisch. Aber zu viel verlangen darf man nicht. Habe ich gestern wieder gesehen auf SF2 in der Sprechrunde, zum Thema ich nenne es "Kiffen ja, Rauchen nein" *lach* hat man im Moment ja andere Probleme.

Was ich bisher gehört habe ist, dass die Polizei eigentlich meist überfordert ist und der Situation nicht gewachsen ist. Sprich die rechtliche Lage nicht genau kennen. Wegschicken können sie euch auf jedenfall, wenn ihr das Platzrecht nicht habt.

Macht euch schlau, es gibt immer eine Möglichkeit, in der Gemeinde einen Ort zu bekommen (vorausgesetzt ihr seit ein eingetragener Verein).
Ihr könntet Info - Abende machen und Flyer in der Gemeinde verteilen. Auch das ist erlaubt. So könnte man die Umgebung aufklären, weil das doch sehr spärlich praktiziert wird. Das "Pöbel" ich nenne es mal so, da die grosse Masse wenig darüber informiert ist was AS genau ist. Es sieht halt für den laien nach Militär - Krieg - Terror - Angst aus. Verständlich AS ist Wahrheitsgetreu.

Auf jedenfall müsst ihr bei der Gemeinde ein OK einholen und die entsprechenden Daten (an denen ihr Spielen wollte) dem Polizeichef der Umgebung vorlegen, damit dieser informiert ist, im Falle dass eine Meldung reinkommt durch den Notruf der Polizei eines vorbeilaufenden Passanten.

BTW, kleine Randbemerkung.
Wenn ich selber als Unwissender sowas sehen würde, vernetzten doch meine Hirnbahnen einen logischen Zusammenhang. "Hirn: Sieht Militär rennen, kein Knall hörbar..... Frage Echt ??? Nein - was ist es also ??? Keine Ahnung, ich frage nach......

Da sind wir leider wieder beim Pöbel :) *lach* Aktion - Militär - Wirkung unbekannt, WTF (auch ein schönes Wort bei einem Gesichtsausdruck auf Bildern mit einem Fragezeichen kombinierbar) ich habe Angst, Rufe Polizei.
Ich weiss nicht woher diese denkart kommt, aber sie kann nicht von den Grünen kommen, weil wir ja eigentlich in Bewegung sind, wie ein Fussgänger der einen Sonntagsspaziergang macht auch ist.
Naja, ein endloses Thema leider. Grosse Chancen rechne ich uns in der Zukunft nicht ein, denn es wird hart, einen Ort zu bekommen.

P.S Da AS dem Waffengesetzt bald unterliegt, können eure AEG's jederzeit beschlagnahmt werden, weil ihr nicht das Recht habt, damit in der Öffentlichkeit umher zu laufen.
Etwas anderes ist es beim Gear. Da sämtliches Material als Kleider deklariert wird, ausser dem Armee Taz 21 (korrigiert mich fals ich falsch liege) könnt ihr damit eigentlich überall rumlaufen wo ihr wollt.
Warum ich so einen langen Text schreibe, keine Ahnung, Freundin sollte schon lange da sein, aber eben :)

Wenn ich mich in einigen Dingen vergriffen habe tut es mir leid. Ich bin ein wenig liberal und denke "Leben und Leben lassen". Hr.Spuhler hat das gestern einmal mehr wieder schön zu Tage gebracht. :)


Zuletzt geändert von Fulio am 24/9/2008, 16:48, insgesamt 2-mal geändert.



24/9/2008, 16:25

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Kurze frage zu Thema Schiesswache: Was wenn das Gebiet weit ab liegt und kein richtiger Weg (Kies, Strasse) dort hin führt? muss dann auch eine Schiesswache gestellt werden?

Was sind die Anforderungen an eine Schiesswache?


24/9/2008, 16:29

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Es gibt leider keinen Kompromiss mit diesem Gesetz. Schiesswache ist Pflicht gem. dem Waffengesetz. Es gibt keine Ausnahmen, ausser du bist in einem Haus und euch sieht niemand. Überall wo die Möglichkeit aber besteht, muss eine Schiesswache aufgestellt werden, sprich im öffentlichen Raum.

(War bei der Luftabwehr sprich der MFLAB 11 Monate im Dienst *g) Auf dem Berninapass auf 2000 m im Schnee und ab von legalen Strassen (Duro packt alles) mussten wir eine Schiesswache den Fels hochjagen, als wir mit den Geschützen in den Hang feuern wollten ;)
Grundsätzlich läuft da ja auch fern der Welt keiner rum.

//edit sry, zweite Frage vergessen zu beantworten.
Anforderungen gibt es eigentlich nur, Passanten der Gefahr auszuschliessen.


24/9/2008, 16:47
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