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 Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen 
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Hätte auch noch ne Frage: bei Verkauf oder Kauf einer ASG hier im Forum, muss dann auch ein Vertrag abgeschlossen werden?

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18/11/2008, 16:36
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Es steht klipp und klar, dass beim Handel unter Privaten ein Vetrag notwendig ist, wo gehandelt wird ist egal :idea:

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18/11/2008, 16:52
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
wie der handel unter privaten und so funktionert ist klar....aber darf man die AEG's per post versenden?


18/11/2008, 17:51
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
@Souti848: Ja, darf man. Jedoch muss man vorab den vertrag unterzeichnen. Zudem ist das Paket mindestens als eingeschrieben zu versenden damit man die Sicherheit und den beleg hat, dass das Paket bei der richtigen Person angekommen ist/durch die richtige Person in Empfang genommen wurde.

@Stinger: Ich habe heute die Regeln gepostet. Bitte lesen.


18/11/2008, 18:57
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
ich hätte da noch eine Frage zu Punkt 2.2 Absatz D:

(D) Personen mit Vorstrafen die noch eingetragen sind oder solche die gewalttätige und/oder gemeingefährliche Gesinnungen bekunden)

Wäre der Besitz in einem solchen Fall noch erlaubt wen die ASG's vor dem 12.12.2008 erworben wurden?
Wie lange bleiben Einträge im Strafregister erhalten und soll ich lieber zuhause bleiben als AS spielen gehen?

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18/11/2008, 19:13
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
HF_Martini6: Da du die Waffen vor Inkrafttreten erworben hast stellt dies kein Problem dar. Entsprechend kannst du damit auch spielen. Wie lange Einträge im Auszug verbleiben kann ich nicht sagen, dies müsstest du direkt mit den Behörden anschauen.


18/11/2008, 19:18
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Bei mir ergibt sich noch eine Unklarheit beim Thema Minderjährige:
Zitat:
Der Kauf, das Tragen sowie das Importieren von Airsoft Waffen ist für Minderjährige verboten. Airsoft Waffen, welche vor dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes erworben wurden, dürfen im Besitz verbleiben.
Darf ich als Minderjähriger mit meinen Airsoftwaffen, welche ich noch vor dem Inkraftreten gekauft habe auch spielen? Es steht nur dass dann der Besitz legal ist aber vom Tragen (bedeuted für mich Transport und Spielen) wird nichts geschrieben. Darf ich also mit meinen ASG's, welche ich schon besitze weiterhin spielen und diese auch selbständig zum Spielfeld transportieren?

mfg Cobra


18/11/2008, 19:39
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
hier steht jetzt immer nur über die ASG's, wie siehts mit anderen Gegenständen aus? Sprich claymore, Madbull Granaten, oder anderes Zubehör, wie Läufe, GB Teile, Magazine... usw????

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18/11/2008, 21:47
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Cobras Frage intressiert mich auch. Wollte das Selbe fragen.


@Bone:
Über Läufe, Granaten GB Teile und so steht folgendes:
Zitat:
Die Gearbox, deren Inhalte sowie Motoren und alle weiteren Teile sind keine besonders konstruierten Waffenbestandteile, ausser denjenigen die als wesentliche Waffenbestandteile bezeichnet werden:

bei Pistolen:
Griffstück
Verschluss
Lauf

bei Revolvern:
Rahmen
Lauf

bei Handfeuerwaffen:
Verschlussgehäuse
Verschluss
Lauf


18/11/2008, 21:56
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
ja danke olskill

Aber eben, Magazine, claymore, Madbull Granaten, Mun, Gas... Kann ich solche Sachen wie gehabt über UNC, RW, WGC oder sonstige Shops bestellen und ohne Probleme einführen?

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18/11/2008, 21:58
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Zitat:
ja danke olskill

Aber eben, Magazine, claymore, Madbull Granaten, Mun, Gas... Kann ich solche Sachen wie gehabt über UNC, RW, WGC oder sonstige Shops bestellen und ohne Probleme einführen?
Magazine, Munition, Gas gehen nicht unters Waffengesetz.
Das BB's nicht als Munition im eigentlichen Sinne gelten, steht sogar in Holla's Text (erster Post), Magazine gehen auch bei echten (Realsteel) Waffen nicht unters Waffengesetz.

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18/11/2008, 22:12
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Minderjährige: Schreibt eure Waffen auf eure Eltern um und wenn ihr an ein Spiel geht könnt ihr einen Leihvertrag unterzeichnen. Das ist das sicherste...

Alle anderen Fragen wurden bereits durch andere Teilnehmer beantwortet. Jungs, kniet euch rein, ich musste auch Stunden um Stunden lesen...


18/11/2008, 22:55
Tactical Payment Delayer
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
..


Zuletzt geändert von PRAS am 13/1/2024, 18:07, insgesamt 1-mal geändert.



19/11/2008, 10:43
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Zitat:
Hallo zusammen

Ich wollte mich mal in aller Form bei denjenigen bedanken, die bei der Erarbeitung dieses neuen Gesetzes mitgewirkt haben und deren Vorteile für uns herausgeholt haben. Die Arbeit ist ehrenamtlich und kostet Zeit und Wille, das ist hoch anzurechnen. Ich denke die Gesetzeslage wäre ohne Mitwirken userer kompetenen Verteter nie so positiv ausgefallen wie sie nun ist.

Vielen vielen Dank!

Cheers
Marc
Ja ich denke das wäre angebracht! :)
Ich bin mega erleichtert, dass ich mir auch in Zukunft noch ein paar neue Guns zu tun darf!
Vielen Dank für die Arbeit! Ich denke ohne euch wärs wohl zu Ende mit Airsoft! ;)

Cheers!

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leave no man behind!
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19/11/2008, 12:18
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
@Pras. Sorry, aber verstehe ich das jetzt richtig, du bedankst dich bei denen die ein Gesetz verschärft und uns wieder ein gutes Stück an Eigenverantwortung entzogen haben?! Oder denen, die den Regulier-Fans entgegen getreten sind, um Schlimmeres zu verhindern?

Dank gebührt auf jeden Fall den Letzteren und ProTell, ohne diese Leute und insbesondere ProTell können wir in naher Zukunft unser "Hobby" auf dem Sondermüll entsorgen! Die Waffengegner sägen unermüdlich an allem was mit dem Thema Waffen zu tun hat und ruhen nicht eher, bis wir lammfromm und entmündigt sind.

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Memento mori


19/11/2008, 13:51
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