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Autor:  Nick Harisberger [ 2/2/2010, 20:00 ]
Betreff des Beitrags:  Club

Guten Abend...

Ich habe eine kleine Frage...
Wir vom IGAS-I wollten uns als Club einschreiben gehen und ich hab die Gemeinde kontaktiert und von Ihnen nur die Info bekommen dies sei nicht nötig und wir gelten auch so als Verein und das einschreiben sei Freiwillig...
...ein bisschen skeptisch hab ich Ihnen danach geantwortet das wir uns trozdem gerne einschreiben lassen würden und sie "verweisten" mich ich soll mich im Handelsregister eintragen lassen :? ...
Kann mir jemand von euch sagen ob dies stimmt, dass wir uns nirgends einschreiben müssen..?

mit freundlichen Grüssen
Nick Harisberger und das IGAS-I Team

Autor:  Eyco [ 2/2/2010, 20:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Club

Stimmt so
Man muss sich nicht eintragen.
Kommt alles im 2. Lehrjahr im Allgemeinsbildungsbla.
Hab jetzt keine Lust den genauen Wortlaut rauszusuchen.

Aber ich würde mich auf so Vereinsregisterwebseiten eintragen:
z.B: http://www.vereinsportal.ch/
Wir haben schon 2 Sponsoren ohne etwas zu tun :mrgreen:

MfG Eyco

Autor:  darkdaenu [ 2/2/2010, 20:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Club

Möööp, der Handelsregistereintrag wird teuer :mrgreen:

Also zu uns:

Wir haben uns lediglich in "unserer" Gemeinde als Verein eintragen lassen (so von wegen Vereinssitz)

Autor:  Michael Corleone [ 2/2/2010, 20:36 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Club

Der Eintrag ins Handelsregister ist freiwillig für euch, da euer Verein nicht kaufmännischer Natur ist. Das Gesetz das den Handelsregistereintrag betrifft steht bei Art 61 Abs 1ff ZGB:
Zitat:
1 Sind die Vereinsstatuten angenommen und ist der Vorstand bestellt, so ist der Verein befugt, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.
2 Betreibt der Verein für seinen Zweck ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe, so ist er zu Eintragung verpflichtet.
3 Der Anmeldung sind die Statuten und das Verzeichnis der Vorstandsmitglieder beizufügen.

Autor:  Nick Harisberger [ 2/2/2010, 21:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Club

Danke an alle für die Infos... :D
Zitat:
Der Eintrag ins Handelsregister ist freiwillig für euch, da euer Verein nicht kaufmännischer Natur ist. Das Gesetz das den Handelsregistereintrag betrifft steht bei Art 61 Abs 1ff ZGB:
Zitat:
1 Sind die Vereinsstatuten angenommen und ist der Vorstand bestellt, so ist der Verein befugt, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.
2 Betreibt der Verein für seinen Zweck ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe, so ist er zu Eintragung verpflichtet.
3 Der Anmeldung sind die Statuten und das Verzeichnis der Vorstandsmitglieder beizufügen.
aber wenn man Mitgliederbeitrag verlangt muss man sich trozdem nich anmelden oder..?

Autor:  Michael Corleone [ 2/2/2010, 22:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Club

Hallo. Kaufmännisches Gewerbe bedeutet, dass du Sachen (in dem Fall als Verein) kaufst und weiterverkaufst, meistens mit Profit. :wink:
Das beinhaltet nicht den Mitgliederbeitrag. Also kannst du ruhig einen Beitrag verlangen, einen Eintrag ins Handelregister brauchst du deshalb noch lange nicht.

MfG

Autor:  Nick Harisberger [ 3/2/2010, 18:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Club

Hat sich alles geklärt und kann geclosed werden...
...jedoch noch vielen Dank an alle...
Es ist immer wieder erstaunlich wie schnell Ihhr alle helft wen jemand eine Frage hat...
Find ich super, danke Leute.. :D

Autor:  Michael Corleone [ 3/2/2010, 19:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Club

Ja, ist auch schön wenn man sein ganzes sonst unnötiges Wissen irgendwo verwerten kann. :wink:

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