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Lucas1992
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Eine Kolleg hat ein privatgelände, nun ist die frage: Könnte ich darauf airsoft spiele?(Wenn die gemeinde einverstanden ist)
lg
Lucas
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29/4/2010, 15:33 |
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Ramon
Registriert: 29/6/2005, 15:23 Alter: 38
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Kommt darauf an, was für eine Art von Gelände. Bei Wald zum Beispiel siehts anders aus als auf einem Fabrikareal.
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29/4/2010, 15:56 |
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Lucas1992
Registriert: 13/1/2010, 22:47 Alter: 32
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Ist Wald, aber an diesem Ort geht kein öffentlicher Weg hindurch
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29/4/2010, 17:06 |
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darkdaenu
AA-Administrator
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Bei Wald brauchst du eine Bewilligung der Gemeinde 
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29/4/2010, 17:07 |
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Lucas1992
Registriert: 13/1/2010, 22:47 Alter: 32
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Kriegt man die Gut?
Und muss ich bei jedem spiel zuerst eine bewilligung holen?
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29/4/2010, 17:13 |
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MATiS
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Sali
aus Erfahrung:
für Privatbesitz ist der Eigentümer verantwortlich, Ausnahme sind die Wälder, die in der Regel für die Bevölkerung
besuchbar sind. Also für ein Wald brauchst du Genehmigung der Gemeinde, die machen es an einer Gemeinderatsitzung, und erteilen dir es schriftlich. Unter welchen Auflagen, ist verschieden.
Kiesgruben und Fabrikareale sind der Öffentlichkeit nicht per Gesetz gestattet zu besuchen-nutzen, also dort kannst mit dem Geländebesitzer ein Vertrag aushandeln. Trotzdem würde ich die Gemeinde informieren, mit Betönung, es ist PRIVAT Areal.
In dem Vertarg soll die Nutzung (AS Spiele), die Häufigkeit( die Legezeit/Brütezeit der Tiere MAI-JUNI auslassen), der Verantwortliche (dein Verein), Organisatorisches (Absicherung, Kontakt)
Diese Art von Vertrag wird auf "Dauer" oder auf "Zusehen" erteilt, oder hast du unbefristet, befristet oder in der Probezeit.
Auflösung des Vertrages hinhalten, unter welchen Bestimmungen könne es dazu kommen.
_________________ Präsi
Airsoft Team Neunkirch
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29/4/2010, 18:46 |
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Ghillie
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Ich kenne das Problem bestens.
Ich füge noch hinzu dass Grünflächen in Kiesgruben oft unter Naturschutz stehen.
Wenn du also eine ideale Kiesgrube findest mit schönen Weihern,Bambus und wunderbar für den Sport geeignete Grünflächen dann darf gerade dort nicht gespielt werden.
Die Besitzer von Kiesgruben sind übrigens häufig die Gemeinden oder sehr grosse Firmen die gleich mehrere Werke besitzen.
Brauchst dich übrigens nicht wundern wenn von 10 Anfragen nur eine Erfolgreich ist.
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30/4/2010, 15:50 |
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Lucas1992
Registriert: 13/1/2010, 22:47 Alter: 32
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Danke erstmals für die tollen infos!
Zrug zu den brütenzeit der tieren, das heisst jetzt kann ich es sowieso vergessen?
lg
Lucas
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30/4/2010, 20:52 |
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Perganos
Registriert: 5/10/2009, 13:44 Alter: 35
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^^ wenn du dir sicher bist das es da tiere gibt die zu der zeit brüten dann ja aber du musst dich mal evlt mit dem örtlichen förster in kontakt setzten. immerhin musst du als letzte instanz immer darauf pledieren das dieses gelände privater besitzt ist und kein öffentlicher zutritt erlaubt ist. sofern sich keine green-peace freaks melden die einen haufen fogelkacke retten wollen, kannst du den wald auch mit dynamit sprengen und die deine bratwurst in dem feuerinferno grillen.
cheers
PS: falls es zu einem vertrag kommen sollte, kannst du den mir gerne mal schicken. ich studiere jus. hab genug verträge im leben gesehen =)
_________________ Wenn es schon Krieg geben muss, dann lass es in meinen Tagen geschehen damit mein Kind in Frieden leben kann
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30/4/2010, 22:24 |
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HellfireCybot
Registriert: 15/9/2008, 14:18 Alter: 32
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So... habe auch noch eine Frage zu diesem Thema:
Nach langer Herumfragerei in der Verwandtschaft habe ich endlich jemanden gefunden, der ein Privatgelände im Kanton Schwyz besitzt. Da ich aber dem Sport in keiner Weise schaden will, dachte ich mir, dass ich lieber zuerst hier nachfrage um sicher zu gehen:
Bei dem Gelände handelt es sich um das Lager einer Pflästerfirma (kleines Lagergebäude sowie rundherum ein offenes Areal, wo die Steine sowie anderes Zeugs gelagert werden)
Das Gelände ist relativ abgelegen und es führt auch kein Weg in unmittelbarer Nähe durch. Ein Zaun ist keiner vorhanden, nur am Eingang steht ein ungf. 2 Meter hohes Tor.
Rechts befindet sich ein breiter Fluss, links grenzt ein Waldstück an das Lager.
Soviel zur Situation, nun meine Frage:
Soweit ich weiss, darf ein privates Gelände für AS genutzt werden, solange die Bewilligung des Besitzers vorhanden ist (ist sie natürlich). Habe aber ebenfalls gelesen, dass ein Zaun vorhanden sein muss. Reicht das was vorhanden ist als Abgrenzung, ohne die Bewilligung der Gemeinde einholen zu müssen?
Wäre echt froh um kompetente Antworten.
Danke!
Gruss
Hellfire
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27/8/2010, 20:12 |
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Mentor
Registriert: 15/3/2010, 19:19 Alter: 33
Beiträge: 386
Verein: EAC
Wohnort: Schwarzenberg
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@ HelfireCybot
Eine Deutliche abgrenzung des Spielfeldes mit absperrband sollte durchaus reichen, da es ein zutritts verbot signalisiert.
Darum: Absperrband Kaufen und los
mfg Mentor
_________________!!!Der Sprengradius einer Granate, ist immer 1cm grösser als dein Sprungradius!!!
http://www.swizz-gaming.bplaced.de
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27/8/2010, 22:07 |
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Nicesniper
Dr. NEF
Registriert: 9/9/2008, 22:40 Alter: 24
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@ Mentor: Dein Tip ist unvollständig und damit nicht zu gebrauchen.
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30/8/2010, 11:45 |
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HellfireCybot
Registriert: 15/9/2008, 14:18 Alter: 32
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Hi Nicesniper
Wäre dann froh, wenn du oder jemand anderes noch etwas dazufügen könnte.
Danke
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30/8/2010, 12:18 |
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darkdaenu
AA-Administrator
Registriert: 3/8/2008, 11:35 Alter: 38
Beiträge: 1398
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Wohnort: Egirichswilare
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Da gabs doch mal ein Thread zu diesem Thema?
viewtopic.php?f=25&t=12723&st=0&sk=t&sd=a
Zitat:
2.6. Spiele & Spielfelder
2.6 Spiele & Spielfelder
Das Spielfeld muss durch natürliche Geländebegrenzungen (Bachläufe, Dickicht, Felsen, Zäune und dergleichen welche nicht versehentlich/leicht überwunden werden können) oder, wo natürliche Barrieren nicht vorhanden sind, durch Markierungen (Trassierband) begrenzt werden.
An Wegen, Strassen, leicht zugänglichen Stellen, etc. ist eine Warntafel aufzustellen mit denen auf das Airsoftschiessen hingewiesen wird. Unten angefügt findet Ihr ein Beispiel, wie so eine Warntafel aussehen könnte. An jeder Warntafel ist eine Trillerpfeife oder eine Telefonnummer anzubringen, warum erseht ihr aus dem Text auf der Warntafel. Das Verwenden dieser oder einer gleichwertigen Tafel ist vom Verband SASF vorgeschrieben.
Der Spielleiter ist dafür verantwortlich, dass sichergestellt wird, dass keine verirrten BB’s eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen welche sich ausserhalb des abgesicherten Geländes aufhalten. Die Spielfeldgrenzen sind dementsprechend anzupassen und die Spieler vor ihrem Spielbeginn zu instruieren.
Der Spieler unterbricht sofort seinen Zielvorgang oder die Schussabgabe, wenn er eine Gefahr für Mensch, Tier oder Material erkennt.
Airsoftwaffen und dessen Zubehör, welches in der Safezone gelagert wird, ist nie unbeaufsichtigt zu lassen. Hier gilt es also ab sofort jeweils eine Parkwache zu stellen, damit Unbefugte keine Airsoftwaffen oder deren Zubehör entwenden oder damit rumhantieren können.
Spielfeld Warntafel
Sehr geehrte Damen und Herren
Hinter dieser Absperrung findet ein Airsoftanlass statt. Es besteht für Sie keine Gefahr.
Dieser Anlass ist bewilligt und die Polizei ist informiert.
Das Betreten des Spielfelds ist allerdings nur mit einer entsprechenden Schutzbrille gestattet. Falls Sie dieses Gelände durchqueren möchten rufen Sie bitte untenstehende Nummer an oder pfeifen sie drei Mal lang. Die Spielleitung wird dann kommen und Sie durch das Gelände begleiten.
Informationen über den Airsoftsport finden Sie unter: http://www.sasf.ch
Mit freundlichen Grüssen
Die Spielleitung
Natel-Nr.: …………………………………….
_________________ War's a bitch - wear Helmet!
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30/8/2010, 15:51 |
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HellfireCybot
Registriert: 15/9/2008, 14:18 Alter: 32
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Verein: Alpha Centauri
Wohnort: Washington DC
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Ja habe mir diesen Thread auch schon angeschaut. Wollte aber zur Sicherheit nochmals nachfragen, da inzwischen vielleicht neue Erfahrungen betreffend Geländeabgrenzung gemacht wurden. Werde mir mal das Gelände mal ganz genau anschauen, wo Absperrungen von nöten sind...
Danke auf jeden Fall für eure Hilfe.
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30/8/2010, 17:37 |
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