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Grenzübertritt mit Airsoftgeräten
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Autor:  viper187 [ 4/8/2010, 13:42 ]
Betreff des Beitrags:  Grenzübertritt mit Airsoftgeräten

So, mir hat sich eine Frage aufgetan:

Mir ist klar, dass man beim Grenzübertritt, z.B. nach Deutschland den ganzen Spass dem Zöllner anzugeben hat, so a la SASF-Zollüberschreitungs-FAQ

Nun stellt sich mir aber die Frage: Angenommen ich will nach Österreich, nach Österreicher-Recht gelten Airsoft-Markierer meines Wissens nicht als Waffen bzw. laufen nicht unter dem Waffengesetz, einzig ein Mindestalter von 18 Jahren ist vorausgesetzt, muss man da das ganze Zolltheater auch jedesmal durchmachen? (Da ich mit dem Gedanken spiele evtl. des öfteren in Österreich zu spielen, da ganz in der Nähe ein Verein seine Spiele hat.)
Oder kommt man zwar ohne Probs nach Österreich, nur hat man evtl. bei der Rückreise ein Problem?!

Und was um alles in der Welt macht man, wenn die Zollhäuser net immer besetzt sind?

Bitte um Aufklärung, habe keinen Bock in nen Hammer zu latschen.

Autor:  Holla [ 4/8/2010, 13:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzübertritt mit Airsoftgeräten

Es geht weniger um das WG im Ausland sondern in das in der CH damit du bei der Rückreise deine Waffen wieder problemlos einführen kannst. Nach DE würde ich damit übrigens nicht, da spielt das WG des Nachbarlandes dann wieder eine grössere Rolle als z.B. bei FR und AT. Wenn du Pech hast lässt dich einer damit nach DE und sollte dich später eine mobile Kontrolle aufpicken können dir ein paar Herren auf dem Forum hier sicher kurz erläutern welche Zelle wie möbliert ist. :mrgreen:

Wenn du aber sowieso in AT spielen willst dann kauf deine Flinten einfach dort und lass sie drüben. Easiest solution.

Autor:  viper187 [ 4/8/2010, 13:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzübertritt mit Airsoftgeräten

Hm OK, dacht ich mir fast. Aber wie gesagt, was macht man wenn man an einen Grenzübergang kommt der nicht besetzt ist? Kommt ja des öfteren mal vor (zumindest seh ich das des öfteren...).

Autor:  Holla [ 4/8/2010, 13:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzübertritt mit Airsoftgeräten

Dann gilt es einen besetzten zu finden. Is doof, is aber so. ;)

Autor:  viper187 [ 4/8/2010, 14:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzübertritt mit Airsoftgeräten

OK, danke für die Hilfe. Is aber echt bescheuert, wenn die schon solche Regelungen machen sollte man auch verlangen dürfen dass die Grenzübergänge besetzt sind -.-*

Autor:  Holla [ 4/8/2010, 14:26 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzübertritt mit Airsoftgeräten

Und Zitronenfalter falten Zitronen.

Autor:  Snooker [ 4/8/2010, 14:42 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzübertritt mit Airsoftgeräten

Nach Östereich ist es kein Problem. als wir an die PPB 3 gingen, mussten wir am ersten Zoll ebenfalls umdrehen um bei Diepoldsau den Übertritt zu machen.

Wichtig beim ganzen ist, dass Du Deine Waffen ausstempeln lässt. dieser Stempel auf dem Papier dient als Beweis, dass du die Knifte in der Schweiz gekauft hast. Solltest Du die Flinte nicht ausstempeln lassen und Du wirst beim der Rückkehr an der Grenze kontrolliert, denken die Zöllner das du die Wumme in Östereich gekauft hast und in die Schweiz schmuggeln willst.

Inzwischen ist es ein reines Hobby von mir, die Grenzbeamten mit dem Dokument zu nerven ;) In Basel sind die beamten schon soweit, dass sie Dich als Airsoftspieler identifizieren können, wenn Du nur schon mit der Mappe in Richtung Zollgebäude marschierst :mrgreen:

Ebenfalls wichtig: Lass dich NIE abwimmeln und bestehe auf den Stempel :!: Es Gibt immer noch Zöllner, die das verfahren nicht kennen.
Beim letzten Giro-Besuch passierte bei mir folgendes:

08:00, Grenze Schweiz-Frankreich, Basel:
Ich schreite mit der Mappe unterm Arm über die Autobahn rtg Zollgebäude. Zwei Beamte, welche am Autos durchwinken sind, schreien Quer über den Zoll:

"AIRSOFTSPIELER??"
"Jop..!"
"WEITERFAHREN!"
"Nein, ich brauch den Stempel..!"
"Ach, für die Ausfuhr und dann nochmal bei der Einfuhr??"
"Genau..!"
"Mitkommen..."

Im Zollgebäude nimmt der Herr meinen Zettel, unterschreibt und macht den Stempel drauf. Kommentar des Zollbeamten:
"huere Hafechääs..." :mrgreen:

Autor:  viper187 [ 5/8/2010, 14:48 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzübertritt mit Airsoftgeräten

Gleich mal noch ne Frage:
Wie sieht das für Minderjährige aus? Ist das mit einem Leihvertrag kein Problem, oder wirds da ein Riesentamtam geben (v.A. im Bezug auf Österreich)? Weiss das wer?
Zitat:
Und Zitronenfalter falten Zitronen.
Jaja, der Zoll macht die Spielregeln nicht, aber ist doch trozdem bescheuert... ^^

Autor:  Soulblighter [ 5/8/2010, 16:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grenzübertritt mit Airsoftgeräten

Bei Minderjährigen musst du die Gesetze des jeweiligen Landes beachten.

Soweit ich weiss sagt die französische Gesetzgebung dass das Mindestalter 18 sein muss, trotz "lockerer" Zollhandhabung.

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