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Filmen mit Airsoftwaffen - Rechtslage
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Autor:  The-Joke [ 28/3/2011, 22:51 ]
Betreff des Beitrags:  Filmen mit Airsoftwaffen - Rechtslage

Ich wollte einmal nachfragen wie's Rechtlich aussieht bezüglich filmen mit Airsoftwaffen. Hat jemand von euch schon Erfahrung damit? Ich weiss das ich eine Erlaubniss brauche und am Drehort darauf hinweisen muss.
(Es geht nicht darum am Bahnhof zu filmen oder sonstwo wo viele Menschen sind, eher an abgelegereren Orten)

MfG

TJ

Autor:  Snooker [ 29/3/2011, 07:05 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Filmen mit Airsoftwaffen - Rechtslage

Die Rechtslage ist die selbe wie beim Event. in der Öffentlichkeit dürfen die Fluppen nicht getragen werden.

Es empfiehlt sich, die Behörden um den Drehort herum zu kontaktieren. Als ich ein Fotoshooting mit Guns and Girls gemacht habe, habe ich auf die entsprechende Gemeinde telefoniert und den Chef der Abteilung für Sicherheit verlangt. Bei einem Gespräch haben ich ihm dann erklärt, das wir ein Fotoshooting machen und Imitationswaffen im spiel sind etc etc. Anschliessend hab ich die Gemeindepolizei per Telefon informiert.

Die Behörden zeigen sich i.d.R. kulant und haben nichts dagegen. Die grösste Sorge eines Bündner Gemeindepolizisten waren nicht die Airsoftwaffen sondern das wir evt. Nacktfotos von Frauen in ihrem katholisch angehauchten Kanton machen würden :mrgreen:

Also: Kontaktiere die behörden und rede mit ihnen. Mehr als ein "Nein..!" kann Dir nicht passieren ;)

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