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Holla
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Beitrag Medien: Busse wegen Waffentragens
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12/5/2011, 17:07 |
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Core
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Beitrag Re: Medien: Busse wegen Waffentragens
1.Skandalös
2.Ist mir auch schon passiert , aber ohne Konsequenzen (Zum Glück).
_________________ "The best way to improve the "G&D DTW AR-15" is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
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12/5/2011, 17:18 |
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Mentor
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Beitrag Re: Medien: Busse wegen Waffentragens
Wo ich angefangen habe zu lesen hatte ich erst einen schock aber hier!
Das heisst auch: Die Waffe in der Öffentlichkeit zu transportieren, ohne dass ein Vereinsanlass etc. stattfindet, ist eine strafbare Handlung. Anders gesagt: Mit der Waffe zum Kollegen in die Garage fahren ist strafbar, es sei denn, es wurde ein Verein gegründet. (flo)
wenn ich von der Polizei kontrolliert werde und sage ich bin in einem Airsoft Verein und der Polizist fragt mich ob ich einen nachweiss dafür habe !? was dann? Ihn an die Gemeinde verweisen?
mfg Mentor
_________________!!!Der Sprengradius einer Granate, ist immer 1cm grösser als dein Sprungradius!!!
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12/5/2011, 17:19 |
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onezeroone
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Beitrag Re: Medien: Busse wegen Waffentragens
Ich finde es auch doof, warum müssen die immer so ein Theater machen?
Die Medien spielen es natürlich dann noch auf!
_________________ 160 Häftlinge warten auf den Tag der offenen Tür.
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12/5/2011, 17:19 |
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chochol
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Beitrag Re: Medien: Busse wegen Waffentragens
Mal 'ne naive Frage am Rande... das ist ja nur, weil sein Kollege nicht im Besitz einer Waffenhandelsbewilligung ist? Oder habe ich da was falsch verstanden? Haben alle AS-Verkäufer denn so eine? Habe mich gar nie mit genau dieser Situation auseinandergesetzt
Ist schon irgendwie krass... hätte ich auch nicht dran gedacht.
EDIT: Wie läuft denn das dann korrekt ab, der private "Waffenerwerb"... nur per Post?!
EDIT2: Beim stöbern entdeckt... "900Fr. blah blah... und Vernichtung der Waffe". Hat sich das jetzt auch geändert? Ich dachte Waffen würden in so einem Fall lediglich beschlagnahmt und gegen "Bearbeitungsgebühr" wieder abgegeben, da es ein Mitführen und nicht Tragen war... Ich bin verwirrt... oder wird hier ein Exempel statuiert?
http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_54/a31.html immer mal wieder was neues... Solange er nicht gerade bei der Kontrolle einen Polizisten bedroht hat, was ja sehr schräg wäre, sehe ich da gerade keinen driftigen Grund... Meine Verwirrung wächst!
Zuletzt geändert von chochol am 12/5/2011, 17:59, insgesamt 1-mal geändert.
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12/5/2011, 17:22 |
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Holla
AA-Administrator
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Beitrag Re: Medien: Busse wegen Waffentragens
Zitat: Mal 'ne naive Frage am Rande... das ist ja nur, weil sein Kollege nicht im Besitz einer Waffenhandelsbewilligung ist? Oder habe ich da was falsch verstanden? Haben alle AS-Verkäufer denn so eine? Habe mich gar nie mit genau dieser Situation auseinandergesetzt 
Um Airsoft Waffen zu handeln bedarf es einer Handelsbewilligung für Nichtschusswaffen, Airsoft Shops müssen über diese Bewilligung verfügen. Wenn man zudem selber in die Schweiz einführen möchte braucht man zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung. Der AA Store verfügt über beides.
Das Problem des Herrn im Artikel war wohl, dass er kein bestimmtes Ziel seiner Fahrt angeben konnte, oder aber dass das Ziel kein erlaubtes war, so zum Beispiel ein Wald ohne Bewilligung etc. Dieses Problem können wir grundsätzlich nicht haben, da wir unsere Airsoft Waffen an angemeldete Spiele mitnehmen oder in einen Airsoft Shop (steht so nicht explizit im Gesetz, dürfte aber kein Problem darstellen sofern dies belegt und begründet werden kann).
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12/5/2011, 17:40 |
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Kampfratte
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Beitrag Re: Medien: Busse wegen Waffentragens
Der Verband ist jetzt ja daran für seine Mitglieder einen Mitgliederausweis zu erstellen. Genau für solche Situationen gedacht  Dafür muss man nur im ASVD Mitglied sein und sich in der Mitgliederdatenbank registriert haben und den Ausweis anfordern.
Der Ausweis wird bald zur Verfügung stehen, wir sind in der Endphase der Entwicklungsphase und es Folgt bald die Einführungsphase, ab welcher ihr den Ausweis beziehen könnt.
Ich rate allen Mitgliedern sich einen solchen Ausweis zuzulegen. Nähere Infos wie ihr den Ausweis beziehen könnt werden bald bekannt gegeben.
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12/5/2011, 17:40 |
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boba24
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Beitrag Re: Medien: Busse wegen Waffentragens
Öööm in meiner Wohnung darf ich meine AS benutzen oder? Wen ja, dann darf ich damit auch in meinem Auto schiessen den nach Gesetz sind das meine eigenen 4 Wände, in Galileo kam einst, das es erlaubt ist nackt Auto zu fahren (eigene 4 Wände) aber nackt auszusteigen verboten ist (Erregnis öffentlicher Ärgernisse) (I know Galileo ist eine Deutsche sendung mit deren Gesetzen aber ich denke das das Auto auch bei uns als eigene 4 Wände zählt)
_________________ Einmal geändert von boba24 (Übermorgen um 73:53 Uhr) Grund: Beitrag zwischenzeitlich von der eigenen Vergangenheit überholt.
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12/5/2011, 18:16 |
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Kampfratte
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Beitrag Re: Medien: Busse wegen Waffentragens
Falsch, in CH darfst du deine Waffe lediglich zwischen deinem Zu Hause und dem Schiessplatz oder Waffenhändler auf DIREKTEM Weg hin und her transprotieren, alles andere ist strafbar 
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Da Nang Surf Club
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12/5/2011, 18:24 |
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luk
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Beitrag Re: Medien: Busse wegen Waffentragens
Aus dem Artikel:"
Das sagt das Waffengesetz
Wenn ein Waffenimitat aussieht wie sein echtes Vorbild, dann wird es nach Gesetz auch gleich behandelt. So heisst es im «Bundesgesetz über Waffen, Waffenzu-behör und Munition» in Artikel 4, Absatz 1, lit. g: «Als Waffen gelten Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können.» "
Reicht es also theoretisch, wenn ich die AEG bunt anmale und ein leuchtroten Flaschhinder draufschraube um nicht mehr auszusehen wie das echte "Vorbild" ?
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12/5/2011, 18:51 |
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§u$!
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Beitrag Re: Medien: Busse wegen Waffentragens
@Raffi: Wird dieser Ausweis auch von den Behörden anerkannt? Werden diese informiert bzw ist es mit ihnen abgesprochen?
Merci für eine kurze Info.
_________________ Alea iacta est!
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12/5/2011, 18:54 |
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jery2000
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Beitrag Re: Medien: Busse wegen Waffentragens
Zitat: Falsch, in CH darfst du deine Waffe lediglich zwischen deinem Zu Hause und dem Schiessplatz oder Waffenhändler auf DIREKTEM Weg hin und her transprotieren, alles andere ist strafbar 
Frage:
Wenn ich mit dem Zug einen Abend vor einem Spiel oder Traning zu einem Teamkollegen fahre, ist das Verboten? Kann ich sagen, dass es mir sonst Zeittechnisch nicht genügt?
_________________ Who dares wins
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12/5/2011, 19:04 |
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Eyco
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Beitrag Re: Medien: Busse wegen Waffentragens
Oder wenn man auf der Anreise/Heimfahrt noch schnell in einen Shop am Bahnhof/Autobahn geht - Auch verboten?
_________________ Bärenkopf-Orga CH
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12/5/2011, 19:13 |
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Holla
AA-Administrator
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Beitrag Re: Medien: Busse wegen Waffentragens
Wie ihr euch vorstellen könnt, sind nicht alle eure Möglichkeiten im Gesetz festgehalten. Auch nicht was denn gilt wenn euere Wohnung keine Wände und kein Dach hat etc. etc. Am Ende des Tages steht im Gesetz wie es sein soll und wenn etwas passiert, dann müsst ihr eine entsprechende Antwort haben welche bestenfalls auch gleich noch belegbar ist (Einladung etc.).
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12/5/2011, 19:15 |
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Sidewinder
Registriert: 15/3/2006, 19:23 Alter: 47
Beiträge: 155
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Beitrag Re: Medien: Busse wegen Waffentragens
Was macht Ihr so einen Wind um diesen Artikel? Ich persönlich lese daraus heraus, dass er mit dem Auto irgendwo hin fahren wollte um die AEG wo auszuprobieren - und wohl eher im Wald als zu hause (alles natürlich reine Interpretation meinerseits). Aber es steht nirgends, dass er auf dem Heimweg war. Und dass sein Anwalt nicht auf "Nicht schuldig" sondern auf "Strafbefreiung plädiert hat spricht auch eher dafür. Vorausgesetzt, mein Rumraten stimmt, ist's IMHO ein faires Urteil vom Richter. Nur diesen "Kollegen" sollte man sich mal zur Brust nehmen...
_________________ geardosexuell, ~er, am ~sten, adj.:
Krankhaftes Verlangen nach komplett abgestimmter Ausrüstung und grossem Bedarf an modischer Ausgewogenheit. Die Ähnlichkeit des Sportgerätes zu den Realsteel Modellen steht im Vordergrund. Dafür werden selbst spieltechnische Einschränkungen gerne in Kauf genommen.
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12/5/2011, 19:24 |
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