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hansimania
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Beitrag Frage bez. waffengesetz
Heyho zusammen
Habe da zwei kkeine fragen die mir bis jetzt eigentlich niemand eindeutig beantworten konnte...
Ich besitze eine aufenthaltsbewilligung B und darf darum weder airsoftwaffen kaufen noch verkaufen...
Die waffen die ich schon vor 2008 hatte haben jah keine papiere... Was sage ich jetzt wenn mih die polizei darauf anspricht?
Die andere frage ist wie es aussieht wenn ich mir die einzelteile von z.B ner AEG kauf und einfach selber eine baue... Dqnn habe ich jah eigentlich keine waffe gekauft sondern nur die teile... Und besitzen allgemein darf ich sie ja...
Gruss: hansi
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14/2/2012, 13:05 |
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Holla
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Beitrag Re: Frage bez. waffengesetz
Hol dir via Waffenbüro ZH eine Ausnahmebewilligung und alles ist ok. Bis dahin sind deine Waffen illegal, du darfst diese nicht besitzen.
Da für Nichtfeuerwaffen keine relevanten Waffenbestandteile definiert wurden sind Einzelteile nicht bewilligungspflichtig.
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14/2/2012, 13:13 |
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hansimania
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Beitrag Re: Frage bez. waffengesetz
jah meine waffen sind dort schon angemeldet...
die wussten erst garnicht was ich von denen will...
also kann ich wieterhin einfach gewehre basteln und diese so entstehenden waffen dort anmelden?
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14/2/2012, 20:09 |
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Holla
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Beitrag Re: Frage bez. waffengesetz
Ein "gemeldet" gibt es bei Airsoft Waffen in dem Sinne nicht. Entweder du hast eine Ausnahmebewilligung womit du Besitzen, Kaufen und Verkaufen darfst oder eben nicht...
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14/2/2012, 20:44 |
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hansimania
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Beitrag Re: Frage bez. waffengesetz
jah dann hab ich da wohl was falsch verstanden...
ich ruf da morgen mal an...
mal sehn was die herren mir dazu zu sagen haben...
danke für den hinweis übrigens
Du meinst schon die ausnahmebewilligung nach art.28b oder?
also diese...
http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_54/a28b.html
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14/2/2012, 20:56 |
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Nicesniper
Dr. NEF
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Beitrag Re: Frage bez. waffengesetz
Darf ich nach deiner Herkunft fragen? Da gibt es nämlich noch so einen fiesen Punkt für gewisse Leute 
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15/2/2012, 11:31 |
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hansimania
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Beitrag Re: Frage bez. waffengesetz
Ich kommer aus Deutschland und den punkt den du meinst kenn ich...
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15/2/2012, 12:59 |
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Yoshich
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Beitrag Re: Frage bez. waffengesetz
Zitat: Darf ich nach deiner Herkunft fragen? Da gibt es nämlich noch so einen fiesen Punkt für gewisse Leute 
Falls die Liste mit den Balkanstaaten meinst, mit sauberen Unterlagen und einem Strafregister ohne Einträge ist es im Kanton St. Gallen möglich eine Ausnahmebewilligung zu bekommen, gilt 5 Jahre lang und kostet 150.- Fr. Bearbeitungsgebühr.
Gruss
Kroatischer Staatsbürger mit dem B-Ausweis
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15/2/2012, 18:51 |
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Nicesniper
Dr. NEF
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Beitrag Re: Frage bez. waffengesetz
@ Yoshich: Danke für die Info. Freut mich ehrlich für dich.
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16/2/2012, 09:37 |
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Shorty
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Beitrag Re: Frage bez. waffengesetz
Zitat: @ Yoshich: Danke für die Info. Freut mich ehrlich für dich.
+1
_________________Zitat: Zitat: Ich nehme an, ich werde mein eigenes Bier mitnehmen müssen. 
Ich schätze mal du wartest bis du 16 bist.
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16/2/2012, 22:31 |
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