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            | Autor | Nachricht |  
	
			| Gimmli 
					Registriert: 4/10/2011, 19:16
 Alter: 35
 Beiträge: 51
 Verein: EAC / TIF
 Wohnort: Buochs NW
   | Beitrag Spielfeld, Rechtlich! Moin zusammen
 Brauche euer Rechtliches Fachwissen!
 Ich bin nahe dran ein Spielfeld zu bekommen!
 Der Landbesitzer hat mich gefragt, wer haften würde wenn jemand einen Unfall machen würde,
 oder im extremsten fall tödlich verunglückt!
 (Hat eben an einer stelle einen hang!)
 Wie ist dass jetzt?
 Denn Besitzer kann ja nicht dafür haften?
 Das wäre ja sache der Haftpflichtversicherung..??!!
 Und wo würde dass stehen?
 
 Mfg Gimmli
 _________________
 FSTÜEEHL
 Memento Mori
 
 
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			| 12/1/2012, 21:13 | 
					 
					 
					 
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			| Freund Meister 
					Registriert: 25/12/2005, 15:51
 Alter: 36
 Beiträge: 216
 Verein: GAGC
 Yahoo Messenger: swissdwarf
 Wohnort: Thun--> Heimberg
   | Beitrag Re: Spielfeld, Rechtlich! Hi
 Wenn jemand verunglückt zählt das als Nichtbetriebsunfall, also zahlt die Unfallversicherung (SUVA etc). Wenn dieser nicht versichert ist kann es zu Rechtsstreitichkeiten kommen, der Zusatz dass die Versicherung Sache der Teilnehmer ist schafft da Abhilfe.
 
 Wenn dritte oder deren Material zu schaden kommen ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Allerdings kann sie die Zahlung verweigern oder Rückgriff auf dich nehmen da der Schaden fahrlässig entstanden ist. Wenn du Mitglied beim ASVD bist, bist du genau dagegen über den Verband versichert.
 
 So oder so wird der Geländebesitzer nicht mit reingezogen. Ihr könnt allerdings zu seiner Beruhigung und Absicherung eine Klausel reinnehmen dass er für nichts belangt werden kann.
 
 Hoffe geholfen zu haben. Gruss
 
 
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			| 12/1/2012, 22:32 | 
					 
					 
					 
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			| MATiS 
					Registriert: 23/10/2006, 11:08
 Alter: 48
 Beiträge: 425
 Verein: ATN
 Wohnort: Kreuzlingen TG
   | Beitrag Re: Spielfeld, Rechtlich! Es gibt in der Neuzeit die beliebte "Verzichtserklärung", sehr gerne bei Armee, Spitälern oder Risikosportarten anwendbar.Darin kann dein Geländebesitzer absolut aus dem Schneider sein , und Du als ORGA mit dem Zusatz : "Versicherung ist Sache der Teilnehmer, Organisator/Veranstallter übernimmt bei Unfällen oder Schäden keine Haftung" bist aus dem Schneider ditto(genauso) raus.
 Die richtige Wortwahl für tadeloses Verzichtserklärung Brief würde ich aber genauer mit einem Jurist erarbeiten oder es kann dir einer helfen, der Spiele mit Verzichtserklärung organisiert.(SKY)
 
 MATiS
 _________________
 Präsi
 Airsoft Team Neunkirch
 
 
 |  
			| 12/1/2012, 22:57 | 
					 
					 
					 
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