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Frage bez. waffengesetz http://www.airsoftarea.ch/phpbb3/viewtopic.php?f=2&t=19265 |
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Autor: | hansimania [ 14/2/2012, 13:05 ] |
Betreff des Beitrags: | Frage bez. waffengesetz |
Heyho zusammen Habe da zwei kkeine fragen die mir bis jetzt eigentlich niemand eindeutig beantworten konnte... Ich besitze eine aufenthaltsbewilligung B und darf darum weder airsoftwaffen kaufen noch verkaufen... Die waffen die ich schon vor 2008 hatte haben jah keine papiere... Was sage ich jetzt wenn mih die polizei darauf anspricht? Die andere frage ist wie es aussieht wenn ich mir die einzelteile von z.B ner AEG kauf und einfach selber eine baue... Dqnn habe ich jah eigentlich keine waffe gekauft sondern nur die teile... Und besitzen allgemein darf ich sie ja... Gruss: hansi |
Autor: | Holla [ 14/2/2012, 13:13 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Frage bez. waffengesetz |
Hol dir via Waffenbüro ZH eine Ausnahmebewilligung und alles ist ok. Bis dahin sind deine Waffen illegal, du darfst diese nicht besitzen. Da für Nichtfeuerwaffen keine relevanten Waffenbestandteile definiert wurden sind Einzelteile nicht bewilligungspflichtig. |
Autor: | hansimania [ 14/2/2012, 20:09 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Frage bez. waffengesetz |
jah meine waffen sind dort schon angemeldet... die wussten erst garnicht was ich von denen will... also kann ich wieterhin einfach gewehre basteln und diese so entstehenden waffen dort anmelden? |
Autor: | Holla [ 14/2/2012, 20:44 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Frage bez. waffengesetz |
Ein "gemeldet" gibt es bei Airsoft Waffen in dem Sinne nicht. Entweder du hast eine Ausnahmebewilligung womit du Besitzen, Kaufen und Verkaufen darfst oder eben nicht... |
Autor: | hansimania [ 14/2/2012, 20:56 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Frage bez. waffengesetz |
jah dann hab ich da wohl was falsch verstanden... ich ruf da morgen mal an... mal sehn was die herren mir dazu zu sagen haben... danke für den hinweis übrigens Du meinst schon die ausnahmebewilligung nach art.28b oder? also diese... http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_54/a28b.html |
Autor: | Nicesniper [ 15/2/2012, 11:31 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Frage bez. waffengesetz |
Darf ich nach deiner Herkunft fragen? Da gibt es nämlich noch so einen fiesen Punkt für gewisse Leute ![]() |
Autor: | hansimania [ 15/2/2012, 12:59 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Frage bez. waffengesetz |
Ich kommer aus Deutschland und den punkt den du meinst kenn ich... |
Autor: | Yoshich [ 15/2/2012, 18:51 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Frage bez. waffengesetz |
Zitat: Darf ich nach deiner Herkunft fragen? Da gibt es nämlich noch so einen fiesen Punkt für gewisse Leute ![]() Gruss Kroatischer Staatsbürger mit dem B-Ausweis |
Autor: | Nicesniper [ 16/2/2012, 09:37 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Frage bez. waffengesetz |
@ Yoshich: Danke für die Info. Freut mich ehrlich für dich. |
Autor: | Shorty [ 16/2/2012, 22:31 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Frage bez. waffengesetz |
Zitat: @ Yoshich: Danke für die Info. Freut mich ehrlich für dich. |
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