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Airsoft mit B- Bewilligung http://www.airsoftarea.ch/phpbb3/viewtopic.php?f=2&t=20093 |
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Autor: | SpinnerLK [ 4/7/2012, 23:04 ] |
Betreff des Beitrags: | Airsoft mit B- Bewilligung |
Hey, vllt kann mir hier jemand weiter helfen... ja Suchfunktion habe ich bereits Versucht... Ich möchte gern den AS betreiben Bin seit ca. einem Jahr in der Schweiz und habe eine B-Bewilligung und bin aus Deutschland... nach einigem lesen in den verschiedenen Foren hat sich raus gestellt das ich einen Waffenerwerbsschein benötige... Also habe ich mir den Antrag ausgedruckt ausgefüllt und samt Original Schweizer Strafregisterauszug Kopie Aufenthaltsbewilligunb B Kopie Personalausweis D bei einer Polizeidienststelle in AR (Wohnkanton) abgegeben. soweit so gut DACHTE ich... gestern kam dann ein Anruf wo eine Frau mir sagte Das die unterlagen soweit vollständig seien, sie aber noch eine Bestätigung aus Deutschland benötigt. die Frau konnte mir aber nicht sagen Was sie genau benötigt. Ich habe ihr dann versucht zu erklären das ich bereits über 18jahre alt bin und AS Makierer in Deutschland nur unter Vorlage meines Personalausweises erwerben darf. darauf meinte sie "ich benötige aber noch eine Bestätigung die ich ihr noch zusenden solle" zu meiner Frage... WAS WILL SIE GENAU HABEN??? oder gibt es einen einfachen weg? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. |
Autor: | galep [ 5/7/2012, 00:50 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft mit B- Bewilligung |
Gehe zum Shop und kauf deinen Markierer.... Das mit dem Waffenerwerbsschein ist nicht nötig sondern nur ein schriftlicher Vertrag mit dem Händler... |
Autor: | Permuda [ 5/7/2012, 07:04 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft mit B- Bewilligung |
Seit dem 12. Dezember 2008 unterstehen Airsoft Sportgeräte dem Waffengesetz womit sie nun als Waffen gelten (sogenannte Nicht-Schusswaffen). Für den Kauf einer Airsoft Waffe muss ein Vertrag unterzeichnet und durch beide Parteien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Ein Waffenerwerbsschein wird nicht benötigt. Der Käufer muss jedoch mindestens 18 Jahre alt sein und dies mit einem amtlichen Ausweis (CH-Identitätskarte, CH-Pass, Niederlassungsbewilligung C) belegen. Ohne diese Dokumente können wir die Bestellung nicht versenden. Halter einer Niederlassungsbewilligung B können beim kantonalen Waffenbüro eine Ausnahmebewilligung beantragen (www.fedpol.ch) Wir dürfen keine Airsoft Waffen an Personen verkaufen, bei denen Anlass zur Annahme besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit dieser Waffe gefährden könnten oder andere Hinderungsgründe vorliegen. Zudem dürfen wir gemäss Artikel 12 Absatz 1 der Waffenverordnung Angehörigen folgender Staaten nicht beliefern: Serbien Kroatien Bosnien und Herzegowina Kosovo Montenegro Mazedonien Türkei Sri Lanka Algerien Albanien MG Perm |
Autor: | Kampfratte [ 5/7/2012, 07:08 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft mit B- Bewilligung |
Meine Freundin kommt auch aus Deutschland und wollte auch einen WES beantragen. Nach einem riesen Theater und wochenlangem Hin- und Her stellte sich heraus, dass sie warten muss bis sie das C kriegt. |
Autor: | Karaya [ 5/7/2012, 07:42 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft mit B- Bewilligung |
Ich habe ebenfalls B-Bewilligung. Ich brauchte beim Händler einen WES. Als Bescheinigung aus Deutschland reichte bei mir ein Strafregisterauszug aus Deutschland (Polizeiliches Führungszeugnis). Und den bekommst du hier: http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/n ... __nnn=true Kostet 13 Euro. Die Bestellung ausfüllen, und zur Gemeinde. Die müssen bestätigen, dass selbst unterschrieben wird. |
Autor: | Ruhli [ 5/7/2012, 08:01 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft mit B- Bewilligung |
An alle die einfach gesagt haben es braucht nur einen Vertrag. Wenn du Schweizer bist: Ja Wenn du C Bewilligung hast: Ja Wenn du B Bewilligung hast: Brauchst du einen WES |
Autor: | Steiny [ 5/7/2012, 10:05 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft mit B- Bewilligung |
Hallo zusammen, ich bin ja seit neustem auch bloss "B"-Bewilligter. Das Verfahren ist wie folgt: 1. Du lädst dir einen Antrag zum Waffenerwerbsschein bei der Fedpol runter: http://www.fedpol.admin.ch/content/dam/ ... _wes-d.pdf 2. Dann gehst du zum Postamt und beantragst ein "Gesuch um Auszug aus dem Strafregister" der Schweiz! Die Behörden wollen wissen, ob du hier straffällig geworden bist. 3. Danach reichst du dass bei der kantonalen Polizei ein und erhältst als Anwort, dass man dich zu einem Gespräch einladen wird. Bei dem Gespräch wird gefragt, ob du Computerspiele spielst, warum du Airsoft spielst, warum du gerne schießt etc. Wenn du Airsoft spielst, weil du gerne schießt, dann wird dich der Polizist (Sicherheistpolizei) fragen, warum du nicht in einen Schützenverein gehst. Computerspiele werden abgefragt, weil man in Hinblick auf potentielle Amokläufer wissen möchte, wie verbreitet Ego-Baller-Games sind. Danach erhälst du einen dreimonate gültigen Waffenerwerbsschein. Du kannst dann nur die Waffen (also hier AEGs) kaufen, die du im Antrag eingeschrieben hast. Dort wird folgendes gefragt, bzw. eingetragen. Beispiel: Waffenart: Airsoftwaffe Firma: G&G Model: SCAR Kaliber: 6mm Nummer: ohne Nummer 4. Dann gehst du zum Händler und kaufst dir die entsprechende AEG. Aber hier musst du darauf achten, dass der Händler auch die entsprechende Zulassung dazu hat! Bei Holla ist das der Fall... bei TMT auch. Beim den restlichen Schweizer Händlern weiss ich es nicht genau. Bei mir hat das Verfahren etwa drei Wochen gedauert. Als ich einen zweiten Waffenerwerbsschein beantragte, erhielt ich nach einer Woche den Schein und musste nicht wieder das Procedere durchlaufen. Wenn noch Fragen sind, sende mir ne PN. Ich helf dir dann weiter. Grüsse Steiny |
Autor: | Karaya [ 5/7/2012, 10:28 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft mit B- Bewilligung |
Scheint ja von Kanton zu Kanton unterschiedlich zu sein. In Solothurn trägst du nur "Airsoftwaffen" ein. Die Felder für die speziellen Waffen werden dann vom Händler ausgefüllt. Ein Gespräch gibts hier auch nicht. Es reicht wenn du den Antrag mit dem schweizer Strafregisterauszug, dem deutschen polizeilichen Führungszeugnis, einer Kopie des Ausweises und der Bewilligung bei der örtlichen Dienststelle der Kantonspolizei einreichst. Nach etwa 14 Tagen bekommst du den WES und kurz drauf die Rechnung. Ich muss jedesmal alle Dokumente beilegen und hier ist der WES 6 Monate gültig. |
Autor: | Steiny [ 5/7/2012, 10:38 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft mit B- Bewilligung |
von Kanton zu Kanton scheint wirklich alles unterschiedlich zu sein. - Sehr interessant. Grüsse Steiny |
Autor: | Kampfratte [ 5/7/2012, 10:49 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft mit B- Bewilligung |
Ja, offensichtlich... und das auch nur bei Airsoft ![]() Beispiel: ![]() |
Autor: | Roadrunner [ 5/7/2012, 22:22 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft mit B- Bewilligung |
Was die KaPo haben möchte ist folgendes: "Zusätzlich benötigen sie eine amtliche Bestätigung des Heimat- bzw. Wohnsitzstaates (wenn der Wohnsitz im Ausland ist), die bestätigt, dass sie dort zum Erwerb des betreffenden Gegenstandes berechtigt sind." (Quelle Fedpol) Das Dokument in Deutschland zu bekommen ist ein langer Weg. Ich habe 2008 das Dokument vom Bundesverwaltungsamt bekommen. Kontakt: Bundesverwaltungsamt, IIB7 Eupener Strasse 125 50933 Köln +4922899358-5107 waffenrecht@bva.bund.de Hat damals etwa 3-4 Wochen gedauert bis das Schreiben da war. Kosten etwa 25- 30 Euro Strafregisterauszug aus Deutschland braucht es glaube ich auch noch. Für den muss der Antrag mit einer beglaubigten Unterschrift sein. Das Schreiben gilt dann auch für künftige WES, der Strafregisterauszug aus Deutschland muss jedes mal neu geholt werden... auf |
Autor: | SpinnerLK [ 23/7/2012, 16:05 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft mit B- Bewilligung |
Soooooo mal zwischen INFO und nen Danke für die Ratschläge und Tipps... Hatte mein Deutsches Führungszeugnis beantragt... das kam dann nach auch innerhalb von 2 Wochen... Heute ging es dann per Polizeidienststelle zum Zuständigen Amt, leider ist die Bearbeitende im Urlaub, von daher heisst es jetzt wieder Warten... weitere INFO´s wenn´s was neues gibt... |
Autor: | SpinnerLK [ 22/8/2012, 18:57 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft mit B- Bewilligung |
So letzte Woche war es soweit... also hier nochmal kurz was man braucht... wenn man aus Deutschland kommt und im Kanton AR wohnt... B-Bewilligung Schweizer Strafregister Deutsches Führungszeugnis Antrag auf Waffenerwerbsschein Kosten ca.: 111,- CHF bis man den Schein in den Händen hält... Wenn man sich um alles gleichzeitig kümmert dauert es ca. 3-4 Wochen... |
Autor: | Karaya [ 22/8/2012, 19:16 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft mit B- Bewilligung |
Glückwunsch. Und herzlich willkommen in der Gemeinde der Airsöftler. Im Kanton Solothurn brauchst du genau das gleiche. Strafregisterauszug Schweiz : 20 CHF Führungszeugnis Deutschland : 13 Euro WES : 50 CHF |
Autor: | Nicesniper [ 22/8/2012, 21:03 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft mit B- Bewilligung |
Hut ab vor eurer Geduld ![]() ![]() |
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