Hallo Leute bräuchte mal eure Hilfe
Ich habe die Möglichkeiten auf meiner arbeit Dinge für mich selber zu fertigen (mit Chef ok)
hab mir mal gedacht einen Schalldämpfer für meine Airsoft zu Drehen.
Doch der darf ja laut Gesetz keine Schalldämmende Wirkung haben doch bei dem 1. Prototyp wurde der"Knall" dumpfer darf ich den trotzdem verwenden oder bräuchte man dazu eine Abnahme wie beim Tuning vom Auto also das er keine Db schluckt.
Grauzone.. im Zweifelsfall würde der Richter entscheiden.. ich würde die Finger davon lassen und die legal erhältlichen Röhrchen im Laden kaufen. Das bisschen Geld welches man spart lohnt den potentiellen Ärger nicht.
Solange der Schalldämpfer keine Innereien aufweist, also weder Lamellen noch Schaumstoff, gilt dieser nicht als SD. Mit Innereien sieht dies anders aus, wurde so durch die Zentralstelle Waffen in Bern bestätigt = Schweizweite Regelung
Nur als Hinweis: Auch wenn wir ein nationales Gesetz haben, setzt es jeder Kanton wieder anders um. In Zürich liegen Sachen drin die im Aargau nicht gehen und umgekehrt.
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