Beitrag Allgemeine Info für Deutsche Spieler
Moin,
ich weiß nicht ob die Info schon existiert hier im Forum deswegen setz ichs mal rein.
Dies soll Deutschen Airsoftteams zeigen wie sie ohne Probleme über die Grenze in die Schweiz zu nem Skirm kommen.
1. Ihr braucht eine Einladung eines Schweizer Teams in schriftlicher Form (e-mail+ausdrucken).
- Auf dieser muss die Art der Veranstaltung, der Ort sowie Name und Kontaktpartner in der Schweiz vermerkt sein
- Auf der Einladung sollte sich der Spieler mit Name, Adresse, eintragen (jeder aus dem Team eine Einladung ausdrucken lassen)
- Ihr dürft 2 Softairwaffen in die Schweiz einführen! Diese müssen auch nicht 1 Monat beim Zoll liegen sondern ihr müsst sie bei der Einfuhr in die Schweiz lediglich anmelden und die Einladung vorzeigen auf der Einladung sollte der Schweizer Zoll unterschreiben und abstempeln.
- Ihr solltet auf der Einladung auch noch vermerken welche Waffen ihr einführt: Hersteller, Typ, Seriennr (wenn vorhanden)
Bei der Ausfuhr aus der Schweiz braucht ihr nichts zu beachten fahrt einfach über den Zoll!!!
(Vorsicht gilt nur für Schweizer Spieler, da die in der Schweiz gekauften Softairwaffen kein F haben habt ihr dann beim deutschen Zoll ein sehr sehr großes Problem!!)
2. Deutscher Zoll
- Viele von euch denken dies sei ein Hexenwerk, ist es aber nicht. Es ist in Deutschland gesetzlich geregelt was wie wo ausgeführt und eingeführt werden darf.
- Bei Softairwaffen funktioniert das so:
Erlaubnisfreies Verbringen bzw. Mitnahme
Bestimmte Waffen oder Munition dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei verbracht oder mitgenommen werden. Dazu zählen insbesondere gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7 WaffG:
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase verwendet werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.
frei verkäufliche Luftgewehre sowie Softair- und Gotcha-Waffen* mit einer Bewegungsenergie des Geschosses bis 7,5 Joule, die mit dem Prüfzeichen "F im Fünfeck" versehen sind
d.h. wenn ihr 18 seit, eine Softairwaffe über 0,5J besitzt, das F im Fünfeck habt dürft ihr diese nach belieben aus Deutschland ausführen und wieder einführen.
Hier habt ihr den Link zum Deutschen Zoll!!
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbot ... _node.html
Wenn ihr was schriftliches vom Zoll haben wollt das ihr die Waffe ausgeführt habt lasst euch eine sogenannte "Verbringserlaubnis" aushändigen tragt die Waffe ein und lasst euch die Erlaubnis vom Zoll abstempeln.
Lasst euch nicht damit abwimmeln es sei nicht möglich!! Es ist und der Zoll kann euch hier keine Steine in den weg legen!!
Geht nur gut vorbereitet hin, legt denen die Einladung usw vor dann funktioniert das.
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung
mfg Nemo
Team G.O.S.T.