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FRAGE an die AS Gemeinde
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Autor:  m.kaelin-aca [ 14/10/2013, 21:55 ]
Betreff des Beitrags:  FRAGE an die AS Gemeinde

Frage an die AS Gemeinde

Hat ein ehemaliger *ups* droher was in unserem Sport verloren.

Er wurde für diese Tat verurteilt, wurde jedoch angeblich nie im Strafregister eingetragen.

Eure Meinung ist gefragt.

Meine ist, dass so einer nur dem Sport schadet.

Autor:  m.kaelin-aca [ 14/10/2013, 22:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: FRAGE an die as gemeinde

Sorry das UPS war nicht geplant.

Ich probiere es noch mal

Bo*ben droher

Autor:  E.L.K89 [ 14/10/2013, 22:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: FRAGE an die as gemeinde

Meiner Meinung nach hat keiner der eine Straftat begangen hat in userem Sport etwas zu suchen wir stehen schon sehr kritisch da in der Öffentlichkeit und da brauchen wir solche Leute nicht auch noch, die schaden dem Sport nur und wir stehen noch schlechter da.

Autor:  Alpoli [ 14/10/2013, 22:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: FRAGE an die as gemeinde

Mir fehlen ein bisschen die Hintergründe. War die Drohung einen Lausbubenstreich von so nem 15-Jährigen wie dem Typen damals in Rotkreuz? N Erwachsener? Ernstgemeinte Drohung? besteht Rückfallgefahr?

Grundsätzlich bin ich nicht mit E.L.K89 und m.kaelin-aca einverstanden. Ich bin der Meinung, dass man sich wieder als Mitglied der Gesellschaft betrachten darf, wenn man seine Strafe abgesessen hat und seine Tat einsah und bereut. Es gibt viele, die machen Fehler, büssen dafür und wollen sich wieder Integrieren. Auf so jemanden Hexenjagten zu veranstalten und zu verteufeln ist genau so schäbig von uns. Und wie stehts mit einem der zu schnell fuhr und dafür verurteilt wurde? Per se begann der auch eine Straftat.

Anders siehts für mich aus bei psychisch Kranken und solche die ihre Tat nicht einsehen und auch weiterhin so auftreten wie vor der Verurteilung und uneinsichtig sind und bei denen mit Rückfällen zu rechnen ist. Aber von so etwas distanziert sich der Verband schon im vornherein.

Wie gesagt, mir fehlt für eine genaue Aussage meiner Haltung dieser einer Person gegenüber noch ein paar Hintergründe.
(Und als AS-Neuling hab ich zwar ne Meinung und tu diese kund, werde mich aber hüten über einen Ausschluss oder Teilnahmezulassung zu entscheiden, das dürft ihr Erfahrenen machen.)

Autor:  Holla [ 14/10/2013, 23:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: FRAGE an die as gemeinde

m.kaelin-aca: Titel des Threads sowie Text des ersten Posts an die geltenden Rechtschreiberegeln anpassen. Danke.

Autor:  Steiny [ 15/10/2013, 09:27 ]
Betreff des Beitrags:  Re: FRAGE an die as gemeinde

Hallo zusammen,

ich finde den Text von Alpoli sehr differenziert und damit sehr gut.

Meiner Meinung nach ist Airsoft der Sport, bei dem es so individuell zugeht wie nirgends sonst im Sport. Jemanden daher Pauschal auszuschliessen, fände ich demnach unpassend.

Ich finde, derjenige sollte sich unbedingt in einem Verein angliedern und sich entsprechend - vereinsmässig und sozialverträglich - verhalten. Als Einzelspieler wäre mir derjenige nicht so willkommen, bzw. würde ich -als Person- ein sehr genaues Auge auf denjenigen haben.
Wenn sich derjenige in einem Verein integrieren liesse, hätte ich keine Probleme mit ihm, weil ich davon ausginge, dass er ein normaler Vereinsspieler wäre.


Grüsse

Steiny

Autor:  Sigi Sauer [ 15/10/2013, 19:39 ]
Betreff des Beitrags:  Re: FRAGE an die AS Gemeinde

Hm... Das ist jetzt etwas schwierig zu beantworten.

Einerseits habt ihr ja alle Recht, die ihr meint, man solle gewissen Leuten eine zweite Chance geben.

Wenn diese Person jedoch einen so grossen Sch*** gemacht hat, dass er/sie einen Eintrag im Strafregister hat, dann ist ihm, per Gesetz, der Zugang zu Waffen, und als solche gelten die AS-Kniften nun mal, Untersagt.

Sei es nun kauf, Leihe, Miete oder sonstwas.
Daher wird das auch nichts mit dem Sport Airsoft als solches.

Autor:  Steiny [ 16/10/2013, 08:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: FRAGE an die AS Gemeinde

Hallo Sigi,

genial, dein Gedankengang, dass ganze nicht nach moralischen, sondern unter juristischen Gesichtspunkten zu sehen.

Der Hinweis, dass man beim Eintrag in das Strafregister sowieso keine Waffen (incl. AS-Markierer) besitzen darf, ist dann der Sargnagel auf die Bemühungen, demjenigen das Airsoftspielen zu ermöglichen.


Grüsse

Steiny

Autor:  Alpoli [ 16/10/2013, 10:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: FRAGE an die AS Gemeinde

Das ist juristisch soweit auch korekt. Wenn er den einen Eintrag hat.

Hat er aber laut Eingangspost nicht. Warum auch immer.

Ich finde, es ist nicht mein Job als AS-Spieler, solchen Sachen hinterher zu rennen. Wenn er keinen Eintrag im Register hat, dann ist das der Fehler der Behörde. Wenn er troz Eintrag ne Waffe hat, dann ist das der Fehler des Händlers/Verkäufers/Vermieters/Verleihers.

Und ich denke, das wird für uns als AS-Spieler auch erst zu einem Problem, wenn das AS-Spielen mit Registereintrag explitzit verboten ist. Aber dann müsste auch jeder Spieler vor jedem Event seinen Strafregistereintrag einreichen. Bis dahin ist eine Person auf dem AS-Spielfeld mit AS-Replika für mich ein anderer Spieler. Und wird von mir als solcher behandelt.

Autor:  Ruhli [ 16/10/2013, 15:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: FRAGE an die AS Gemeinde

Hallo leute. Ich weiss um wenn es da geht.

Also er darf.laut Polizei einen As Waffe kaufen und besitzen.
Zu dem müssen as händler nur auf verdacht einen strafregisrr auszug verlangen.

Ich kenne die person schon etwas länger und ich weiss das er als er das gemacht hat jung und dumm war.
Ich persönlich finde man solte jedem eine 2 chance geben. Es gibt ander as spieler
Die keinen eintrag haben und es besser wäre wenn sie keine as waffe besitzen dürften.

Fazit: Richte niemand nach seinen taten sonder mache dir selbst ein bild von ihm
und entscheide dann.

Gruss Ruhli

Autor:  Nicesniper [ 17/10/2013, 21:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: FRAGE an die AS Gemeinde

Wo steht bitte das man mit einem Eintrag ins Strafregister keinen AS Markierer kaufen darf?

Autor:  S.T.A.L.K.E.R [ 17/10/2013, 21:15 ]
Betreff des Beitrags:  Re: FRAGE an die AS Gemeinde

Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb
von Waffen: Art. 8 Abs. 2 WG

• Person muss mindestens 18 Jahre alt sein;
• sie darf nicht entmündigt sein;
• sie darf nicht zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder
Dritte mit der Waffe gefährdet;
• sie darf nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder
wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister
eingetragen sein.


Ob Airsoft oder Sturmgewehr, trifft auf alles zu, so wie ich das interpretiere.

Autor:  Nicesniper [ 18/10/2013, 08:41 ]
Betreff des Beitrags:  Re: FRAGE an die AS Gemeinde

Der von dir genannte Artikel dreht sich doch um Feuerwaffen?

Autor:  reaper [ 18/10/2013, 10:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: FRAGE an die AS Gemeinde

Der genannte Artikel dreht sich um alles, was gemäss Waffengesetz dem Begriff Waffe unterliegt.

Art. 41Begriffe
1 Als Waffen gelten:
a.
Geräte, mit denen durch Treibladung Geschosse abgegeben werden können und die eine einzige Person tragen und bedienen kann, oder Gegenstände, die zu solchen Geräten umgebaut werden können (Feuerwaffen);
b.
Geräte, die dazu bestimmt sind, durch Versprühen oder Zerstäuben von Stoffen die Gesundheit von Menschen auf Dauer zu schädigen;
c.
Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge;
d.
Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen, namentlich Schlagringe, Schlagruten, Schlagstöcke, Wurfsterne und Schleudern;
e.
Elektroschockgeräte, die die Widerstandskraft von Menschen beeinträchtigen oder die Gesundheit auf Dauer schädigen können;
f.
Druckluft- und CO2-Waffen, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickeln oder aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können;
g.
Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können.



Also auch Airsoft Waffen. Hierzu dienlich sind Art.10 und 10a des Waffengesetzes von 1997, sowie Art.18 der Verordnung von 2008.
Bei der Sorgfalltspflicht wird explizit der Begriff "Waffe" verwendet.

Gruess

Reaper

Autor:  Nicesniper [ 18/10/2013, 14:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: FRAGE an die AS Gemeinde

Bei Artikel 8 geht es aber um den Erhalt eines WES und den brauchst für die Airsoft nicht.

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