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Der Begriff ,,Airsoft''
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Autor:  Mustafa [ 20/2/2014, 02:59 ]
Betreff des Beitrags:  Der Begriff ,,Airsoft''

Hallo Leute

Ich muss als Hausaufgabe für den kommenden Samstag ein Gesuch für die Benutzung öffentlichen Grundes anlässlich des Vereinsfests schreiben. Meine Frage an euch ist, ob Airsoft als Begriff in der deutschen Sprache überhaupt existiert^^


Lg Mustafa

Autor:  Steiny [ 20/2/2014, 04:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Der Begriff ,,Airsoft''

Hallo mustafa,

nein, der Begriff "Airsoft" existiert in der Deutschen Sprachen nicht.
Er ist aus dem Englischen übernommen worden.
Der Begriff existiert auch nicht in der Deutschen Behördensprache. Bei den Behörden heisst er: Softair. (z.B. https://polizei.lu.ch/Suchen?q=softair&sort=&section=)

Am besten benutzt man daher bei Anträgen beide Wörter: Airsoft / Softair.
Damit ist dann klar gemacht, dass es sich bei beiden Begriffen um das gleiche handelt.


Grüsse und vielleicht solltest du für deine Hausaufgabe ausgeschlafen sein und nicht noch um 0400 Uhr durchs Forum toben;) Trotzdem danke für die spannende Frage.


Steiny

Autor:  S.T.A.L.K.E.R [ 21/2/2014, 16:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Der Begriff ,,Airsoft''

In der "Waffenrecht" Bröschüre des EJPD heisst es Soft-Air-Waffe, folglich wäre der Begriff Soft-Air.

Ich würde einfach entweder immer Airsoft oder immer Softair schreiben, dann sieht das Einheitlich aus und beide Begriffe beziehen sich ja eh genau auf das gleiche.

Autor:  Mustafa [ 25/2/2014, 23:43 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Der Begriff ,,Airsoft''

Hallo Leute

Vielen Dank für die Antoworten! Und jo hatte Nachtschicht, also war nichts mit schlafen :D

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