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AEG zum Beschussamt schicken
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Seite 3 von 3

Autor:  Nemo88 [ 1/5/2014, 09:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AEG zum Beschussamt schicken

Ich muss hier Karaya zustimmen.

Die deutschen Behörden verstehen in der Richtung keinen Spaß! Solange ihr kein F vorweißen könnt oder nachweißen könnt das ihr die Softair (egal ob über oder unter 0,5 Joule) in Deutschland gekauft habt, habt ihr schneller eine Anzeige wegen Verstoßes des Waffengesetz am Hals als ihr gucken könnt!!

Gewisse Teile kann man nach Deutschland importieren: Magazine, Griffstücke, Rails, z.b. das geht. Aber hier würde ich auch Vorsicht walten lassen diese unverzollt nach D zu bringen. Solltet ihr z.b. nicht nachweißen das ihr diese nur vorübergehend nach D bringen wollt kommen die netten Herren in Grün auf die Idee ne Einfuhrsteuer und Mwst. von euch zu verlangen.

Lasst es ganze Gearboxen oder zerlegte Kniften nach D zu bringen, die Zöllner wissen inzwischen was das ist und kennen solche Tricks. Es bringt nur Ärger.

Was die Durchfahrt durch Deutschland angeht. kann ich nicht genau sagen ich würds nicht machen kann sein der Zoll lässt euch durch (eher unwahrscheinlich weil das F fehlt), geratet ihr aber in eine Polizeikontrolle ist den Polizisten egal was der Zoll gesagt hat. Das würd ich dann nur wagen wenn ich was schriftliches habe.

Mfg

Autor:  Helvetica [ 13/6/2014, 10:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AEG zum Beschussamt schicken

N kleiner Input betr. Transport durch Deutschland.

Ich fahre ja ans Berget, und da kam diese Frage logischerweise auch auf. Wir haben uns entschieden, die Waffen per Luftfracht bzw. Sportgepäck zu schicken um auf Nummer sicher zu gehen.

Nun bin ich aber etwas im Berget-Forum unterwegs, und da haben verschiedene Spieler (nach Kontakt zu deutschen Behörden etc.) geschrieben, dass ein Transport DURCH Deutschland mit ein bisschen Aufwand machbar ist, konkret muss man bei einem bestimmten Amt im Bezirk des Grenzübertritt gewisse Formulare anfordern, ausfüllen und dann dabei haben. So steht es jedenfalls im Forum.

Ich bin dran, da was handfestes zu organisieren (die offiziellen Antworten der Behörden oder so :-)) Damit wir das klären können, bzw. es ev. für zukünftige bergetfahrten klar ist.

Gruss

Helvetica

Autor:  Steiny [ 13/6/2014, 12:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AEG zum Beschussamt schicken

... ich bin gespannt, wen wir auf dem Rückweg von Schweden alles aus einer deutschen Untersuchungshaft holen müssen. :(

Ich hatte ja schon im Post zum Transport der AEGs nach Schweden dazu Stellung genommen. Ich mache das hier in ausführlicher Form noch mal.

Die Sachlage ist:
In Deutschland gilt jede Airsoftgun mit mehr als 0,5 Joule und Auto-Feuer als Kriegswaffe.


Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass man sich einen Weg sucht, seine Airsoftgun durch Deutschland zu bekommen. Die Anfrage an die Gemeinde und den Zoll zu richten um eine Transport- bzw. eine Transitgenehmigung zu bekommen, verstehe ich auch gut, wird euch aber aufs Glatteis führen.
Denn: Sagt ihr denen auch, dass ihr eine Airsoftgun mit mehr als 1 Joule (350fps sind ja rund 1,2 Joule) und Auto-Feuer transportiert?
Ihr werdet einfach Airsoftgun sagen und damit hat es sich. Es gibt vielleicht für Bananen eine einheitliche EU-Norm. Aber für den Begriff Airsoftgun nicht. Für Schweizer, Norwegische, Schwedische, und viele andere Länder ist das auch kein Problem, weil sie eine Airsoftgun als Spielzeug deklarieren. Oder mit der Volljährigkeit als Waffe erlauben.
In Deutschland fällt aber eine Schweizer Airsoftgun eine andere Kategorie.
Eure schweizer Airsoftguns sind in Deutschland Kriegswaffen. Und die Gemeinde in der ihr einreist ist nicht für die Genehmigung eines Transports von Kriegswaffen zuständig. Und der Zoll auch nicht.
Zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft (BfW). Das hat aber seine Kontrollfunktion an das Bundeskriminalamt (BKA) übergeben, so dass ihr euch an das BKA wenden müsst.
Eine Genehmigung kann das BfW erteilen und ich habe genau das auch versucht. Das BKA hat mir aber mitgeteilt, dass die Genehmigung nicht erteilt wird - das hat politische Gründe.

Beachtet auch bitte, dass die Deutschen Behörden nicht zusammenarbeiten. Die Gemeinde fragt nicht beim BKA nach und der Zoll auch nicht. Die schauen nur, was ihre Richtlinien sagen. Und die sind nicht mit anderen Behörden abgestimmt. So kommt es immer wieder zu Kompetenzgerangel und Streitigkeiten.
Es gibt ne Schweizer Waffen-Firma, die hatten eine Genehmigung vom BKA und BfW und sind dann umgekehrt vom Zoll angezeigt worden. Es zog sich ein halbjähriger Rechtsstreit hin. Zoll und BKA mögen sich nämlich nicht. Und wenn ihr einem Polizisten begegnet, dem ihr ein Zolldokument vorlegt, dann lacht er euch aus. Der will ein Dokument seiner Behörde sehen - was das BKA wäre.

Natürlich gilt aber wie in allen Ländern: Es gibt auch nette und verständisvolle Beamte.
Wenn ihr von der Polizei angehalten werdet und die Dokumente vorlegt, passiert es vielleicht, dass er sagt, "in Ordnung und gute Fahrt" - aber wer glaubt denn schon an den Weihnachtsmann!

Ich wünsche allen, die mit einem Dokument vom Zoll und der Gemeinde reisen ganz ehrlich alles, alles Gute.
Vielleicht ist es in der Praxis auch wirklich einfacher, als es sich nach Auskunft der Behörden verhält.
Ich bewundere alle, die das mal ausprobieren. Ich hoffe da auch von zu profitieren.
Von daher hoffe ich auf Rückmeldungen von verschiedenen Leuten.


So, und wer jetzt noch fragt, ob man die AEGs einfach auseinander nehmen und getrennt transportieren kann, der bekommt folgende Aussage vom BKA von mir aufgezeigt:

"§§ 4 und 7 Waffengesetz und diesbezüglichen Vorschriften in der Allg. Waffenverwaltungsvorschrift legen fest, dass "wesentliche" Teile von Schusswaffen, rechtlich den Schusswaffen selbst gleichstehen.
Wesentliche Teile sind Lauf und Verschluss; bei Kurzwaffen ist es noch das Griffstück!"

Und wer Lust hat, der meldet sich bei dem sehr kompetenten und für Airsoftprobleme durchaus zugänglichen Beamten:
Karl - Heinz Volk
Bundeskriminalamt Wiesbaden,
Referat: SO 11 - 1; Waffen-, Kriegswaffen- u.
Sprengstoffdelikte sowie Vollzug d. Waffengesetzes
Standort: W3, Raum: D220,
Tel.: 0611/ 55 -150 49, Fax (pers.): -158 43, Fax: -452 44,
E-Mail (pers.) karl-heinz.volk@bka.bund.de
E-Mail (Sachgebiet): so11-waffenrecht@bka.bund.de


Grüsse

Steiny

Autor:  littletree [ 13/6/2014, 15:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AEG zum Beschussamt schicken

Mal was anderes:

Magazine für eine RICHTIGE Waffe (hier als reine Info gedaacht) in D gekauft und mich erkundigt wie ich den Transport vornehmen soll. Hier die Geschichte:

CH-Zöllner:
Wenn Warenwert unter CHF 300.- => Gute Fahrt

D-Zöllner:
Ou... Schwierige Frage... Nun... *Denkt nach*... am besten beim örtlichen Bürgermeister wo Sie startet eine Bescheinigung abholen das Sie die Ware exportieren. Dann bei uns an der Grenzstelle zur Kontrolle vorweisen. Wir überprüfen das kurz und Sie "sollten" keine Probleme haben.

Meine Nachfrage dann war: Ist es denn verboten Magazine zu besitzen und rumzufahren?

D-Zöllner:
Per se nicht, aber Sie wirken natürlich verdächtig.

Ich: Aha. Was kann mir den passieren wenn ich einfach durchfahre?

D-Zöllner:
Eigentlich nichts, Sie könnten natürlich durchsucht werden.

Ich wieder: Aha. Nun denn, bis bald

Ich bin durchgefahren, interessierte keinen. Aber wehe du fragst, kriegst mehr Meinungen wie Leute am Draht sind.

Zu AEG's:
Der D-Zoll war nett, wollte aber nicht so recht mit der Plombe rausrücken. Erst müsste er die Ware prüfen und ich solle damit nach D zu ihm ins Büro kommen... Die Sache hat sich für mich erledigt, D klammere ich bei meiner Route mit AEG's aus.


Zur Info:
Untersuchungshaft ist kein Zuckerschlecken in D... Die letzten mussten 5000EUR Kaution bezahlen und wurden zu Gemeinnütziger Arbeit verdonnert.
Das die Hälfte an Kram weg war ist selbstverständlich... Ach ja, Slings sind auch eingezogen worden

Autor:  furvus [ 13/6/2014, 17:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AEG zum Beschussamt schicken

Splints auch?

die sind definitiv nicht dicht....

na ja. muss ja nicht nach DE spielen gehen....

Autor:  Nemo88 [ 11/7/2014, 21:16 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AEG zum Beschussamt schicken

Ja die lieben deutschen Behörden -.-

Wie schonmal geschrieben mit einer Airsoftwaffe über 0,5 Joule und ohne F im Fünfeck würde ich das überqeren der Grenze in Richtung Deutschland unterlassen.

Autor:  Helvetica [ 12/7/2014, 09:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AEG zum Beschussamt schicken

Noch als Nachtrag: AS-Waffe unter 7.5 Joule, OHNE FULLAUTO und ohne F im Fünfeck, lässt sich per Genehmigung transportieren. Sobald die Waffe FULL AUTO schiesst und mehr als 0.5 Joule hat, ist Sense!

Man kriegt zwar ne Genehmigung (weil das die Behörden nicht so genau wissen) und die ist meist von der Polizeipräsidentin o.ä. unterschrieben, also bei Kontrolle zu 90% keine Probleme. Wenn aber ein D Polizist genauere Infos einholt und eure Waffe vollauto schiesst, ist dann das BKA zuständig und Ihr habt euch dem Besitz und Transport einer Kriegswaffe schuldig gemacht.


(Infos zusammengetragen aus Abklärungen von Steiny beim BKA und aus dem Bergetforum, User JudgementDay, der die Möglichkeit ohne Fullauto über ein Anwaltsbüro seriös abklären liess)

Gruss
Helvetica

Autor:  Steiny [ 12/7/2014, 10:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AEG zum Beschussamt schicken

Hallo zusammen,

die kurze und knackige Zusammenfassung von Helvetica trifft es auf den Punkt :!:


Grüsse

Steiny

Autor:  Cris [ 20/7/2014, 23:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AEG zum Beschussamt schicken

LASST ES EINFACH ODER KAUFT IN DE EINE KNARRE UND IMPORTIERT SIE IN DIE SCHWEIZ DIE IST DANN IN DE REGULÄR WEIL VOM DE IMPORTEUR GEEFT.

Autor:  Helvetica [ 21/7/2014, 15:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AEG zum Beschussamt schicken

Kein Grund zum schreien... Und argumentativ ziemlich lasch, finde man darf die rechtliche Möglichkeit durchaus diskutieren. Und wir konnten in diesem Thread die Infos gut zusammentragen, wie es nun wirklich ist. So kann jeder für sich abwägen, was er tun will, und wie es rechtlich in DE aussieht.

Autor:  Cris [ 25/7/2014, 23:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AEG zum Beschussamt schicken

@Helvetica: Ich schreie, weil ich mich 2012-2013 ein Jahr lang mit all diesen Tatsachen auseinandergesetzt habe. Sehr viele Telefonante, Emails und viel, viel Zeit ist drauf gegangen dafür. Ich habe es schon in vorherigen Posts geschrieben. Wenn man einen Büchsenmacher an der Hand, der die Waffe nach DE importiert, geht es. Per Post könnt Ihr es vergessen; die Beschussämter machen das nicht mehr, denn Sie haben sehr, sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Ich hatte persönlich mit allen deutschen Beschussämtern telefonischen Kontakt. Die Ordnungsämter, bzw. Landratsämter stellen keine Verbringungsverfügungen aus, denn es gibt keine sicheren Gesetzesgrundlagen, ja keiner will sich weit aus seinem Bürokratensessel lehnen. Sportschützenerlaubnisse stellen sie auch nicht aus, denn die Schweiz ist als Schengenmitglied kein Drittland mehr. Ich hoffe jetzt verstehst Du wieso ich mich leicht über Scheinwahrheiten enerviere. Ausserdem möchte ich Euch nur vor Ärger schützen.

Autor:  Helvetica [ 28/7/2014, 22:03 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AEG zum Beschussamt schicken

Darum hatte ich es ja nochmal zusammengefasst, damit nicht jeder das Ganze durchlesen muss. Und wie ich gesehen habe, stimmt meine Zusammenfassung mit Deinen anderen Posts überein, was sich wie machen lässt, und was man unterlassen sollte. Darum hatte ich das Schreien nicht ganz verstanden :-)

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