Unbeantwortete Themen | Aktive Themen Aktuelle Zeit: 28/3/2024, 13:19



Auf das Thema antworten  [ 2 Beiträge ]  Gehe zu Seite
 Auslegung des Waffengesetzes 
Autor Nachricht
Benutzeravatar

Registriert: 7/11/2014, 12:10
Beiträge: 557
Verein: ASVD
Website: http://www.asvd.sasf.ch
Wohnort: --
Beitrag Auslegung des Waffengesetzes
Eine Geschichte

An einem Sonntag im Herbst 2015 schrieb der 30-jährige Simon N. (Name geändert) seine Airsoftguns zum Verkauf aus. Er hatte nach Jahren kein Interesse mehr weiter Airsoft zu spielen und wollte vor allem die Waffen verkaufen.
Also hat er bei Facebook einen Verkaufstext gespostet, der ungefähr so aussah: "Verkaufe meine AS-guns, weil ich nicht mehr spiele an Personen ab 16 Jahren." Mit dem Gedanken, seine Airsoft-Waffen zu Geld machen zu können ging er dann Schlafen.
Am nächsten Morgen machte er sich mit der ÖV auf den Weg zur Arbeit, als um 06.30 Uhr sein Natel läutete. Es war die Polizei, die ihm mitteilte, dass sie mit einem Hausdurchsuchungsbefehl vor seiner Wohnungstür stünden. Sie forderten ihn auf unverzüglich nach Hause zu kommen.
Zur Arbeit fuhr Simon N. an dem Tag nicht mehr. Und es ihm war reichlich unwohl zu Mute, seinem Arbeitgeber zu sagen, dass er nicht zur Arbeit käme, weil die Polizei bei ihm vor der Tür stünde.
Nun im Frühjahr 2016 ist der Fall abgeschlossen. Simon N. hat keine Airsoftwaffen mehr zu verkaufen, weil sie von der Polizei zerstört wurden. Sein Natel wurde zudem für drei Monate eingezogen und erst vor ein paar Wochen wieder ausgehändigt. Eine Person, die Simon N. schon vor Jahren eine Airsoftwaffe verkauft hatte, wurde zudem wegen Urkundenfälschung belangt und hat nun einen Eintrag im Strafregister.

Was war also geschehen:
Simon N. fuhr nach Hause und erfuhr von der Polizei, dass sein Verkaufseintrag bei Facebook ein Verstoss gegen das Waffengesetz wäre, denn er würde an Minderjährige Waffen verkaufen. Alle Airsoftwaffen wurden darauf eingezogen, genauso wie sein Luftdruckgewehr. Er wurde nach den Kaufverträgen für seine Airsoftwaffen gefragt, worauf er nicht alle vorlegen konnte. Eine Airsoftwaffe hatte er vor einigen Jahren von Chrigu U. gekauft (Name auch geändert), mit dem er keinen richtigen Vertrag gemacht hatte. Sie wollten das einfach unbürokratisch machen - Airsoftwaffe gegen Bargeld - fertig.
Da nun die Polizei nach dem Vertrag fragte, rief Simon N. mit seinem Natel bei Chrigu U. an. Er erzählte ihm, dass die Polizei nach dem Vertrag fragte und sie sich daher Treffen sollten, um den Vertrag nachträglich auszufüllen. Wozu sie vor Jahren zu faul waren oder weil es ihnen seiner Zeit zu umständlich war, war nun völlig unproblematisch. Jeder nahm den einstündigen Weg in Kauf und unterschrieb nachträglich die Verträge.
Was aber beide nicht wussten, war, dass die Polizei die Natelverbindung von Simon N. überwachte. Damit war nun auch Chrigu U. in das Netz der Polizei geraten. Er bekam dann ein paar Tage später eine Vorladung zur Vernehmung mit dem Hinweis, er solle seinen Anwalt mitbringen.
Und ja, was ich hier aufschreibe ist tatsächlich passiert und nicht aus dem Drehbuch der letzten Staffel von NCIS entnommen. Das ist wirklich so abgelaufen auch wenn ich die Namen der Beteiligten nicht korrekt wiedergebe und es vielleicht das eine oder andere Mal Staatsanwaltschaft, statt Polizei heissen müsste.

Beide mussten sich also wegen ihrem Verhalten verantworten und haben statt einer Geldeinnahme sogar noch Geldeinbussen gehabt. Denn die Verfahrensgebühren durften sie auch beide entrichten.
Sie haben dann auch versucht sich einen Rechtsanwalt zu nehmen. Den hätten sie selber bezahlen müssen, denn die Rechtsschutzversicherungen hatte in beiden Fällen abgelehnt einen Anwalt zu stellen. Es hiess, sie seien ja Schuldig. Nach Gesprächen mit den Beiden sind sie sich nun einig darüber, dass sie nicht noch mal auf so eine banale Unterschrift verzichten werden und vor allem beim Verkauf von Airsoft-Waffen auf eine bessere Formulierung achten werden.

Trotzdem ist das Verhalten der Staatsanwaltschaft auch fragwürdig. Man kann es als Fahrlässigkeit auslegen, dass jemand einen Text unglücklich formuliert. Denn Tatsache ist, dass Eltern ihren 16-jährigen Jugendlichen durchaus eine Airsoft-Waffe kaufen dürfen. Sie müssen dann einen Leihvertrag ausfüllen und ihn beim Polizeiposten vorlegen. Dann darf auch ein 16-jähriger eine Airsoft-Waffe besitzen und damit an einem angemeldeten Spiel teilnehmen - wenn es dazu ausgelegt ist. Das lassen gerade Publikationen von verschiedenen Polizeimeldungen immer wieder unter den Tisch fallen. Ihre Formulierungen sind nicht fahrlässig aber auch nicht gerade rühmlich zu nennen.

Aufklärung täte Not und wäre eine sinnvollere Methode, als Airsoft-Spieler zu Kriminellen zu machen.


Grüsse

D. Steiny Bachmann

_________________
Präsidenten des ASVDs:

seit 2015 D. "Steiny" Bachmann
2013 - 2015 "Littletree"
2009 - 2013 "Freund Meister"
???? - 2009 "Vegas"


27/2/2016, 15:16
Benutzeravatar

Registriert: 7/11/2014, 12:10
Beiträge: 557
Verein: ASVD
Website: http://www.asvd.sasf.ch
Wohnort: --
Beitrag Re: Auslegung des Waffengesetzes
Geschätzte Airsoft-Spieler, Leser und Interessierte.

In den letzten zwei Jahren sind bei mir einige Anfragen wegen juristischer Angelegenheiten eingegangen. Mehrfach wurden Airsoft-Waffen von der Polizei beschlagnahmt, sei es von der Strasse weg oder bei einer Hausdurchsuchung. Das Procedere war nach der Beschlagnahmung immer das Gleiche: Nachdem die Beweise durch die Polizei und Staatsanwaltschaft gesichtet wurden, teilten die Behörden den Betroffenen mit, dass sie zur Vernehmung eingeladen sind und ihren Rechtsbeistand mitbringen sollten.
In keinem der mir bekannten Fälle hat jemand von einem Rechtsbeistand Gebrauch gemacht. Versicherungen lehnten den Rechtsbeistand übrigens jedes Mal ab mit dem Argument, dass die Staatsanwaltschaft nur im begründeten Verdacht tätig würde. Einen Rechtsbeistand gäbe es seitens der Versicherung nicht, da man ja schuldig wäre. Eine Vorladung von Seiten der Staatsanwaltschaft kommt damit einer Vorverurteilung gleich.

Es gibt glücklicherweise eine Ausnahme, die ich euch gerne kurz aufzeigen möchte. Im Dezember 2015 erhielt ich eine Anfrage von der Anwaltskanzlei Christof Egli:
"In meiner Kanzlei liegt ein Strafbefehl gegen eine Mandantin auf dem Tisch betreffend Widerhandlung gegen das WG durch versuchten Import einer Softair-Waffe in die Schweiz.
Da mir keinerlei Gerichtsurteile zu solchen Fällen vorliegen, gelange ich an Sie, als Präsident des ASVD. Allenfalls haben Sie Kenntnis von Gerichtsurteilen gegen Personen, welchen einen entsprechenden Strafbefehl ans Gericht gezogen haben. Die gesetzlichen Bestimmungen sind bekannt, von Interesse wären lediglich Entscheidungen der Gerichte."


Wie ich ja einleitend geschildert habe, nimmt sich sonst niemand einen Anwalt, so dass es nur Urteile ohne Rechtsbeistand gibt. Und bisher habe ich nur eine mündliche Rückmeldung erhalten.

Nun, der Anwalt der Mandantin brachte den Fall vor Gericht und siehe da: Ein Freispruch!
"Ich konnte in dieser Sache für meine Mandantin einen Freispruch erwirken. Je nach Vorgehen von Käufer und Staatsanwaltschaft im konkreten Fall besteht somit durchaus Spielraum für einen Freispruch oder zumindest für ein Absehen von einer Bestrafung."

Ich möchte euch nicht dazu ermutigen eigenes Fehlverhalten durch einen Rechtsanwalt in einen Freispruch umzuwandeln. Rechtsverdrehung kann nicht Sinn sein. Aber ich möchte euch aufzeigen, dass mit einem Anwalt vor Gericht durchaus Aspekte berücksichtigt werden, die uns nicht bekannt sind. Ein Staatsanwalt möchte eine Verurteilung, sonst würde er keinen Fall daraus machen. Dem sollte man sich mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen.
Es lohnt sich also durchaus, einen eigenen Anwalt hinzuzuziehen und wie in diesem Fall sogar einen Freispruch zu erlangen.


Viele Grüsse

D. Steiny Bachmann

_________________
Präsidenten des ASVDs:

seit 2015 D. "Steiny" Bachmann
2013 - 2015 "Littletree"
2009 - 2013 "Freund Meister"
???? - 2009 "Vegas"


26/4/2016, 07:38
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Auf das Thema antworten   [ 2 Beiträge ]  Gehe zu Seite

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Limited
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
cron