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Leihwaffe an U18 nur wenn in einem Verein??? (KAPO BERN)
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Autor:  Sunrise [ 23/10/2016, 17:37 ]
Betreff des Beitrags:  Leihwaffe an U18 nur wenn in einem Verein??? (KAPO BERN)

Hallo Zusammen,
Mein Bruder (U18) begleitet uns seit 16 (mit Leihvertrag) an Airsoft-Events nun haben unsere Eltern (die Besitzer der AS-Markierer) ein Schreiben der KAPO Bern erhalten, in dem sie darüber aufgeklärt werden, dass Waffen nur an unmündige Personen verliehen werden dürfen, wenn jene einem Verein angehören.
Hat jemand von Euch schon einmal etwas ähnliches gehört, oder ein gleiches Schreiben erhalten? oder weiss vielleicht jemand vom @ASVD davon?
Danke für Eure Antworten, Sunny

Autor:  ASVD_Präsident [ 23/10/2016, 18:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Leihwaffe an U18 nur wenn in einem Verein??? (KAPO BERN)

Hallo zusammen,

ja, der ASVD ist über dieses Schreiben in Kenntnis gesetzt worden. In der letzten Vorstandssitzung kam das zur Sprache.

Das Kantonale Waffenbüro bezieht sich auf Art. 11a WG. Dort heisst es, dass der Schütze in einem Schützenverein sein muss.

Daher gilt für alle, die noch nicht Volljährig sind, dass sie in einen Verein müssen - oder in den ASVD eintreten. Nicht alle Kantone sehen das so streng, der Kanton Bern schon.


Viele Grüsse

Steiny

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