Ich habe eine kurze Unklarheit, welche eventuell von jemandem von euch bereinigt werden könnte. Und zwar geht es um folgendes:
Möchte ich eine Airsoft Marker aus dem Ausland kaufen braucht dieser ja erstmal eine Einführungsgenehmigung. Jedoch ist mir nicht ganz klar, wie das privat Käufen abläuft.
Ich brauche ja einen Kaufvertrag von der Waffe, ansonsten ist diese nicht Deklariert und auch illegal. Wenn ich also Beispielsweise in einem ausländischem Forum vom Marktplatz (airsoft-verzeichnis) ein Objekt ersteigere, was gilt da als Kaufvertrag? Weil die einzige Bestätigung die ich da bekomme ist einfach ein Mail. Aber ein schriftlicher Vertrag besteht nicht.
Wie gehe ich am besten vor um mich nicht strafbar zu machen und hat damit schon jemand gute/schlechte Erfahrungen gemacht?
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