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 Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen 
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Ich habe mal irgendtwo gelesen, was für ein erlaubtes Spielfeld nötig ist. Soweit ich es noch weiss, muss der Besitzer schriftlich zustimmen und Gemeinde und Polizei müssen informier werden.
Meine Frage ist jetzt: wo finde ich den entprechenden Gesetztesartikel? Ich habe etwa einen Stunde das neue Waffengesetz durchsucht, aber nichts gefunden...


15/12/2008, 19:16
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Wird noch eingefügt. Derzeit sind einfach die grundsätzlichen Anforderungen des SASF drin. Diese werden noch folgendermassen erweitert:

Allgemeine Anforderungen nach WG

darauf aufbauend..

Zusätzliche Anforderungen für SASF Vereine


15/12/2008, 19:32
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
@Parooker: Das sind die Auflagen für das "scharfe" Schiessen. Für Airsoft gilt wie gesagt der Ausdruck "abgesichertes Spielfeld", welches nicht definiert wurde in keinem Gesetz :idea:

Falls sich da was neues ergeben sollte werden wir euch informieren, aber vorerst steht nichts im Gesetz und es gelten die Richtlinien des SASF. Das läuft dann unter Usanz :)

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15/12/2008, 19:38
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Ich habe nun doch ein-zwei Anfragen von nicht Verbandsmitglieder erhalten ob sie das FAQ verwenden können (sorry für die verspätete Antwort, kam erst heute morgen aus dem KVK zurück :wink: :idea: ).

Das ist natürlich möglich :) Das Copyright wurde leider etwas unüberlegt formuliert und wurde nun korrigiert :wink: 8)

Kameradschaftliche Grüsse
Rafi & Holla

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19/12/2008, 11:19
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Liebe Leute
Bezüglich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Airsoftwaffen über die Grenze haben wir immer noch keinen Bescheid. Wir haben unterdessen eine festen Ansprechpartner bei der zuständigen Zollbehörde. Dieser hat mich vor einer Woche angerufen und mir mitgeteilt, dass selbst in Bern oben immer noch keine Handhabung für Airsoftwaffen feststeht.

Er ruft mich an, sobald die Richtlinien festgelegt wurden.

Wir sind dran und haben es nicht vergessen. Das einach zur Zwischeninfo.
Mit kameradschaftlichen Grüssen
Der ASVD-Vorstand

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29/12/2008, 16:40
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Hi

Wen eine Person Türkischer abstammung ist darf er keine Airsoftwaffe haben. Jetzt meine Frage wie ist es mit Doppelbürgerschaft in der Schweiz ? reicht ein Schweizerpass ? oder kann auch eine erlaubnis eingeholt werden wen ein Doppelbürger Militädienst leistet ?


3/1/2009, 12:17
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Ein Doppelbürger mit einem Schweizerpass darf eine Airsoftwaffe besitzen, es ist gleich von wo das er herkommt.
Aber Militärdienst darf er nur in der Schweiz leisten und nicht in beiden Länder absolvieren. Sonst kommt er ins Gefängnis.


3/1/2009, 14:13
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
ok danke für die schnelle Antwort :D


3/1/2009, 15:15
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Da ich auch Türke bin kann ich dir das besser beantworten als Massimo :wink:
In der Schweiz musst du Militärdienst leisten auch wenn du vorher ihn in der Türkei geleistet hast.Wenn du ihn in der Schweiz geleistet hast musst du in der Türkei nur noch einen Monat leisten anstatt den ganzen 16 Monaten aber musst auch was zahlen ca.30'000.-Fr soweit ich gehört habe von meinem Onkel :evil:
Das mit der ASG von Massimo stimmt aber :wink:

@Massimo:Dienst in einer fremden Nation ist nur strafbar wenn du nicht Staatsbürger dieser Nation bist.

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3/1/2009, 16:36
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Hallo I.C.Wiener
Das stimmt nicht ganz, die Schweiz macht keine unterscheide ob in einem anderen Nation oder dein Land Militärdienst machen willst. Du musst ein Gesuch machen, dass du in deinem ehemaligen Land kein Militärdienst machen kannst, weil du Schweizerbürger bist und in der Schweiz lebst. Ausseer du kamst später in die Schweiz und hattest dort schon Militärdienst gemacht, da kann die Schweiz dir nichts antun, aussehr du bist noch Militärphlichtig und jung.


3/1/2009, 18:07
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
unter folgendem Link findet ihr(wir Doppelbürger) die Infos:
http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de ... ppelb.html
hoffe es wird sich weitere Diskusion erübrigen.
somit zurück zur Thema: Waffengesetz - Airsoft
mfg MATiS

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3/1/2009, 18:26
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Danke MATiS


3/1/2009, 19:12
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Hey, Leute.
Wie siehts eigentlich mit dem Spielgelände aus? Du hast nicht erwähnt, ob dein gennantes Beispiel (mit dem Polizei informieren und so...) auf öffentlichem Boden stattfindet.
Wie sind da die Regeln wenn man auf Privatem Grundstück spielt?

Danke im Voraus

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14/1/2009, 21:45
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Gleich.

Ausserdem könntest du doch bitte dein schiessendes Ding als Avatar entfernen in Anlehnung an die Forumsregeln. Danke

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Wo findet ihr nur immer das Holz?

Martiiiiiiiiiiiiiiiin!
For Fagge we'll fight!

A german pilot was complaining over the radio, on Munich's airport: "I am a german pilot, in a german airline's aircraft, on a german airport! Why should I speak English ?"
After a brief moment of silence, a voice with the distinctive British accent broadcasted: "because you lost the *ups* war!"


14/1/2009, 22:06
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Ja kann schon sein, aber wenn man ein eingezäuntes Privatgelände besitzt, fällt das betreten ja unter Hausfriedensbruch! Oder irre ich mich da?

Und mein' Avatar betreffend, konnte ich nichts in den Forumsregeln finden!
Ausserdem ist dein Chuck Norris Witz in deiner Signatur auch nicht besser! :|

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Kimme und Korn, immer nach vorn


18/1/2009, 23:22
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