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 Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen 
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Registriert: 10/9/2008, 07:29
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Hab auch noch ne Frage:

Transport

Die Einfuhrbewilligung gilt für max. 3 Airsoft-Guns und ist 6 Monate gültig. Und kostet 50 Franken.

Was ist, wenn ich später nochmal eine Gun kaufen will? Muss ich dann wieder 20 Franken zur Verlängerung zahlen?


30/11/2008, 00:38
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Das steht im Text. Bitte nochmals genau lesen.


30/11/2008, 00:42

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Steht gar nicht. :shock:
Es steht, um zu Verlängern muss man 20.- zahlen.
Aber nicht, wenn man schon 3 Guns gekauft hat, was mann dann zun muss.

Please Help.


30/11/2008, 00:50
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Da steht klipp und klar, dass man DREI Waffen kaufen kann und der Fötzel SECHS Monate gültig ist sowie DREI Monate verlängert werden kann.

Was machst du wenn die Packung Milch leer ist?

Cognito ergo ähm...doi doi


30/11/2008, 08:12
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Ich denke er wollte eher darauf hinaus:
Wenn man schon 3 AEGs in den 6 Monaten gekauft hat, kann man mit der Verlängerung der Lizenz nochmals drei importieren, oder kann man in nem gewissen Zeitraum nur die 3 importieren. Deiner Reaktion nach zu urteilen, ja. Angenommen man hat jetzt 3 AEGs mit dem Wisch in 3 Monaten aus dem Ausland gekauft, kann man dann eine weitere Bewilligung erreichen um dann nochmals 3 dazu kaufen zu können in den 6 Monaten.
Das ist nicht zu 100% klar formuliert.

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30/11/2008, 16:55

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Mit der Bewilligung kann man 3 AEG's kaufen. Wird dies nicht innerhalb von sechs Monaten gemacht, kann man diese Bewilligung noch einmal um 3 Monate verlängern. Hat man 3 AEG's gekauft, oder ist die Gültigkeit abgelaufen muss man sich eine neue Bewilligung holen, genau das gleiche Prinzip wie bei einem Waffenerwerbsschein.


30/11/2008, 17:14
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Fuxx13 sagts.


30/11/2008, 17:44
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Bewilligung ist 6 Monate gültig und kostet 50.--CHF

Verlängerung der Bewilligung für weitere 3 Monate kostet 20.--CHF.

Mit einer Bewilligung kann man max. 3 AEG's kaufen.

Wenn man mehr als drei AEG's kaufen will, benötigt man eine weitere Bewilligung für 50.--CHF :idea:

Mehr gibts dazu nicht zu sagen :idea: :idea:

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30/11/2008, 20:59
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Ich habe im Hauptpost auf der ersten Seite ganz unten die neuste Version des schriftlichen Vertrages eingefügt. Dieser dient ebenfalls als Vertrag für die Gebrauchsleihe (v.a. für Minderjährige Personen wichtig).

EDIT: Wir sind hier noch ein paar Punkte am abklären da es noch ein anderes offizielles Formular für die Gebrauchsleihe gibt. Stay tuned.


12/12/2008, 23:26
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
So quasi als erster Frontbericht: Mich wollte schon die erste Person übers Ohr hauen und meinte sie sei volljährig...ja puste Kuchen! Denkt also daran, immer alles sauber abklären und dokumentieren wenn ihr unter Privatpersonen Waffen handelt.


13/12/2008, 18:13
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
So Leute, das FAQ auf der SASF -sowie AS-Starter HP wurde nun aktualilsiert und teils auch mit den nötigen Links versehen :)

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13/12/2008, 20:58
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Spiele im Ausland

Ich möchte mich erkundigen, wie es aussieht für Schweizer die an einem Spiel im Ausland teilnehmen möchten. Was für eine Bewilligung oder Bescheinigung braucht man dafür?

Gruss moskito

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14/12/2008, 12:01
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Wir sind seit zwei Wochen mit Hochdruck an dieser Frage.. das Problem ist, dass je mehr Behörden du anfragst, umso mehr verschiedene widersprüchliche Antworten erhälst du :?

Wir sind jetzt mit dem Zoll direkt dran.. der wird es ja wohl am besten wissen. Einen Termin kann ich dir aber freilich noch keinen geben.. geht ja nicht nur um die Ein-und Ausfuhr, sondern für unsere ausländischen AS-Kameraden z.B. auch um den Transit durch die Schweiz.

Habt bitte einfach noch etwas Geduld.. die Antwort wird kommen.

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14/12/2008, 13:11

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Mir liegen auch noch ein paar Fragen auf der Zunge:
1.Wie sieht es mit Waffenzubehör aus das vor einer Woche noch überhaupt nicht als solches deklariert war? z.B. ein Airsoftschaldämpfer mit schalldämpfender Wirkung der war ja noch vor kurzem so verboten wie ein Schaldämpfer für eine Barbi Puppe. Wie kriegt man Genehmigungen für solche Fälle?
2.Wird es in Zukunft noch möglich sein Airsoftsportgeräte per Post zu versenden?
3. Wird bin zu den Weihnachtsferien schon eine Info draussen sein wie ich mich bei der Anreise zu Auslandsspielen verhalten soll oder kann ich das gleich abblasen?

Mit freundlichen Grüßen Lukas


14/12/2008, 14:01
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Hallo

1. Steht im Text des ersten posts, bitte nachlesen.
2. Ja. Aber am besten Eingeschrieben da damit sichergestellt ist, dass der Empfänger stimmt.
3. Das steht ebenfalls weiter oben. Bitte nachlesen.

Gruss


14/12/2008, 14:19
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