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 Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen 
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Update

Unter 2.5 wurde der Transport Teil für Personen aus dem Ausland erläutert. Danke an Nicesniper welcher die Infos nochmals beschafft hat.


25/11/2008, 22:50
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Hallo

das heist das ich als Deutscher wo in Deuschland Wohnt eine Bewiligung brauche wenn ich eine Airsoft waffe mit in die Schweiz nehme zu einem spiel.

sehe ich das so richtig???? wenn ja wo bekomme ich die Bewiligung??

BG Volki


26/11/2008, 18:44
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Das ist seit geraumer Zeit in Abklärung. Sobald wir das wissen wirds hier veröffentlicht. Sehr wahrscheinlich aber beim FedPol, Zentralstelle Waffen :idea:

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26/11/2008, 18:59

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Kosovo darf Airsoft-Guns besitzen? Albanien aber nicht?


28/11/2008, 10:56
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Update dazu folgt noch. Der Kosovo wird dann auch aufgeführt sein (war noch eine veraltete Länderliste).


28/11/2008, 11:15
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Bundesrepublik Jugoslawien -> Serbien und Montenegro

Da der Kosovo zu Serbien gehört / gehört hat wird das Waffenverbot auch für aus dem Kosovo stammende Personen gelten.

*Edit*

Da war einer schneller ;)


28/11/2008, 11:16

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
okay. danke euch beiden :-D
Persönlich finde ich dies eigendlich gut.
Aber mit was wird dies begründet, dass diese Länder keine Airsofts tragen dürfen?


28/11/2008, 11:44

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Bei Leuten aus diesen Ländern geht es nicht darum, dass sie keine Airsofts besitzen und tragen dürfen, sondern allgemein Waffen.


28/11/2008, 12:05
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Richtig. Bundesrat kann die Liste kürzen, erweitern etc., je nach politischer Lage, Risiko etc.


28/11/2008, 12:08

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Achsoo. Gut gut.
thx


28/11/2008, 12:32
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
UPDATE

Der Post auf der ersten Seite wurde mit den neusten Details versehen, welche durch den SASF bei der FEDPOL abgeklärt wurden. Ihr erkennt diese an der roten Schrift. Ich werde die rote Markierung nach einiger Zeit entfernen, bis es halt alle gelesen haben.

Einige Punkte sind aufgrund dieser Neuigkeiten wieder hinterfragt worden und die Fragen sind bei der FEDPOL pendent. Mehr als was nun dort drin steht wissen wir auch nicht. Wir bitten euch daher um Geduld.


28/11/2008, 20:34
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Zitat:
Der Kauf, das Tragen sowie das Importieren von Airsoft Waffen ist für Minderjährige verboten. Airsoft Waffen, welche vor dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes erworben wurden, dürfen im Besitz verbleiben. Waffen die nach Inkrafttreten erworben wurden dürfen mit einem Leihvertrag durch den gesetzlichen Vertreter der Minderjährigen Person zur Nutzung überlassen werden. Diese leihweise Abgabe ist innerhalb von 30 Tagen der kantonalen Meldestelle zu melden. Ansonsten drohen Sanktionen nach Punkt 2.9. In diesen Fällen darf die minderjährige Person die Waffe auch selbst von und zum Anlass transportieren sowie während dem Spiel tragen.
Um nochmals zusammen zu fassen:
- Wurde die ASG vor dem 12.12.08 gekauft, darf sie auch ohne Leihvertrag benutzt werden.
- AGS's welche nach dem 12.12.08 gekauft werden, müssen jeweils mit einem Leihvertrag ausgeliehen werden.

Wie kann ich aber als minderjähriger Spieler beweisen, dass ich diese ASG noch vor dem 12.12.08 gekauft habe?
Meiner Meinung nach geht das nur mit einem Leihvertrag, Holla hat diesen ja bereits empfohlen.
Nur, wie stellen die sich das vor!? Ich meine, ich trainiere praktisch jeden Samstag bei meinem Club. Wird in Zukunft wirklich von mir verlangt, dass ich für jeden Samstag einen Leihvertrag melden muss? Klingt für mich etwas zu aufwändig und mit der Zeit wirds auch etwas doof, wenn der Kanton jede Woche ne Meldung von mir bekommt.
Gibt es eine Möglichkeit, wie ich mich vor diesem Leihvertrag "drücken" kann. Meine ASG's besitze ich ja bereits und werde mir in Zukunft auch keine mehr kaufen, somit bräuchte ich diesen Vertrag ja nicht, bin gesetzlich aber nicht abgesichert.
Mir ist bewusst, dass ihr nicht gleich alle Fragen beantworten darf aber ich frage lieber einmal mehr als zu wenig.

Freundliche Grüsse

Cobra


28/11/2008, 21:48
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Siehe oben: Mehr als jetzt drin steht wissen wir nicht. Geduld.


28/11/2008, 21:56
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Auch wenn der GCB kein Mitglied des SASF ist, bedanken wir uns für die tolle Abeit sowie das FAQ betr. Änderungen des Waffengesetzes.

Einige Fragen stellen sich uns doch, die für unseren Spielbetrieb von grosser Wichtigkeit sind:

Zu Punkt 2.6

Unsere Gelände, sowie die Gelände von anderen Vereinen (soviel wir wissen), erstrecken sich über ein relativ grosses Gebiet.
Natürliche Begrenzungen sind teilweise vorhanden. Ein Grossteil aber, und das sind bei uns mehrere Kilometer!, sind Strassen oder einfach Waldgebiet.
Der Definition nach, müssten wir also dieses gesamte Gebiet mit Trassierband absperren!? An jedem Strassenkreuz muss eine Tafel, und/oder eine Person platziert werden, versehen mit einem Sack voller Pfeifen, die an Passanten abgegeben werden könnte? Diese Personen, bei uns sind das 100e pro Tag, müssten alle durchs Spielfeld begleitet werden?
Tafeln bringen wir ja jetzt schon an, aber das mit dem Trassierband kanns ja wohl kaum sein. Bis wir dieses Band angebracht haben, ist ein Tag vergangen und die Leute können wieder nach Hause gehen ohne gespielt zu haben.
Dann, die Gemeinden haben es uns ausdrücklich verboten, Trassierband anzubringen. Es könne nicht angehen, dass öffentlich zugängliches Gebiet, und das ist der Wald nunmal, für Airsoftspiele abgesperrt werde. Bei OL's etc. sei das was anderes, da sei dies nur Streckenweise..

Rekap für uns nochmal:
1. Anbringen von Hinweistafeln = kein Problem
2. Trassierband rund ums Gelände welches NICHT natürlcih abgegrenzt ist = nicht machbar!
3. Abstellen von Personen mit Schutzbrillen an jedem Zugang zum Gelände = nicht machbar!
4. Abstellen von Personen zum Bewachen des Materials in der Safe = kein Problem ( Material wird eh in den Autos oder in Waldhäusern deponiert und verschlossen gehalten.
5. Wie sollen zum Beispiel die Bulls ihr Gelände im Simmental auf der Alp rundum absperren? (nur so am Rande bemerkt)
6. Wie sieht das bei den OP's aus betr. Absperrungen etc?...

Also dies hätte ich doch gerne explizit beantwortet falls dies möglich wäre. Denn falls dies wie obern erwähnt sinngemäss angewendet werden muss, wird ein Spiel für den GCB und somit für sicher auch andere Vereine nicht mehr durchführbar sein. Es müsste sich genau 1 Person beschweren, dass irgend 1 Position nicht eingehalten wird, und das wars dann mit Airsoftspielen für den betr. Verein. Wir wissen selber bestens, dass diverse Menschen nur darauf warten um etwas zu finden, wie sie uns von irgendwelchen Geländen loshaben können. Ebenfalls würde sich diese Auflagen (2.6) mit diversen Ansichten/Auflagen von Gemeinden, Wildhütern etc. wohl kaum in Einklang bringen lassen.

Sorry wenn ich hier solche Fragen stelle, aber das sollte doch im Detail abgehandelt werden damit das für alle klar ist, für uns ist es das aktuell noch nicht.

Gruss und Thx
Eloy
GCB

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29/11/2008, 09:02
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Hallo Roland
Ich antworte Dir jetzt trotzdem, obwohl ich von diversen Personen gebeten wurde es nicht zu tun.. immerhin solltet ihr als eigenständiger "Verband" selber dazu in der Lage sein.


1. Anbringen von Hinweistafeln = kein Problem

2. Trassierband rund ums Gelände welches NICHT natürlcih abgegrenzt ist = nicht machbar!

Es steht nicht, dass das Trasierband ringsum gezogen werden muss (und wenn auch, Trassierband kostet nicht alle Welt und mit ein paar Helfern steht das innert 30min), sondern so, dass für Aussenstehende sicher zu erkennen ist wo euer Spielfeld beginnt. Die Zeit müsst ihr euch nehmen diese Markierungen anzubringen. Ausserdem frage ich mich sowieso was du mit deinen 30 Mann Spielen ein mehrere km grosses Gelände brauchst. Bei einer OP musst du den Mehraufwand halt in Kauf nehmen wenn du ein grössere Gelände benötigst.

Ausserdem haben wir klar geschrieben, dass dies ein Entwurf des SASF, FedPol und proTell ist, aber vom Gesetz her keine zwingenden Vorschriften vorgegeben wurden :idea: Unsere Mitglieder haben nun Zeit diese neuen Richtlinien zu testen und werden dann wie schon mal erwähnt an der DV darüber abstimmen ob sies so belassen wollen oder Änderungen wünschen. Das sind jetzt noch 3 Monat über den Winter. Dieser Entwurf wird sich dann mit der Zeit laut FedPol automatisch etablieren bei den Behörden.

3. Abstellen von Personen mit Schutzbrillen an jedem Zugang zum Gelände = nicht machbar!

Wo bitte steht was von Personen abstellen mit Schutzbrillen??? Es steht das an der WARNTAFEL EINE Pfeiffe ODER Telefonnummer sein muss damit sich Wanderer bemerkbar machen können bei Euch damit sich sicher durch das Gelände gelangen können.. und mehr nicht. Ihr braucht nicht mal zusätzliche Schutzbrillen da das Spiel während dieser Zeit ja eh unterbrochen werden muss.

4. Abstellen von Personen zum Bewachen des Materials in der Safe = kein Problem ( Material wird eh in den Autos oder in Waldhäusern deponiert und verschlossen gehalten.


5. Wie sollen zum Beispiel die Bulls ihr Gelände im Simmental auf der Alp rundum absperren? (nur so am Rande bemerkt)

Das ist das Problem jedes einzelnen Vereins. Wenn unsere Mitgliedsvereine Probleme haben ihre Grenzen zu markieren helfen wir ihnen gerne geländespezifisch weiter. Bei den Bulls liegt sowieso ein spezieller Fall vor und für den Fall das diese noch spezielle Hilfe benötigen stehen wir ihnen jederzeit zur Verfügung. Allerdings ist das Bulls Gelände nicht so schwer zu markieren wie es den Anschein hat. Aber das ist ja zum Glück nicht dein Problem, sondern das der Bulls und des SASF.

6. Wie sieht das bei den OP's aus betr. Absperrungen etc?

??? Warum sollte eine OP anders behandelt werden als ein normales Spiel?? Spielfeld ist Spielfeld.

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29/11/2008, 16:50
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