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 Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen 
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
*edit

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Dumm ist nur der, der Dummes tut...


Zuletzt geändert von Länggu am 7/11/2014, 12:00, insgesamt 1-mal geändert.



5/4/2009, 19:17
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Hab gerade mit der Polizei in Breitenbach telefoniert:
Und der Polizist hat mir folgende Behauptungen gegeben (Behauptung weil ich für mich das einfach spanisch ist:
Laut neuster Verordnung der Eidgenossen der..........:
1. Muss ein Airsoftspiel versichert werden (Auch Trainings von Clubs).
2. Die Guns müsssen gemeldet werden. :|
Und noch wieter Dinge die aber stimmen.

Also stimmen die Punkte 1 und 2?

Könnte ich vielleicht von jemanden der SAFS etwas schriftliches (PDF File) bekommen, da ich vermutlich auf den Polizeiposten gehen werde und gerne etwas zum Informieren der Polizisten dabei haben will.

MfG Eyco

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6/4/2009, 15:42
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Anders rum: Die Polizei soll dir zeigen wo dies steht. Solche behauptungen sollen abgestützt werden, Ansonnsten können sie sich an die Zentralstelle Waffen wenden.

Ist aber nur meine persönliche Meinung.


6/4/2009, 16:21
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Dito Holla :idea: Diese Polizisten erfinden einfach Dinge die nirgends im Gesetz stehen :? :idea:

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6/4/2009, 16:31
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Hab ein bisschen Geschaut und vermutlich meint der Typ von der Polizei:
Den Erwerb
http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/ho ... andel.html
Und das hat mit meinen Softguns wohl nicht zu tun. Da alle vor 12.12.2008 erworben wurden. Oder sehe ich das falsch?

Eyco

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6/4/2009, 16:41
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Lies alles durch und zu unterst steht die Antwort auf deine Frage. ;)


6/4/2009, 16:42
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Vielen Dank an Holla und Kampfratte
Werde morgen noch mal telefonieren

Eyco

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6/4/2009, 16:47
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Ciao zämu

wir sind nun auch mal betroffen von dieser Gesetzes-Mutation und ich bitte euch um kurze Unterstützung.

Zwecks einem Event in Österreich sind wir daran, uns Zoll-technisch korrekt vorzubereiten.
Die kantonale Handelskammer sowie die EZV-Admin-Zentrale verweisen uns auf das berühmte "Carnet ATA". Mir scheint diese Variante übertrieben.

Auf der SASF-Page wird ja das Ausfuhr-"Regelwerk" minder grosszügig beschrieben
( http://sasf.ch/de/content/view/166/48/ )

Konkrete Fragen hierbei:
- Wie verhält es sich mit Nachtsicht-Geräten und deren IR-Zubehör?
- Hat jemand bereits Erfahrungen gesammelt mit dem Carnet ATA?
- Kann mittlerweile das Form 11.63 guten Gewissens weiter empfohlen werden oder gibt es Restriktionen, welche die eine Einreise erschweren?

Thanks a lot !


7/4/2009, 08:29
Dr. NEF

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
@ Theo:

Bei den Nachtsichgeräten und IR Spielereien sollte es nach meinem Wissensstand keine Trouble geben solange du keine Mount's für auf die Fluppen dabei hast.
Bei den Fluppen selbst würde ich mich an die von Hannes erfolgreich getestete Variante halten. Wurde ebenfalls von unseren Jungs nach Frankreich so durchgeführt.
Bei uns hat die ganze Sache Barsch aufgegleist.


7/4/2009, 10:26
Dr. NEF

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Nachtrag: Was bei den NVG's vielleicht noch zu prüfen wäre, sind die lokalen Gesetze im Gastgeberland.


7/4/2009, 10:39
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Beruhigt. danke dir !

mir schien von Beginn an, die Anfrage bei der EZV-Admin-Zentrale sei eine globale Copy-Paste-Antwort. Das "Carnet ATA" auszufüllen ist ein diplomatischer Riesenaufwand und je nach erwähntem Gear kostet das Ding locker mal über 200 Kröten.

Ich habe die Anfrage nun mal weiter ans SECO geleitet und hoffe auf deren Unterstützung in dieser Angelegenheit. Nur wünschenswert, wenn diese uns auf die Variante, beschrieben wie auf der SASF-HP, verweisen werden.

stay tuned.


7/4/2009, 10:44
Dr. NEF

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Die lieben Leute vom Bund verweisen sehr wahrscheinlich nur zu gerne auf "ihr" Papier da sie selbst noch nicht sattelfest sind.
Die von den Jungs durch gezogene Variante stammt direkt von einem Kontakt bei der Grenzwache.
Rest per PN.


7/4/2009, 11:09
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Da seit dem WG ein Par unklarheiten Bestehen, hab ich ein paar Fragen zum Spielfeld welche Bewilligungen, Erlaubnissen, Massnamen, usw. muss vorhanden sein damit die Herren in Blau nichts einzuwenden haben?

Ich fasse mal zusammen was ich weis, da alles ein wenig verstückelt ist.

Bewilligung des Eigentümmers
Anmeldung bei der Polizei
Absperrung des Platzes (Nur Warnschilder mit infos oder mit Absperrband?)
Sicherung der Safezone (Damit keine ASGs Weggkommen)

Unklare Punkte:

Erlaubniss Gemeinde?
Erlaubniss Kanton?


Ich danke für die Hilfe
Bene

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7/4/2009, 11:54
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Mal grundsätzlich:

Könnte sich jemand durchringen ein paar Stunden zu investieren um für die Community ein PDF zu erstellen, in welchem alle gängigen Fragen und die zugehörigen Antworten aufgelistet werden?

Ich biete meine Dienste an um das Dokument anschliessend in ein entsprechendes Design zu pappen und es allen hier auf AA zur Verfügung zu stellen.

Ich denke das ist nötig, u.a. weil der thread hier langsam aber sicher überquillt.


7/4/2009, 12:09
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Hello Mitlglieder und Community
Der TMT hat uns noch auf einen wichtigen Umstand aufmerksam gemacht welchen wir dringend bekannt geben möchten und auch sogleich im AS-Starter aufgenommen wurde :idea:


Frage: Ich habe vor dem 12. Dezember 2008 eine Airsoft-Gun erworben, bin aber noch minderjährig und weiss nicht ob ich diese Gun noch legal besitzen darf. Wie sieht die rechtliche Situation aus?

Antwort: Ein altrechtlicher Besitz einer Airsoft-Gun ist nicht verboten. Die Waffe kann somit im Besitz der minderjährigen Person verbleiben. Es muss jedoch beachtet werden, dass diese Waffe nur zu Hause aufbewahrt werden darf. Wenn die Waffe zu einem Veranstaltungsort transportiert werden soll ist zwingend ein entsprechender Leihvertrag und die Zustimmung der Eltern notwendig. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden: http://www.fedpol.admin.ch/etc/medialib ... -03-09.pdf



@Holla: Ist in Arbeit. Ist mir leider untergegangen :roll: :idea: Wird in den nächsten Tagen erstellt und auf den AS-Starter und ASVD-Page gestellt :)

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5/5/2009, 18:14
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