Hallo,
Habe hier noch ein interessantes email vom Kantonalspolizei Zurich
"Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einen Waffenerwerbsschein erheben müssen"
was denken sie davon? mein lätste antwort ganz unten hab ich noch nicht verschikt, hab leicht angst.
> Subject: WG: Kontaktformular Internet - Anfrage
> Date: Mon, 27 Jul 2009 15:41:57 +0200
> From:
INFA@kapo.zh.ch
> To: xxxxxxx
>
> Sehr geehrter Herr XXXXXX
>
> Wir können Ihre Anfrage wie folgt beantworten.:
>
> eine Softairgun gilt seit 12.12.2008 im Sinne des Gesetzes als Waffe (Art. 4, Abs. 1g, Waffengesetzt - WG-)
>
> Für Ausländer gilt Art. 9a, Abs. 1 bis WG und Art. 21 der Waffenverordnung
>
> => Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für jeden Erwerb einer Waffe einen Waffenerwerbsschein.
>
> => das heisst, dass Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einen Waffenerwerbsschein erheben müssen. Eine Ausnahme ist deshalb nicht möglich.
>
> Sobald Sie jedoch die Niederlassung C erlangen, werden Sie als Niederländer betr. Waffengesetz die selben Rechte wie ein Schweizer Bürger haben.
>
> Wir hoffen, Ihnen damit zu dienen.
>
> Mit freundlichen Grüssen
>
> XXXXXXX
>
> ______________________________________________
>
> KANTONSPOLIZEI ZÜRICH
> Informationsabteilung
> Mediendienst
> Postfach, CH-8021 Zürich
> +41 (0)44 247 36 29 (Telefon)
> +41 (0)44 247 36 39 (Telefax)
>
misa@kapo.zh.ch
> ______________________________________________
>
>
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von:
kontaktanfrage@kapo.zh.ch [mailto:
kontaktanfrage@kapo.zh.ch]
> Gesendet: Montag, 27. Juli 2009 11:58
> An: INFA-MD (Mediendienst)
> Betreff: Kontaktformular Internet - Anfrage
>
Hallo,
>
> Bitte weiterleiten zum "Waffen" ambt, Kantonalspolizei Zürich.
>
> Mein name ist Joris S., Aufenthaltsbewilligung B Nummer xx.xxx.xxx-x, Staatsangehörigkeit: Niederlande.
>
>
> Ich spiele Airsfot / Softair (keine Feuerwaffen)seit jahren im ausland, und jetzt auch in Teams vom Kanton Zurich.
> Seit dem 12. Dezember 2008, durfen Ausländern nur noch Airsoft Sportgeräte kaufen wenn die ein Niederlassungsbewilligung D haben.
> Ausserdem ist die regulierung ueber spielen und besitzen ungeändert und erlaubt, auch fur Ausländern.
>
> Ich hab mehrmals gelesen dass ein ausnahme möglich war fur Auslandern mit Aufenthaltsbewilligung B: Kantonalspolizei könnte so ein Ausnahme bestätigungs Dokument machen.
>
> Bitte hier um die Prozedure die ich folge muss so ein Ausnahme von euch zu bekomen.
>
> Vielen dank im Voraus,
>
> Mit Freundlichen Grüssen,
>
*************************** --> Mein antwort, noch nicht verschikt
Hallo Frau
XXXXXX
Vielen dank fur diese rasche antwort.
Was ich aus vielen kontakten vom Schweize Airsoft vereine mit die Kantonapolzei bekomen hab:
- Airsoft steht unten Waffengesetzt aber ist nicht erkannt als "waffen", sollte darum kein Waffenerwerbsschein brauchen. --> Bis jetzt haben wir es schon mehmals gehört aber Polizei könnte nicht beweisen das wir fur alle unser airsoft geräten Waffenerwerbsschein holen sollten
- Kantonspolizei St Gallen hat schon ausnahme gemacht fur Niederlassung B ausländern.
Thema bleibt mir ein bischen undeutlich.