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Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
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Seite 9 von 16

Autor:  mathias33 [ 18/1/2009, 23:27 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

tz tz tz...

Höhre auf die Mod. oder fühle die Mod.
Eines ist jedoch klar, dein Avatar ist wirlich *Ups*

Autor:  Nono [ 18/1/2009, 23:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hallo Hobbyschuetze

An deiner stelle würde ich einfach das Schiessteil entfernen und still sein . Du bist erst 17 hier im Forum gibt es viele Leute die erheblich mehr Erfahrung im Airsoft haben als du je haben wirst . Du darfst so oder so mit 17 gar keine AEG besitzen und erst recht nicht damit spielen auch auf privat Gelaende . Wenn du dich weiter mit den Mods anlegst wirst du nicht lange in diesem Forum sein . Im uebrigen ist in meinem Bunker kein Wohnort und kann dir eine Verwarnung eintragen speziell wenn du mit Little Tree so um springst .

ich wünsche dir noch eine schöne Zeit in diesem Forum

MFG Nono


PS An deiner Stelle wuerde ich die Regeln noch mal lesen und die ersten 2-3 Monate einfach die Finger still halten

Autor:  Holla [ 19/1/2009, 06:27 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Liebe Leute von heute, seid ein Bischen netter miteinander...

A) Wäre schön wenn du einen anderen Avatar finden könntest der nicht ganz so nervös rumzappelt. ;)
B) AEG besitzen darfst du tatsächlich keine. Aber mit einem Leihvertrag von deinen Eltern ist dies in Ordnung. Die Infos dazu findest du hier im thread.
C) So weit es mir ist solltest du bei deinem Privatgelände nichts weiter machen müssen, als halt eben auch sicherstellen, dass es abgegrenzt ist. Die Meldung an die Polizei ist aber sicher immer von Vorteil, denne sehen kann man dich ja auch auf diesem Gelände, egal ob es privater Natur ist oder nicht.

Autor:  Silent_hunter [ 21/1/2009, 10:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hi Folks!

Ich will mal fragen wie weit ihr mit der Ausfuhr (für Events im Ausland) seit, oder wie diejenigen es machen, die an den PPB 2 Event gehen?

Ich möchte auch noch meinen Dank ausprechen an alle die sich die Zeit nehmen/genommen haben, an diesem Gesetz das beste für und AS Spieler raus zu holen.

Gruss Silent_hunter

Autor:  Kampfratte [ 23/1/2009, 13:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Stand der Dinger zur Zeit, aber Stelle A vom Bund weiss nicht was Stelle B dazu sagt, weswegen wir immer noch keine gesicherten Infos dazu rausgeben können.

1. Für Schweizer müsse keine Bewilligung für die Aus- und Einfuhr eingeholt werden. Das bezweifeln wir allerdings da für Ausländer anders gilt und sind nach wie vor am Ball.

2. Für Ausländer welche in oder durch die Schweiz reisen, die benötigen einen sogenannten "Vormerkschein", welcher direkt am Zoll ausgefüllt werden muss. Dabei gibt man an welche Waffen man einführt. Bei der Ausreise zeigt man diesen Schein wieder vor und löscht ihn somit und die Waffen können wieder ausgeführt werden.

Aber auch hier haben wir noch keine Bestätigung.


Sobald wir Definitives wissen wisst ihr es als erste :wink: :)

Autor:  unihoc848 [ 24/1/2009, 20:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Zitat:
Zitat:
Der Kauf, das Tragen sowie das Importieren von Airsoft Waffen ist für Minderjährige verboten. Airsoft Waffen, welche vor dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes erworben wurden, dürfen im Besitz verbleiben. Waffen die nach Inkrafttreten erworben wurden dürfen mit einem Leihvertrag durch den gesetzlichen Vertreter der Minderjährigen Person zur Nutzung überlassen werden. Diese leihweise Abgabe ist innerhalb von 30 Tagen der kantonalen Meldestelle zu melden. Ansonsten drohen Sanktionen nach Punkt 2.9. In diesen Fällen darf die minderjährige Person die Waffe auch selbst von und zum Anlass transportieren sowie während dem Spiel tragen.
Um nochmals zusammen zu fassen:
- Wurde die ASG vor dem 12.12.08 gekauft, darf sie auch ohne Leihvertrag benutzt werden.
- AGS's welche nach dem 12.12.08 gekauft werden, müssen jeweils mit einem Leihvertrag ausgeliehen werden.

Wie kann ich aber als minderjähriger Spieler beweisen, dass ich diese ASG noch vor dem 12.12.08 gekauft habe?
Meiner Meinung nach geht das nur mit einem Leihvertrag, Holla hat diesen ja bereits empfohlen.
Nur, wie stellen die sich das vor!? Ich meine, ich trainiere praktisch jeden Samstag bei meinem Club. Wird in Zukunft wirklich von mir verlangt, dass ich für jeden Samstag einen Leihvertrag melden muss? Klingt für mich etwas zu aufwändig und mit der Zeit wirds auch etwas doof, wenn der Kanton jede Woche ne Meldung von mir bekommt.
Gibt es eine Möglichkeit, wie ich mich vor diesem Leihvertrag "drücken" kann. Meine ASG's besitze ich ja bereits und werde mir in Zukunft auch keine mehr kaufen, somit bräuchte ich diesen Vertrag ja nicht, bin gesetzlich aber nicht abgesichert.
Mir ist bewusst, dass ihr nicht gleich alle Fragen beantworten darf aber ich frage lieber einmal mehr als zu wenig.

Freundliche Grüsse

Cobra
ist diese Frage schon beantwortet? den ich für auch gern die antwort auf diese frage wissen.
Wen man jetzt so ein leihvertrag hat wie sieht es den rechtlich au für die eltern, was für verantwortung haben sie den?

danke schon im voraus

greezz joni

Autor:  I.C.Wiener [ 24/1/2009, 20:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Also die meisten legen sich gleich einen Leihvertrag zu damit sie auf der ganz sicheren Seite stehen.Falls du die AEG vor dem neuem WG gekauft hast, reicht es wenn du beweisen kannst das du sie vor dem 12.12 gekauft hast z.B. durch Lieferbestätigung oder so.Wenn du einen Leihvertrag machst, sind deine Eltern hafter für die Dinge die du damit machst!Egal was, deine Eltern werden im schliemmsten Fall belangt!

Autor:  unihoc848 [ 24/1/2009, 22:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Zitat:
Also die meisten legen sich gleich einen Leihvertrag zu damit sie auf der ganz sicheren Seite stehen.Falls du die AEG vor dem neuem WG gekauft hast, reicht es wenn du beweisen kannst das du sie vor dem 12.12 gekauft hast z.B. durch Lieferbestätigung oder so.Wenn du einen Leihvertrag machst, sind deine Eltern hafter für die Dinge die du damit machst!Egal was, deine Eltern werden im schliemmsten Fall belangt!
ja danke vielmal also muss ich praktich jedes weeckend so ein leihvertrag der kantonale behörde geben oder nur einmal?

joni

Autor:  RedPaes [ 24/1/2009, 23:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

So wie ich das verstanden habe musst du den Leihvertrag einfach mitnehmen und bei einer Kontrolle vorweisen.

/Edit: Sorry für die falsche Info!

mfg

Autor:  Cobra [ 25/1/2009, 11:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Unser Clubpräsident hat nun beim kantonalen Waffenbüro angerufen und sich über diesen Leihvertrag informiert.

Ihm wurde gesagt, dass so ein Leihvertrag für alle minderjährigen Airsoftspieler Pflicht ist, egal ob die Gun vor oder nach dem 12.12.08 gekauft wurde.
Ob es so stimmt, bezweifle ich, da diese Aussage nicht mit dem Gesetzestext übereinstimmt. Mit einem Leihvertrag ist man aufjedenfall auf der sicheren Seite.

Der Leihvertrag muss dem kantonalen Waffenbüro gesesendet werden und man muss eine Kopie des Vertrages an das Spiel mitnehmen, um den Leihvertrag nachweisen zu können. Die Dauer der Übertragung kann vermerkt werden (Bsp. 25.1.2009 bis "Datum des 18. Geburtstags")

Gruss Cobra

Autor:  Holla [ 25/1/2009, 12:03 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Das steht so bereits im ersten Beitrag zum neuen WG...also nix neues.

Und was die Zuverlässigkeit der Aussagen der verschiedenen Ämter anbelangt sollten wir nun langsam einsehen, dass jedes Büro das Gesetz so für sich auslegt, wie es dies für richtig oder gut hält...

Autor:  Fuxx13 [ 25/1/2009, 13:29 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Unter Punkt 3 auf der ersten Seite steht lediglich, dass Airsoftwaffen die vor dem 12.12.08 gekauft wurden im Besitz verbleiben dürfen. Besitz ist aber nicht gleich Transportieren und Tragen. Von dem her wird es, wie Holla gesagt hat sehr auf die Interpretation der jeweiligen Behörde ankommen, wie sie damit umgeht. Von daher ist ein Leihvertrag sicher die richtige Wahl, um auf der sicheren Seite zu sein. Laut dem OR ist ein unbefristeter Leihvertrag möglich (Art. 305ff). Ich weiss nicht, ob der Leihvertrag für eine AEG formell festgelegt ist, aber du kannst ja bei der Polizei fragen, ob auch ein unbefristeter Leihvertrag möglich ist, da du die AEG ja immer wieder brauchst.

Autor:  Holla [ 25/1/2009, 13:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

OR ist dispositives Recht. WG ist zwingendes Recht und steht daher quasi über dem OR.

Beispiel: Gemäss OR kann ein Vertrag auch mündlich zustande kommen. Das WG gestaltet dieses dispositive Recht aus und verlangt einen schriftlichen Vertrag mit klar definiertem Inhalt sowie Aufbewahrungszeit.

Autor:  DeNoiser [ 25/1/2009, 21:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Betreff Strafregister-Auszug.

es gibt sicherlich Leute die keine weisse Weste mehr haben.
2 Beispiele zur frage.


ein Verkehrsvergehen, bliz blitz...(ink. einigen tagen Haft...) Eintrag im Register.


Militärdienstverweigerung ink. Strafverfahren, Eintrag im Register.


Diese beispiele haben ja nichts direkt mit Waffen oder Gewaltverbrechen zu tun, haben aber trotzdem einen Registereintrag zur folge.
Dürfen solche Personen nun eine AS besitzen/kaufen?
muss man die AS nun abgeben falls man irgendeinen Registereintrag hat?

und auch ein danke von meiner Seite.

und auch ein danke von meiner seite für ure bemühungen.ite für ure bemühungen.

Autor:  basketmaster [ 26/1/2009, 16:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hallo zusammen

Habe nicht den ganzen Thread hier mitverfolgt, bin mir jedoch bezüglich dem Leihvertag noch nicht ganz sicher.

Ich besitze meine AEGs schon seit ca. 1/2 Jahr, also ich hab sie noch vor 09 gekauft. Habe aber hier erfahren, dass ein Leihvertrag trotzdem sicherer sei?

Muss ich nun dazu dieses Formular hier: http://www.fedpol.admin.ch/etc/medialib ... -11-08.doc ausdrucken und mit meinem Vater ausfüllen? Muss ich für jede ASG die ich besitze, ein solches Formular ausfüllen?

Danach sende ich die Formulare an http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/ho ... os/zh.html (oberste Adresse ?) und behalte jeweils 2 Kopien.

Merci für eure Hilfe

mfg

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