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Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
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Seite 12 von 16

Autor:  Kampfratte [ 5/5/2009, 19:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Done :)

http://www.as-starter.ch/joomla/index.p ... &Itemid=35


Wünsche, Anregungen, Ergänzungen immer willkommen 8)

Grüsse
Rafi

Autor:  Viking [ 27/7/2009, 16:57 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hallo,

Habe hier noch ein interessantes email vom Kantonalspolizei Zurich
"Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einen Waffenerwerbsschein erheben müssen"

was denken sie davon? mein lätste antwort ganz unten hab ich noch nicht verschikt, hab leicht angst.


> Subject: WG: Kontaktformular Internet - Anfrage
> Date: Mon, 27 Jul 2009 15:41:57 +0200
> From: INFA@kapo.zh.ch
> To: xxxxxxx
>
> Sehr geehrter Herr XXXXXX
>
> Wir können Ihre Anfrage wie folgt beantworten.:
>
> eine Softairgun gilt seit 12.12.2008 im Sinne des Gesetzes als Waffe (Art. 4, Abs. 1g, Waffengesetzt - WG-)
>
> Für Ausländer gilt Art. 9a, Abs. 1 bis WG und Art. 21 der Waffenverordnung
>
> => Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für jeden Erwerb einer Waffe einen Waffenerwerbsschein.
>
> => das heisst, dass Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einen Waffenerwerbsschein erheben müssen. Eine Ausnahme ist deshalb nicht möglich.
>
> Sobald Sie jedoch die Niederlassung C erlangen, werden Sie als Niederländer betr. Waffengesetz die selben Rechte wie ein Schweizer Bürger haben.
>
> Wir hoffen, Ihnen damit zu dienen.
>
> Mit freundlichen Grüssen
>
> XXXXXXX
>
> ______________________________________________
>
> KANTONSPOLIZEI ZÜRICH
> Informationsabteilung
> Mediendienst
> Postfach, CH-8021 Zürich
> +41 (0)44 247 36 29 (Telefon)
> +41 (0)44 247 36 39 (Telefax)
> misa@kapo.zh.ch
> ______________________________________________
>
>
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: kontaktanfrage@kapo.zh.ch [mailto:kontaktanfrage@kapo.zh.ch]
> Gesendet: Montag, 27. Juli 2009 11:58
> An: INFA-MD (Mediendienst)
> Betreff: Kontaktformular Internet - Anfrage
>
Hallo,
>
> Bitte weiterleiten zum "Waffen" ambt, Kantonalspolizei Zürich.
>
> Mein name ist Joris S., Aufenthaltsbewilligung B Nummer xx.xxx.xxx-x, Staatsangehörigkeit: Niederlande.
>
>
> Ich spiele Airsfot / Softair (keine Feuerwaffen)seit jahren im ausland, und jetzt auch in Teams vom Kanton Zurich.
> Seit dem 12. Dezember 2008, durfen Ausländern nur noch Airsoft Sportgeräte kaufen wenn die ein Niederlassungsbewilligung D haben.
> Ausserdem ist die regulierung ueber spielen und besitzen ungeändert und erlaubt, auch fur Ausländern.
>
> Ich hab mehrmals gelesen dass ein ausnahme möglich war fur Auslandern mit Aufenthaltsbewilligung B: Kantonalspolizei könnte so ein Ausnahme bestätigungs Dokument machen.
>
> Bitte hier um die Prozedure die ich folge muss so ein Ausnahme von euch zu bekomen.
>
> Vielen dank im Voraus,
>
> Mit Freundlichen Grüssen,
>
*************************** --> Mein antwort, noch nicht verschikt
Hallo Frau
XXXXXX
Vielen dank fur diese rasche antwort.

Was ich aus vielen kontakten vom Schweize Airsoft vereine mit die Kantonapolzei bekomen hab:


- Airsoft steht unten Waffengesetzt aber ist nicht erkannt als "waffen", sollte darum kein Waffenerwerbsschein brauchen. --> Bis jetzt haben wir es schon mehmals gehört aber Polizei könnte nicht beweisen das wir fur alle unser airsoft geräten Waffenerwerbsschein holen sollten

- Kantonspolizei St Gallen hat schon ausnahme gemacht fur Niederlassung B ausländern.

Thema bleibt mir ein bischen undeutlich.

Autor:  Holla [ 27/7/2009, 19:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Ohne CH-Pass, CH-ID oder C-Ausweis ist eine Spezialbewilligung nötig. Das ist richtig. Alle Angaben hier auf dem Forum, etwa dass kein Waffenerwerbsschein benötigt wird, bezieht sich auf Personen mit den anfänglich genannten Dokumenten.

Autor:  Viking [ 28/7/2009, 11:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Danke dir, kurz und deutlich,

Autor:  littletree [ 28/7/2009, 12:48 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

@Viking:
Deinen Nachnamen und deine B-Nummer wegeditiert, diese Angaben gehen andere User hier drin nicht gerade viel an.

Autor:  soulfly [ 1/8/2009, 11:02 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hallo

Gibt es da ein neues Gestetz (nach dem 12.12.08), wovon ich nichts weiss?
Ich habe jedes Mal, der Polizei mitgeteilt, wenn wir Airsoft spielen waren (Wald).
Die Gemeinde war auch einverstanden und die Bürgergemeinde, deren der Wald gehört auch.
Auch der Bauer der in der Nähe wohnt. Habe sogar ein Meeting mit einem Polizisten gehabt, der mir gesagt hat, dass ich jedes mal anrufen sollt und dann ist es kein Problem. Auch abgesperrt habe ich das Spielfeld, etc.

Und ein anderes Mal, als wir wieder spielen wollten und der Polizei angerufen haben, sagten sie auf einmal, dass dies verboten sei. Im ganzen Wald, welcher nicht Privat ist, ist es verboten zu spielen. Auf einmal verboten...

Was zum Teufel?????????????????????????? :evil:
Wie ist es bei euch? Habt ihr alle Privatgebiet oder dürft ihr im öffentlichen Wald spielen?

Vielen Dank für eure Antworten. :idea:

Autor:  soulfly [ 11/8/2009, 20:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Niemand??

Autor:  bolligur [ 25/8/2009, 22:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

nach dem gesetz heissts: Keine Airsoft Waffen in der öffentlichkeit...
das schliesst privatgrund aus... auch wenn man trotzdem die behörden informieren sollte...

aber in nem wald der öffentlich ist wirds wohl schon verboten sein...

Autor:  bolligur [ 25/8/2009, 22:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

huch :D datum anschauen hätt wohl auch nicht geschadet :D

Autor:  Core [ 26/8/2009, 00:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Des Weiteren würd es auch nicht Schaden , Alter und Wohnort einzutragen ;) :arrow: ForenRegeln ;)


Gruss

Autor:  soulfly [ 4/9/2009, 09:46 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Zitat:
nach dem gesetz heissts: Keine Airsoft Waffen in der öffentlichkeit...

wo steht das????

Autor:  Holla [ 4/9/2009, 09:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Das Tragen von Waffen etc. Steht im WG.

Autor:  Rattenkönig [ 28/10/2009, 23:58 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Zitat:
Hallo zusammen
Einfuhrbewilligung: http://www.fedpol.admin.ch/etc/medialib ... 011-07.pdf
Der Link führt irgendwie ins Leere oder zu ner 153Byte nicht PDF-Datei.
Hat jemand einen aktuellen Link oder eine funktionierende Einfuhrbewilligung auf der Festplatte ?

Danke


Edit: hab was gefunden, weiss aber nicht welches der beiden ich brauche
*Gesuch um nicht gewerbsmässiges Verbringen von Waffen
*Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung

http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/ho ... ulare.html

Autor:  Kampfratte [ 1/11/2009, 22:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hello Leute
Das hier ist noch eine gute Broschüre der FedPol:

http://www.fedpol.admin.ch/etc/medialib ... echt_d.pdf


Die Links im rechtlichen Teil des FAQ zum Leihvertrag für unter 18jährige wurde aktualisiert und die Links sind wieder aktuell 8)

Autor:  ForceUser [ 18/11/2009, 13:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hallo zäme!
(Bin noi da :) )

Wenn ich nun so eine Importbewilligung einhole, dann erhalte ich wohl irgend ein Stück Papier oder?
Und wie weiter, muss ich dann warten bis der Zoll sich meldet und danach verlangt?

Danke für Hilfe!

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