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Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
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Seite 14 von 16

Autor:  AirSoftFreak [ 27/5/2010, 20:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Der Leihvertrag wird dort Archiviert, der kommt nicht mer zurück und bestätigung erhälst du auch keine .

Hab bereits 9 Leihverträge eingeschikt und bei ersten hab ich auf die Bestätigung wartend ein Mail geschrieben ob der Brief nicht angekommen ist und ob ich keine Bestätigun oder sowas beckomme, die haben mir dann gesagt doch ist gekommen aber du erhälst keine bestätigung .

MFG

Autor:  Hitsch [ 27/5/2010, 20:15 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

xDD dann kann den Leihvertrag noch n'paar mal schicken... :)

Wie mach ich das den an den Game,dort wird ja ne Kopie verlangt...bzw die brauchen ja irgend ne Bestätigung.



Grüsse und Thx

Autor:  Cobra [ 27/5/2010, 21:33 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hallo Hitsch

Nimm einfach an jedes Event ne Kopie deines Leihvertrages mit.

Solltest du unterwegs kontrolliert werden, könnte die Polizei dies theoretisch beim kantonalen Waffenbüro überprüfen lassen.
Es liegt also in deiner Verantwortung, dass der Leihvertrag dort angekommen ist. Am Besten schickst du dein Leihvertrag in einem eingeschriebenen Couvert.

Tatsächlich bekommt man selten eine Bestätigung oder dergleichen. Falls du dennoch sicher gehen willst, würde ich beim jeweiligen Waffenbüro nachfragen.


Greez
Cobra

Autor:  Hitsch [ 28/5/2010, 05:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Okey werde ich so machen, danke Dir :D

Autor:  Beliar [ 25/7/2010, 11:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Der Link zum Vertrag ist nicht mehr aktuell:

http://www.fedpol.admin.ch/content/dam/ ... 3-10-d.pdf

Autor:  Doctor Who [ 9/9/2010, 06:46 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hallo zusammen

Die neueste Revision des Waffengesetzes wird ja auch nächstens aktuell, zumindest wird es eine Abstimmung geben voraussichtlich nächstes Jahr (Schutz vor Waffengewalt).
Welche Auswirkungen wird das auf den Airsoft Sport und das Re-enactment haben?

Weiss man da schon ein wenig mehr darüber?

Cheers

Autor:  -GM- [ 5/10/2010, 17:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

@Beilar: Deiner stimmt leider auch nicht mehr. Falls ihn jemand hat, könnte er ihn bitte posten. Danke

Autor:  Karaya [ 5/10/2010, 17:23 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Das müsste er sein:

http://www.fedpol.admin.ch/content/dam/ ... 5-10-d.pdf

Autor:  alfa [ 12/10/2010, 15:14 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hi all

Frage: Man kann 3 Airsoft(-waffen) beim Import angeben, hat schon jemand Erfahrung gemacht, dies faktoriell anzuschauen? -> 3 Modelle waren im Paket; 2xTMSig552, 3x WE1911SOC, 2x G&G M4hyperultra.

Autor:  Holla [ 12/10/2010, 15:50 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Es geht ja wohl kaum um Waffentypen sondern um Waffen.

Autor:  alfa [ 12/10/2010, 16:00 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Jep, in meinem Kopf hat sich das auch gescheiter angehört.
Ziehe die Frage zurück und lasse obigen Post für spätere Belustigung.

Autor:  Holla [ 12/10/2010, 17:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

;)

Autor:  -GM- [ 2/11/2010, 17:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Man darf mit einer Importbewilligung ja 3 Airsoftwaffen importieren. Heisst das man darf 3 Stück importieren und muss sich dann ne neue holen oder darf man 1 Monat lang soviel man will, einfach nur max. 3 pro Bestellung?

Wie läuft das dann ab? Muss bspw. WGC diese Bewilligung dem Paket beilegen oder wie?

Autor:  Snake [ 8/3/2011, 21:57 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Guten Tag
Ich habe etwa 3 Jahre nicht mehr AS gespielt und verkaufe jetzt meine Ausrüstung. Habe mir den ganzen Papierkrieg einmal angesehen und habe jetzt eine Frage: Wenn ich jemandem, den ich nicht kenne eine AS-Gun verkaufe mit Vertrag, brauch ich da wirklich den Auszug des Strafregisters der "Gegenpartei"?
Wenn ja, ist es möglich einen 2. Vertrag aufzusetzen, in dem der Käufer bestätigt, dass er keine Vorstrafen hat an Stelle des Auszugs? Ich meine, der Auszug aus dem Strafregister wird wahrscheinlich nicht gratis sein, so wie ich unseren bürokratischen Staatsaparat kenne...

Autor:  panda_prc [ 8/3/2011, 23:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Der Auszug kostet 20Fr.-, damit muss die Gegenpartei halt rechnen.

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