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Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
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Seite 3 von 16

Autor:  Holla [ 19/11/2008, 14:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hallo

PRAS bedankt sich bei den Delegierten des SASF, welche aktiv bei der Ausarbeitung der neuen Gesetze mitgewirkt haben um die Interessen der Airsoft Community zu wahren.

Für den Bleiklotz am linken Airsoft Knöchel bedankt sich hoffentlich niemand - ausser vielleicht ein paar wenige...

Gruss
Holla

Autor:  Barsch [ 19/11/2008, 15:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Betreffend Waffengegner müsst ihr euch nicht so grosse Sorgen machen aus den Lagern in unserem Land. Viel mehr droht die Gefahr von der EU/Brüssel...
Aber das ist OT.

Danke an ProTell auch von meiner Seite! Da weiss man wiso man seinen Beitrag bezahlt hat :wink:

Autor:  PRAS [ 19/11/2008, 16:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

..

Autor:  Kampfratte [ 19/11/2008, 16:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Untenstehende Artikel 7 und 7a ist so wie es aussieht definitiv und gilt für sämtliche Waffen. Unter Waffen fallen Feuerwaffen, Messer, Airsoftwaffen, Abwehrspray's, etc. etc.

Personen welche zum jetztigen Zeitpunkt Waffen besitzen müssen diese per neuem Waffengesatz abgeben!!

Diese Info wurde uns nun von proTell, bekannten Waffenhändlern und diversen Polizisten und Grenzschutzleuten bestätigt :idea: :!:

Ebenfalls wichtig ist, dass Personen bestimmter Nationalitäten keine Waffe kaufen, besitzen und/oder tragen dürfen:

Bundesrepublik Jugoslawien
Kroatien
Bosnien-Herzegowina
Mazedonien
Türkei
Sri Lanka
Algerien
Albanien

Autor:  Racer [ 19/11/2008, 17:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

"Personen welche zum jetztigen Zeitpunkt Waffen besitzen müssen diese per neuem Waffengesatz abgeben!!"

Sorry, aber ich versteh nur Bahnhof...

Meinst du damit: Personen welche dem neuen Waffengesetz nach keine Waffen besitzen dürfen müssen diese abgeben?

Autor:  PRAS [ 19/11/2008, 17:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

..

Autor:  Kampfratte [ 19/11/2008, 18:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Ist das so schwierig zu verstehen, wenn ich sogar noch unten die Liste hinposte?? Etwas logisches Denken setze ich also auch bei euch voraus :idea:

Die Personen welche eine Staatszugehörigkeit von oben aufgelisteten Staaten haben dürfen in der Schweiz mit dem neuen Waffengesetz nicht mal mehr eine Waffe besitzen. Das heisst, dass falls jemand einen solchen Pass hat und jetzt Waffen besitzt, muss er diese dann abgeben oder er macht sich strafbar :idea:

Autor:  outlaw [ 19/11/2008, 19:48 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn ich eine Airsoftgun (welche schon seit Jahren in meinem Besitz ist) nach Japan schicke um dieser, durch den entsprechenden Kontakt, ein CO2 System einbauen lasse?

Ich nehm mal stark an, dass die Wiedereinfuhr, wie eine Neu-erwerbung zu behandeln ist?

Gruss Marc

Autor:  Holla [ 19/11/2008, 20:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Spezialfall. Da kann ich auch nur raten: Wenn du nicht willst dass die Flinte bei der Rückkehr eingestampft wird, dann würde ich die durch dich gepostete Lösung anstreben.

Autor:  Dan0512 [ 19/11/2008, 21:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Oh man, da dürften sich viele nicht über Punkt 2.2 erfreuen. Ich finde das einfach ein Witz :S

Wieder "konsequente" Politik zum Einsatz....

Dan

Autor:  Nicesniper [ 19/11/2008, 21:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Denke du sprichst den Punkt mit gewissen Nationalitäten an.

1. Hier drin hat es zum Glück kein Platz für Ausländerpolitik 8) . Deshalb müssen wir über Recht und Unrecht dieses Punktes nicht diskutieren.

2. Falls jemand der aus solch einem Land kommt wirklich ein "Saubermann" ist, lässt im das Gesetz die Möglichkeit eine Sonderbewilligung zu beantragen. Siehe neues Waffengesetz.

3. Wer alle Schweizer Rechte in Anspruch nehmen will und sich intgeriert, kann sich nach ein paar Jahren ohne Probleme einbürgern lassen.

Autor:  Kampfratte [ 19/11/2008, 21:55 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

@Dan: Holla hat ausdrücklich geschrieben dass genau solche Post zu UNTERLASSEN sind! Wenn du also nicht was nützliches schreiben kannst behalte es für dich :idea:

Autor:  Dan0512 [ 19/11/2008, 22:14 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Zitat:
@Dan: Holla hat ausdrücklich geschrieben dass genau solche Post zu UNTERLASSEN sind! Wenn du also nicht was nützliches schreiben kannst behalte es für dich :idea:
Meine Meinung war nicht als Anlass für eine politische Diskussion gemeint.

Doch jetzt habe ich eine Frage - ist beim Besitz explizit "Eigentum" gemeint - oder reicht das bis "bei sich haben" hin?

Dan

Autor:  Nicesniper [ 19/11/2008, 22:23 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

@ Dan 08/15 : Eine Person die in dieses Raster fällt, darf weder: Besitzen, mit sich führen, ausleihen, anfassen, bedienen, schiessen etc.

Nur anschauen ohne den Beizug der Finger :idea:

Autor:  Sidewinder [ 20/11/2008, 08:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

dan:

die Begriffe "Besitz" und "Eigentum" sind juristisch klar definiert. Einfach ausgedrückt:

"Eigentum": derjenige, dem der Gegenstand gehört (also der ihn gekauft hat).

"Besitz": derjenige, der den Gegenstand gegenwärtig bei sich hat.

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