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Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
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Seite 5 von 16

Autor:  Nicesniper [ 20/11/2008, 21:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

@ Rafi: Lass es mal so stehen 8)
Erkläre es dir im internen.

Autor:  Yoshich [ 20/11/2008, 23:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Zitat:
@ Yosich: Kleiner Tip. Falls du unter eine dieser Nationalitäten fällst, imformiere dich gut bevor du auf die Behörden zu gehst. Die Herren und Damen werden am Anfang ein rechtes Chaos mit der neuen Revision haben.
Da den Winter durch sowieso nicht gross gespielt wird, würde ich die Waffen für den Moment an einen Schweizer Kollegen überschreiben und das ganze im Frühling angehen, wenn sich das ganze ein wenig beruhigt hat.
( Nicht nur die AS Gemeinde kriegt neue Gesetze)
Ja stimmt das habe ich nicht überlegt...
Deine Idee scheint am vernünfigsten zu sein, ansosten kenn ich auch einen Polizisten, mal schauen ob er mir weiterhelfen kann.

Wäre es vieleicht nicht schlecht, diese "Ausländerproblematik" in einem separatem Thema zu behandeln?

Autor:  Kampfratte [ 21/11/2008, 17:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

@Yoshich: Möchte Dir jetzt nicht zu nahe treten, aber das "Ausländerproblem" ist zur Zeit sehr sehr weit unten auf unserer Prioritätenliste. Also entweder du wartest bis sämtliche für uns wichtigen Fragen bearbeitet und im FAQ aufgenommen wurden oder du musst dich selbst drum kümmern :) :idea:

Ich schlage aber das Selbe wie Lukas vor 8) (Die Polizei (oder gar einzelnen Polizist) wird dir ziemlich sicher nicht weiterhelfen können, da solche Bewilligungen nur vom Kanton oder gar Bund erteilt werden)

Autor:  Yoshich [ 21/11/2008, 23:02 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Tja immer diese Ausländerdiskriminierung :mrgreen:

Egal über diesen Winter bringe ich mal meine Sammlung in Sicherheit, und schau mal wie es weiter gehen soll.

Trotzdem danke für die Infos, bis zum Frühling wird wohl alles geklärt sein :)

Autor:  KamikazeNici [ 22/11/2008, 14:26 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

was mich noch interessieren würde,was für ein Airsoftgesetz die Östis haben.Sie scheinen keine kastrierten Aegs zu haben wie Semi-Deutschland,oder irre ich mich da?

Autor:  Holla [ 22/11/2008, 14:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Das ist richtig. Aber frag am besten in AT nach.

Autor:  Beliar [ 23/11/2008, 14:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Zitat:
Lukas, bitte mal keine weiteren Infos rausgeben. Das mit den wesentlichen Waffenbestandteilen sind wir erst am Abklären ob das für Airsoftwaffen überhaupt auch gilt :idea: :idea: :!: :!:

Ich hoffe, dass dies nicht der Fall sein wird, ansonsten wäre ja jeder Umbau auf ein Metalbody, Ändern der Lauflänge mit enormem, kostspieligem Aufwand verbunden. :?

Zitat:
...
2.5 Transport

Das Tragen ist zwar verboten, jedoch der Transport in bestimmten Fällen nicht: Davon ausgeschlossen sind Personen welche sich auf direktem Wege von ihrem Zuhause an ein Airsoft Spiel befinden. Auf dem Spielgelände dürfen die Airsoft Waffen zum Zwecke des Spiels getragen werden. Es gilt aber zu beachten, dass diese Erlaubnis nur auf direktem Wege zwischen Zuhause und Spiel gilt und nur für diesen Zeitraum. Ebenfalls erlaubt ist der Transport zu einer Person mit einer Waffenhandelsbewilligung (Händler). Gleiches gilt bei einem Umzug.

Achtung: Personen aus dem Ausland, welche an einem Event in der Schweiz teilnehmen möchten und/oder auf dem Weg in ein anderes Land Schweizer Staatsgebiet durchqueren, müssen dafür eine Bewilligung einholen.
...

Was ist mit Spielern, welche im Ausland wohnen (regelkonforme AS-Waffen nach dortigen Gesetzen), aber regelmässig in der Schweiz spielen?
Muss derjenige für jedes Spiel (also im Maximalfall für jedes Wochenende) wieder eine Bewilligung für die Einreise einholen?
Oder gibt es da vielleicht etwas wie eine "Dauerbewilligung", wo festgehalten ist, dass diese Person mit den und den Waffen beliebig oft in die Schweiz einreisen darf (natürlich den 1. Teil des § bezüglich direktem Weg Zuhause - Spielfeld einhaltend), welche man einfach dabei haben muss, aber nicht die ganze Zeit Scherereien mit dem Zoll bekommt?

Autor:  Holla [ 23/11/2008, 17:43 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Gemäss Kampfratte ist dieser Punkt derzeit beim Fedpol in Bearbeitung. Sobald wir feedback erhalten wird der erste Post um diesen Punkt ergänzt.

Autor:  member [ 23/11/2008, 17:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

hallo die herren... schon ewig nichtmehr gesehn... ;)

da wir doch des öfteren durch und in die schweiz wollen zum spielen is das ganze natürlich nicht so toll für uns, aber mal das beste draus machen...

gibts schon informationen wo diese bewilligungen für den transport von airsoft"waffen" von nicht schweizern einzuholen sind? was das kostet? und was für zusätzliche vorrausetztungen gegeben sein müssen usw.?

grüße moritz

Autor:  Kampfratte [ 23/11/2008, 20:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Leute, jetzt zum letzten Mal. Gebt uns bitte einfach die Zeit damit wir das FAQ fertig erstellen können, ES WIRD ALLES BEANTWORTET WERDEN.

Ich und Holla werden aber nicht jeder Frage einzeln nachrennen, geschweige diese jedem einzelnen hier drin beantworten. Also einfach Geduld, die Infos kommen ganz sicher NOCH DIESES JAHR :idea:

So lange müsst ihr halt noch warten.

@Moritz: Ich informiere dich direkt per Mail sobald ich die Infos habe. Die Info's werden dann auch gleich an den ÖASV übermittelt, bin da auch schon mit Floh/Prison dran :wink: 8)

Autor:  member [ 24/11/2008, 14:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

super, danke! :!:

Autor:  fighter [ 25/11/2008, 16:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Zitat:
3.1 Was es für Minderjährige sowie Vereine und gesetzliche Vertreter zu beachten gilt

Der Kauf, das Tragen sowie das Importieren von Airsoft Waffen ist für Minderjährige verboten. Airsoft Waffen, welche vor dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes erworben wurden, dürfen im Besitz verbleiben. Waffen die nach Inkrafttreten erworben wurden dürfen mit einem Leihvertrag durch den gesetzlichen Vertreter der Minderjährigen Person zur Nutzung überlassen werden. In diesen Fällen darf die minderjährige Person die Waffe auch selbst von und zum Anlass transportieren sowie während dem Spiel tragen.

Gibt ein Verein für die Dauer eines Spiels eine Airsoft Waffe an eine minderjährige Person ab, muss diese durch eine mündige Person beaufsichtigt werden. Die Waffe darf zudem nicht ausserhalb des begrenzten Gebietes getragen und/oder transportiert werden.
Darf ich als Minderjährige diese nach dem Dez. Verkaufen? (zB. im Forum)
Habe ich das richtig Verstanden dass Minderjährige nach dem Dez. immernoch Magazine,Gear etc. im Forum kaufen dürfen?

@Holla sorry!

mfg fighter

Autor:  Kampfratte [ 25/11/2008, 18:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hello Leute
So, die Spielfelddefinition/abgesichertes Gelände ist neu online gestellt worden. Zu finden im ersten Post :idea:
Grüsse
Rafi

Autor:  Mathias [ 25/11/2008, 19:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hallo,

Ich habe mir ja vor der änderung nun eine AEG gekauft, kann ich die jetzt zum spielen transportieren? Bin ja erst 16, oder wie funktioniert das mit umschreiben?

Mfg Mathias

Autor:  Jan F. [ 25/11/2008, 22:42 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Zitat:
Hallo,

Ich habe mir ja vor der änderung nun eine AEG gekauft, kann ich die jetzt zum spielen transportieren? Bin ja erst 16, oder wie funktioniert das mit umschreiben?

Mfg Mathias

3. Minderjährige und Airsoft Waffen

3.1 Was es für Minderjährige sowie Vereine und gesetzliche Vertreter zu beachten gilt

Der Kauf, das Tragen sowie das Importieren von Airsoft Waffen ist für Minderjährige verboten. Airsoft Waffen, welche vor dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes erworben wurden, dürfen im Besitz verbleiben. Waffen die nach Inkrafttreten erworben wurden dürfen mit einem Leihvertrag durch den gesetzlichen Vertreter der Minderjährigen Person zur Nutzung überlassen werden. In diesen Fällen darf die minderjährige Person die Waffe auch selbst von und zum Anlass transportieren sowie während dem Spiel tragen.

Gibt ein Verein für die Dauer eines Spiels eine Airsoft Waffe an eine minderjährige Person ab, muss diese durch eine mündige Person beaufsichtigt werden. Die Waffe darf zudem nicht ausserhalb des begrenzten Gebietes getragen und/oder transportiert werden.


Gruss ;)

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