Sehr guter Text welcher die Sachlage wirklich veranschaulicht
Armeewaffe nur Vorwand
Die Einlagerung der Armeewaffe ist zwar Bestandteil der Initiative, wird aber nur
als Vorwand für den Stimmenfang in der Bevölkerung verwendet. Die Initiative greift
massiv tiefer und trifft beinahe ausschliesslich den legalen, zivilen Waffenbesitz.
Sämtliche Verschärfungen, welche die Linke in den vergangenen 20 Jahren nicht
durchgebracht hat, wurden wieder in diese Initiative gepackt.
Initiative trifft Schützen, Jäger und Sammler massiv!
Die Behauptung der Initianten, Schützen, Sammler und Jäger seien von der
Entwaffnungsinitiative nicht betroffen ist bestenfalls falsch, wenn nicht gar absichtlich
gelogen. Die Initianten widerlegen ihre geäusserte Absicht noch im Initiativtext
selber. Wir zeigen es an folgenden Beispielen auf:
Enteignung von Sammlern?
Die Initianten behaupten, Sammler seien von der Initiative nicht betroffen. Unter
Punkt 3 der Entwaffnungsinitiative werden Erwerb und Besitz von Seriefeuerwaffen
verboten. Diese Waffen dürfen jedoch ausschliesslich von Sammlern erworben
werden! Dies nur gegen eine Sonderbewilligung der Kantonspolizei, welche teuer ist,
für jede einzelne Waffe neu beantragt werden muss und an strenge Auflagen
geknüpft ist. Eine der Auflagen ist, dass die Polizei jederzeit und unangemeldet
kontrollieren darf, ob die Waffen noch vorhanden und vorschriftsgemäss gelagert
werden. Ein Verbot dieser Waffen ist völlig unbegründet. Es ist nicht ein einziger
Fall bekannt, in welchem eine von einem Sammler legal erworbene Seriefeuerwaffe
für kriminelle Zwecke missbraucht worden wäre.
Eine Annahme der Initiative hätte unweigerlich die Enteignung von tausenden von
Sammlern zur Folge! Enteignung von legal erworbenem Privateigentum und
Vernichtung von privatem Vermögen aufgrund der politischen Gesinnung?
Dies sollte selbst an Waffen nicht interessierte Bürger und Bürgerinnen aufhorchen
lassen. Soweit darf es in der Schweiz nicht kommen.
Verbot von Schiessportarten?
Die Initianten behaupten, für „lizenzierte Sportschützen“ werden Ausnahmen
gemacht. Dazu muss man jedoch wissen, was ein lizenzierter Sportschütze ist.
Lizenziert ist ausschliesslich, wer beim SSV (Schweizer Schiesssport Verband)
eine entsprechende Lizenz gelöst hat, und eine der wenigen, vom SSV angebotenen
Schiesssportarten ausübt. Dies sind unter Anderem das jedem bekannte 300m
Schiessen, das 25m Pistolenschiessen oder das Kleinkaliberschiessen 50m. Es gibt
jedoch weltweit dutzende verschiedener Schiesssportarten! So auch in der
Schweiz. Zum Beispiel das dynamische IPSC Schiessen, dessen Schweizer Verband
vor über 30 Jahren gegründet wurde, das Metallsilhouettenschiessen, das Trap oder
Skeet Schiessen (immerhin eine olympische Disziplin), das Long Range Schiessen
etc. Die Liste liesse sich endlos weiterführen. Alle diese Schiesssportarten werden
vom SSV gar nicht angeboten und sind entsprechend nicht lizenziert.
Enteignung von Sportschützen?
Alle Waffenbesitzer, welche eine Sportart ausserhalb des SSV ausüben, könnten
kein Bedürfnis mehr nachweisen. Auch Sie müssten durch den Staat enteignet
werden. Ein Beispiel dafür liefern die Initianten wiederum gleich selber im Initiativtext.
Ebenfalls unter Punkt 3 wird ein Verbot von Vorderschaftrepetierflinten, so
genannten Pumpactions, gefordert. Begründet wird dies damit, dass diese Waffe
weder von Sportschützen, noch von Jägern verwendet werden könne. Beides stimmt
nicht. Im Falle der Sportschützen lügt Mitinitiant Jo Lang sogar vorsätzlich. Die
dynamischen Schützen verwenden die Pumpaction seit über 30 Jahren. Dafür gibt
es extra eine Disziplin. Diese wird weltweit ausgeübt. Wettkämpfe finden sowohl auf
Vereinsebene, über Regionalmeisterschaften bis hin zu Europameisterschaften
regelmässig statt. Darüber wurde Jo Lang von LEWAS nachweislich schriftlich
informiert. Auch zur Jagd wäre diese Flinte zugelassen. Im Ausland, besonders in
Nord- und Südamerika, ist sie die klassische Jagdwaffe. In der Schweiz ist
geschichtlich begründet die Doppelflinte verbreitet.
Recht auf Waffenbesitz wird abgeschafft!
Heute kennen wir in der Schweiz ein Waffengesetz, welches den Bürgerinnen und
Bürgern ein grundsätzliches Recht auf Waffenbesitz einräumt. Wer die im Gesetz
genannten Bedingungen erfüllt (nicht vorbestraft, keine Hinweise auf Fremd- oder
Eigengefährdung, mündig, keine Vorstrafen, etc.), erhält von der Behörde einen
Waffenerwerbsschein. Die Behörde hat bei Erfüllung der Bedingungen keine
Möglichkeit, einem Bürger eine Waffe zu verweigern. Somit ist Staatswillkür
ausgeschlossen.
Neu will die Entwaffnungsinitiative, dass dieses grundsätzliche Recht abgeschafft
wird. Es wird in ein für wenige, privilegierte geltendes Ausnahmegesetz mit
Bedürfnisnachweis umgewandelt. Grundsätzlich wäre neu jeglicher Waffenbesitz
verboten. Einzig wer ein Bedarf nachweisen kann, der kann einen Erwerbsschein
erhalten. Muss aber nicht. Der Behördenwillkür ist hier Tür und Tor geöffnet.
Erfahrungen im grenznahen Ausland zeigen, dass diese Willkür auch tatkräftig
ausgenützt, und der bittende Bürger regelrecht erniedrigt wird. Das bedeutet eine
Abkehr vom grundsätzlichen Vertrauen in den Bürger hin zum grundsätzlichen
Misstrauen.
Betroffen sind alle!
Jeder Bürger, jede Bürgerin welche aus welchen Gründe auch immer im Besitze
von Waffen ist, macht sich des illegalen Waffenbesitzes schuldig. Viele werden gar
nicht wissen, dass dies so ist, bis zu dem Tage an dem sie erwischt werden. Witwen,
welche noch den Karabiner des verstorbenen Ehemannes aufbewahren, Erben,
welche Waffen aus der Familie übernommen haben, oder einfach solche welche
Freude an Waffen haben oder sich zwecks Selbstschutz bewaffnet haben werden
kein Bedürfnis nachweisen können und sie werden alle entwaffnet.
LEWAS Legalwaffen Schweiz
Postfach 131, 5506 Mägenwil
http://www.lewas.ch
PC 60-594713-3