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AA & Waffenschutzinitiative
http://www.airsoftarea.ch/phpbb3/viewtopic.php?f=20&t=17227
Seite 8 von 13

Autor:  boba24 [ 29/1/2011, 11:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AA & Waffenschutzinitiative

bin da auch noch auf was aufmerksam gemacht worden.
http://www.weltwoche.ch/onlineexklusiv/ ... opy-1.html

Autor:  Mischa [ 29/1/2011, 15:03 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AA & Waffenschutzinitiative

Auch noch sehr intressant
http://www.zeit-fragen.ch/ausgaben/2011 ... en-lassen/

Zudem, was bringt es einem Menschen der sich umbringen möchte, vorausgesetzt man könnte ihm alles wegnemen womit er sich verletzten und umbringen könnte, was schon unmöglich ist, am Leben zu erhalten :!:

Autor:  chochol [ 1/2/2011, 10:50 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AA & Waffenschutzinitiative

Das ist ja mal was:

http://www.20min.ch/news/dossier/waffen ... e-23595937

Das wird ja lustig, wenn das BAG über den Waffenbesitz das Sagen hat. Darf ja nicht wahr sein!

So sieht das dann in der Verfassung aus:

Art. 118 Schutz der Gesundheit
1 Der Bund trifft im Rahmen seiner Zuständigkeiten Massnahmen zum Schutz der
Gesundheit.
2 Er erlässt Vorschriften über:
a. den Umgang mit Lebensmitteln sowie mit Heilmitteln, Betäubungsmitteln,
Organismen, Chemikalien und Gegenständen, welche die Gesundheit gefährden
können;
b. die Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten
von Menschen und Tieren;
c. den Schutz vor ionisierenden Strahlen.
Art. 118a Komplementärmedizin
Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung
der Komplementärmedizin.
Art. 118b Forschung am Menschen
1 Der Bund erlässt Vorschriften über die Forschung am Menschen, soweit der Schutz
seiner Würde und seiner Persönlichkeit es erfordert. Er wahrt dabei die Forschungsfreiheit
und trägt der Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft
Rechnung.
2 Für die Forschung in Biologie und Medizin mit Personen beachtet er folgende
Grundsätze:
a. Jedes Forschungsvorhaben setzt voraus, dass die teilnehmenden oder gemäss
Gesetz berechtigten Personen nach hinreichender Aufklärung ihre Einwilligung
erteilt haben. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. Eine Ablehnung
ist in jedem Fall verbindlich.
b. Die Risiken und Belastungen für die teilnehmenden Personen dürfen nicht in
einem Missverhältnis zum Nutzen des Forschungsvorhabens stehen.
c. Mit urteilsunfähigen Personen darf ein Forschungsvorhaben nur durchgeführt
werden, wenn gleichwertige Erkenntnisse nicht mit urteilsfähigen
Personen gewonnen werden können. Lässt das Forschungsvorhaben keinen
unmittelbaren Nutzen für die urteilsunfähigen Personen erwarten, so dürfen
die Risiken und Belastungen nur minimal sein.
d. Eine unabhängige Überprüfung des Forschungsvorhabens muss ergeben haben,
dass der Schutz der teilnehmenden Personen gewährleistet ist.
Art. 118c Schutz vor Waffengewalt
Der Bund erlässt Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör
und Munition. Dazu regelt er den Erwerb, den Besitz, das Tragen, den Gebrauch
und das Überlassen von Waffen, Waffenzubehör und Munition.
[...]


Das ist doch blanker Wahnsinn!!! Schusswaffenbesitz ist eine Krankheit?!

Und aus dieser "Studie" wird sehr gut ersichtlich, was das Bundesamt für Gesundheit
von Waffenbesitz hält!
Das wird Beamtenwillkür sonder gleichen! Darum NEIN am 13. Februar

Autor:  Mischa [ 2/2/2011, 00:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AA & Waffenschutzinitiative

vieleicht giebts ja demnächst ein Medikament in ihrer Apoteke des Vertrauens :mrgreen:

Plausibles Argument zum Artikel aus der 20 Min
"nancyboy am 31.01.2011 18:59

entwaffnung des volkes
jeder 2. erschiesst sich mit armeewaffe. diese überschrifft kann man auch falsch verstehen. die schweiz hat also nur noch 3.5 mio einwohner. so wie es aussieht helfen die medien wacker mit das ziel der elitären gemeinschaft zu verwirklichen." :twisted:

Autor:  Barsch [ 2/2/2011, 06:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AA & Waffenschutzinitiative

http://www.20min.ch/news/ostschweiz/sto ... A-28242051
Wer erstattet Anzeige? Klarer verstoss gegen das WG.
Ich geh sonnst am Freitag :D

Autor:  chochol [ 2/2/2011, 07:50 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AA & Waffenschutzinitiative

Wieder so eine dämliche Aktion seitens der GSoA. Da wird schon ersichtlich, dass die sich vor Waffen fürchten, wenn sie sowas in Kaufhäusern verstecken. Weiter so ihr Deppen!
Scheinbar haben die das Prinzip der Verantwortung, die ein jeder mit Waffenbesitz haben sollte noch nicht verstanden.

Aber dass da Imitationswaffen verwendet wurden ist ja wieder toll... zum Glück sehen AS-Waffen ja nicht echt aus und man könnte als naiver Beobachter ja keine Parallelen ziehen... vielen Dank auch!

Ja bitte, es soll doch jemand Anzeige erstatten!


Und der Text von 20Minuten ist ja auch unterste Schublade:

"Kunden der IKEA bei der AFG-Arena trauten heute morgen ihren Augen nicht: Sie fanden Armeewaffen. Gsoa-Aktivisten hatten sie dort versteckt, um für die Waffeninitiative zu werben."

Armeewaffen? oder Plastikwaffen? oder was? Nicht zu glauben...

Autor:  Nicesniper [ 2/2/2011, 09:14 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AA & Waffenschutzinitiative

@ Barsch: Los Anzeige erstattten. Wäre echt super :!:

Gehe dafür wieder kräftig unter den Senioren Flyer verteilenBild

Autor:  TigerIce [ 2/2/2011, 10:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AA & Waffenschutzinitiative

die stellen ja alle schweizer so hin als ob sie nicht alle tassen im schrank haben und wie verantwortungsbewusst sie mit waffen umgehen - echt klasse - da kann man nur sich am kopf langen und über die komische zeitung muss man nur sich fragen ob die nicht doch gekauft worden ist


barsch mach mal die anzeige vlt findest ja noch ein paar leute die auch mit gehen

Autor:  Silent_hunter [ 2/2/2011, 12:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AA & Waffenschutzinitiative

Mich regt am meisten der Satz auf: "In jedem 3. Haushalt in der Schweiz ist eine Waffe VERSTECKT"

Meine "Waffen" sind nicht versteckt sondern: 1. Legal erworben/geerbt 2. In einem Waffenschrank Sicher und ohne Zündstift/GB gelagert....

Mann könnte meinen das solche Leute kein Vertrauen gegenüber Schützen, Jägern, Soldaten usw... Haben.

Autor:  Nick Harisberger [ 2/2/2011, 12:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AA & Waffenschutzinitiative

Zitat:
http://www.20min.ch/news/ostschweiz/sto ... A-28242051
Wer erstattet Anzeige? Klarer verstoss gegen das WG.
Ich geh sonnst am Freitag :D
Meinst du das ernst..?
...falls ja back ich dir Kekse und schicke sie dir per A-Post (ohne Witz, dass mach ich!!)...

Autor:  alfa [ 2/2/2011, 13:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AA & Waffenschutzinitiative

Ok, mal angenommen, das Ding (Initiative) kommt durch. Wie behalte ich meine richtigen Waffen? Ich habe neben 550 auch 2 Karabiner 31 die 1x pro Jahr geschossen werden. Kein aktiver Schütze. Bin ich mit 2 Waffen bereits Sammler?

Oder gibts auf die Fragen noch gar keine Antworten?

Autor:  chochol [ 2/2/2011, 14:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AA & Waffenschutzinitiative

Da gibt es noch keine Antworten, das macht es ja so heikel. Das ganze muss erst vom Parlament festgelegt werden.

Allerdings gibt es in Deutschland ein "System" für das Waffensammeln. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss der Sammler expizite Angaben machen, über die Art der Waffen die er sammeln will. Beispielsweise aus einer gewissen zeitlichen Epoche, eine gewisse technische Entwicklung aufzeigen, usw.
Und diese Angabe kann nur einmal gemacht werden. Will ein Sammler von Pistolen sich einen alten Karabiner o.ä. kaufen, so geht dies nicht.
Bitte korrigiert mich wenn ich da falsch liege...

"Rote Waffenbesitzkarte (=”Sammelpaß”)
Ermöglicht das Waffensammeln mit einem eingetragenen Sammelthema, von dem nicht abgewichen werden darf. Die Anzahl der eingetragenen Waffen ist beliebig. Nur legal erworbene Waffen dürfen eingetragen werden."

Autor:  Kampfratte [ 2/2/2011, 14:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AA & Waffenschutzinitiative

@Barsch: Ich bin dabei wenn du die Anzeige ernsthaft durchziehen willst. SO etwas geht nicht. Wenn wir für jeden Scheiss-AS-Anlass eine Bewilligung brauchen, dann die auch.

Schreib mir ein Mail ob du etwas ernsthaft unternehmen willst.

Autor:  chochol [ 2/2/2011, 14:23 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AA & Waffenschutzinitiative

Wikipedia sei Dank: Habe interessante Beschreibungen zu Fähigkeits- und Bedürfnisnachweis in Deutschland gefunden. Ich vermute mal, da man sich hierzulande was aus den Fingern saugen müsste schaut man es einfach dort ab...

Persönliche Eignung nach § 6 Waffengesetz und Abschnitt 2 Allgemeine Waffengesetz- Verordnung (AWaffV)
Im Unterschied zur Zuverlässigkeit soll durch Prüfung der persönlichen Eignung sichergestellt werden, dass nur Personen Umgang mit Waffen haben, die dazu geistig und körperlich in der Lage sind. Bestehen durch erwiesene Tatsachen begründete Zweifel an der persönlichen Eignung, verlangt die Waffenbehörde ein fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis. Zum Beispiel führt die Abhängigkeit von Alkohol oder anderen Rauschmitteln zu der Annahme, dass die persönliche Eignung nicht gegeben ist. Alle unter 25-Jährigen, ausgenommen Jäger § 13, müssen ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige Eignung vorlegen (§ 6 Abs. 3 WaffG, § 4 AWaffV), bevor sie die Erlaubnis zum Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe erhalten.
(PS: die oben erwähnte Zuverlässigkeit ist sowas wie wir jetzt haben (keine Straftaten, etc.))

Sachkunde nach § 7 Waffengesetz
Der Antragsteller muss über Sachkunde verfügen. Die Sachkunde wird üblicherweise nach einem Lehrgang bei einer autorisierten Einrichtung durch das Ablegen einer Prüfung nachgewiesen. Bei Jägern gilt die Jägerprüfung als Sachkundenachweis, da sie eine umfangreiche Schießausbildung und Schießprüfung, sowie eine umfangreiche Ausbildung und Prüfung in Waffenhandhabung beinhaltet.

Bedürfnis nach § 8 Waffengesetz
Der Antragsteller muss ein Bedürfnis (einen vernünftigen Grund) für den Waffenerwerb nachweisen. Das Bedürfnis kann sich auf die Jagdausübung, das Sportschießen, das Sammeln von Waffen, die Tätigkeit als Waffensachverständiger und in zunehmend seltenen Fällen auf den Selbstschutz beziehen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Bedürfnisse sind für die Gruppen der Jäger in § 13 Waffengesetz, für die Sportschützen in § 8 Waffengesetz, für die Waffensammler in § 17 Waffengesetz und für die Sachverständigen in § 18 Waffengesetz speziell geregelt.


Auch wird in Deutschland die Anzahl der Waffen geregelt: "Schütze max.2 Kurzwaffen und 3 halbautomatische Langwaffen"

Ist zwar nur Wiki aber für Interessierte: http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenbesi ... utschland)

Autor:  Shorty [ 2/2/2011, 16:50 ]
Betreff des Beitrags:  Re: AA & Waffenschutzinitiative

http://www.virus4fun.ch/wiviel-waffe-hand-sie-dihei/

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