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AA & Waffenschutzinitiative http://www.airsoftarea.ch/phpbb3/viewtopic.php?f=20&t=17227 |
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Autor: | Nick Harisberger [ 17/1/2011, 19:42 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: AA & Waffenschutzinitiative |
Ich wollte mich noch kurz bei Kampfratte für seinen tollen Einsatz und seine super Beiträge bedanken, denn dank dir konnte ich inzwischen auch meine Verwandschaft davon überzeugen ein NEIN stimmen zu gehen..! Ach ja und hier mal noch eine etwas positivere Publikation: http://www.blick.ch/news/schweiz/keine- ... ive-149295 |
Autor: | delsollo [ 17/1/2011, 19:51 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: AA & Waffenschutzinitiative |
Gute Diskusion hier... habe mich die Tage mehr mit dem Thema beschäftigt und bin wahnsinnig entäuchsch, was für eine "Verarsche" uns da von den Initianten vorgetischt wird! Habe hier aus der FB Gruppe "Nein zur Waffeninitiative am 13. Februar 2011" ein überschauliches PDF, dass ihr ggf. euren Leuten / Kumpels schicken könnt! http://www.facebook.com/l.php?u=http%3A ... df&h=adc07 Hoffe das ist erlaubt so? Da ich selber echte Guns besitze und AS spiele bemühe ich mich, dass so viele Leute wie möglich stimmen... |
Autor: | Dimidestroyer [ 17/1/2011, 19:59 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: AA & Waffenschutzinitiative |
Ich habe hier was gefunden. Das sieht schon mal gut aus. Zeitplan der politischen Behandlung 01.10.2010 Bundesrat und Parlament Bundesrat und Parlament empfehlen die Waffeninitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. In der Schlussabstimmung ist die Initiative deutlicher abgelehnt worden als bei der eigentlichen Behandlung. Der Nationalrat lehnt die Waffeninitiative mit 119:69 Stimmen (bei 4 Enthaltung) ab, der Ständerat mit 30:11 Stimmen (bei 1 Enthaltung). Wortprotokolle von Nationalrat und Ständerat » 13.09.2010 Ständerat Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat gegen die Waffeninitiative ausgesprochen. Mit 27 gegen 15 Stimmen empfiehlt die Kleine Kammer, die linke Volksinitiative abzulehnen. 18.08.2010 SiK-S Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) lehnt die Waffenverbots-Initiative mit 9 zu 3 Stimmen ab. Medienmitteilung SiK-S » 18.06.2010 Nationalrat Für die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat schiesst die Initiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ über das Ziel hinaus. Die grosse Kammer empfiehlt die Waffenverbots-Initiative mit 103 zu 66 Stimmen zur Ablehnung. 23.03.2010 SiK-N Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) lehnt die Waffeninitiative mit 18 zu 8 Stimmen deutlich ab. SDA-Meldung » 16.12.2009 Bundesrat Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Waffeninitiative und empfiehlt dem Parlament, sie ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Communiqué des Bundesrates » |
Autor: | Kampfratte [ 17/1/2011, 20:39 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: AA & Waffenschutzinitiative |
Die Jungs und Mädels hier haben noch mehr sehr gute Argumente. Speziell ist zu erwähnen, dass die Initianten offenbar ein Hintertürchen in der Initative eingebaut haben, wonach "moderne Waffen" KEINE Sportwaffen sind. Somit sind also bei der Annahme der Initiative das Stgw 90 und 57 KEINE Sportwaffen mehr. Die Initianten sind einfach nur verlogen. Sie wissen nur zu genau, dass 85% (!!!) sämtlicher Sportschützen in der Schweiz mit dem Stgw 90 schiessen, sicher mal noch 5-10% mit dem 57er. Für alle Sportschützen, Schützenverein, etc. Wacht endlich auf. Wenn diese Initative angenommen wird ist es aus mit dem Schiesssport http://www.lewas.ch/ |
Autor: | boba24 [ 17/1/2011, 20:53 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: AA & Waffenschutzinitiative |
wie ist das mit der Offiziers Pistole? kenne da auch ein paar die die noch zuhause haben aber nicht mehr im Militär sind, müssen die sie dann auch melden und abgeben? |
Autor: | Kampfratte [ 17/1/2011, 20:55 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: AA & Waffenschutzinitiative |
Nicht mehr im Militär und kein Schütze = kein Bedarf, er muss sie abgeben. |
Autor: | Dimidestroyer [ 17/1/2011, 21:01 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: AA & Waffenschutzinitiative |
Ich habe noch ein paar Fakten aus Referaten von diversen Nationalräten zusammengetragen. Aus dem Referat von Hans Grunder Es gäbe einen einmaligen Arbeitsaufwand in der Höhe von 4,9 Millionen Franken für die Rücknahme der Armeewaffen. Gemäss Armeechef André Blattmann müssten dafür 47 Mitarbeiter eingestellt werden. ährlich weitere 2,8 Millionen für die Herausgabe und Rücknahme und die Instandhaltung der Armeewaffen. Jährlich 11,2 Millionen für die Durchführung des „Obligatorischen“. Zusätzliche bauliche Kosten für die Erstellung der entsprechenden Sicherheitsräume werden noch nicht einmal beziffert. Hunderttausende von privaten Waffen wurden gesetzeskonform erworben. Der Einzug dieser Waffen wäre somit eine Enteignung, für die der Staat gemäss Verfassung eine Entschädigung zahlen müsste. Was das kostet, kann ich nicht sagen. Australien hat in den 1990er Jahren für eine vergleichbare Aktion rund 500 Millionen Australische Dollar aufgewendet – ohne Auswirkungen auf die Gesamtsuizidrate nota bene! Aus dem Referat von Ida Glanzmann-Hunkeler Die Initianten zielen mit ihrer emotionalen Kampagne in erster Linie auf die Armeewaffen, obwohl die Initiative alle Schusswaffen, die in Haushalten gelagert werden, mit einbezieht. Mit der emotionalen Kampagne wird das Bild geschaffen, dass jeder Schweizer Soldat mit seiner persönlichen Waffe eine Gefahr für seine Familie darstellt. Schon allein diese Unterstellung finde ich gegenüber unseren Angehörigen der Armee schlimm. Aus dem Referat von Adrian Amstutz Gemäss der offiziellen Statistik gab es im Jahr 2008 rund 12'000 Fälle von polizeilich registrierter Gewalt. Davon kamen gerade einmal in 2% der Fälle Schusswaffen zum Einsatz. Der Schweizerische Friedensrat hat erhoben, dass in 80% der Fälle illegale Waffen verwendet wurden! Weil der Schweizerische Friedensrat zu den Initianten gehört, hat er diese Publikation inzwischen von seiner Website entfernt. Die Wahrheit stimmt offenbar halt nicht immer mit der eigenen Ideologie überein. Im Kanton Basel-Stadt zum Beispiel sind für rund 90 % aller Schusswaffendelikte – von der blossen Drohung bis zum Mord – Ausländer oder Schweizer mit Migrationshintergrund verantwortlich. Die meisten davon sind Angehörige jener Staaten, die gemäss Waffengesetz weder eine Waffe erwerben noch besitzen dürfen: Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Sri Lanka und Türkei. Dies geht aus Interpellations-Antworten des Regierungsrats aus den Jahren 2003 und 2009 hervor. Sie sehen: Wer als Krimineller eine Waffe will, der findet auch eine. Die Waffeninitiative ist komplett nutzlos gegen den illegalen Waffenerwerb und -besitz. Die Befürworter der Initiative pflegen auch gerne das falsche Klischee, wonach in der Schweiz Waffen nicht registriert sind. Fakt ist: Jeder Kanton führt ein elektronisches Informationssystem über den Erwerb von Schusswaffen. Somit ist sichergestellt, dass alle in der Schweiz legal erworbenen Waffen zurückverfolgt werden können. Ab dem kommenden Frühling werden diese kantonalen Waffenregister online miteinander vernetzt. Ein zentrales Waffenregister beim Bund bringt überhaupt keinen Mehrwert für die Sicherheit, sondern verursacht unnötige und hohe Kosten. - In einigen für die Sicherheit besonders relevanten Bereichen gibt es bereits zentrale Datenbanken beim Bund: So werden alle Verweigerungen von Bewilligungen sowie Beschlagnahmungen von Waffen zentral registriert. Und es gibt eine Datenbank über die Abgabe und den Entzug von Waffen der Armee. Aus dem Referat von Jakob Büchler Schaffen wir also nicht unnötige Gesetze! Die Initiative „Schutz vor Waffengewalt“ hat genau das zum Ziel. Wir stimmen im Februar darüber ab. Der Titel dieser Initiative ist absolut irreführend. Die Initiative schützt nicht vor dem Missbrauch von Waffen, die Initiative schützt nicht vor Gewalt. Und sie bekämpft die Ursachen von häuslicher Gewalt und Suizid in keiner Weise. Die Initiative täuscht eine Scheinsicherheit vor. Das ist gefährlich. Unter http://www.waffeninitiative-nein.ch können alle Referate komplett nachgelesen werden. Ich empfehle das Referat von Yvette Estermann komplett zu lesen. Da sieht man was für eine Sauerei seitens der linken Seite betrieben wird. Die Referate sind unter Dokumente zu finden. |
Autor: | Kampfratte [ 17/1/2011, 21:10 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: AA & Waffenschutzinitiative |
Sehr guter Text welcher die Sachlage wirklich veranschaulicht Armeewaffe nur Vorwand Die Einlagerung der Armeewaffe ist zwar Bestandteil der Initiative, wird aber nur als Vorwand für den Stimmenfang in der Bevölkerung verwendet. Die Initiative greift massiv tiefer und trifft beinahe ausschliesslich den legalen, zivilen Waffenbesitz. Sämtliche Verschärfungen, welche die Linke in den vergangenen 20 Jahren nicht durchgebracht hat, wurden wieder in diese Initiative gepackt. Initiative trifft Schützen, Jäger und Sammler massiv! Die Behauptung der Initianten, Schützen, Sammler und Jäger seien von der Entwaffnungsinitiative nicht betroffen ist bestenfalls falsch, wenn nicht gar absichtlich gelogen. Die Initianten widerlegen ihre geäusserte Absicht noch im Initiativtext selber. Wir zeigen es an folgenden Beispielen auf: Enteignung von Sammlern? Die Initianten behaupten, Sammler seien von der Initiative nicht betroffen. Unter Punkt 3 der Entwaffnungsinitiative werden Erwerb und Besitz von Seriefeuerwaffen verboten. Diese Waffen dürfen jedoch ausschliesslich von Sammlern erworben werden! Dies nur gegen eine Sonderbewilligung der Kantonspolizei, welche teuer ist, für jede einzelne Waffe neu beantragt werden muss und an strenge Auflagen geknüpft ist. Eine der Auflagen ist, dass die Polizei jederzeit und unangemeldet kontrollieren darf, ob die Waffen noch vorhanden und vorschriftsgemäss gelagert werden. Ein Verbot dieser Waffen ist völlig unbegründet. Es ist nicht ein einziger Fall bekannt, in welchem eine von einem Sammler legal erworbene Seriefeuerwaffe für kriminelle Zwecke missbraucht worden wäre. Eine Annahme der Initiative hätte unweigerlich die Enteignung von tausenden von Sammlern zur Folge! Enteignung von legal erworbenem Privateigentum und Vernichtung von privatem Vermögen aufgrund der politischen Gesinnung? Dies sollte selbst an Waffen nicht interessierte Bürger und Bürgerinnen aufhorchen lassen. Soweit darf es in der Schweiz nicht kommen. Verbot von Schiessportarten? Die Initianten behaupten, für „lizenzierte Sportschützen“ werden Ausnahmen gemacht. Dazu muss man jedoch wissen, was ein lizenzierter Sportschütze ist. Lizenziert ist ausschliesslich, wer beim SSV (Schweizer Schiesssport Verband) eine entsprechende Lizenz gelöst hat, und eine der wenigen, vom SSV angebotenen Schiesssportarten ausübt. Dies sind unter Anderem das jedem bekannte 300m Schiessen, das 25m Pistolenschiessen oder das Kleinkaliberschiessen 50m. Es gibt jedoch weltweit dutzende verschiedener Schiesssportarten! So auch in der Schweiz. Zum Beispiel das dynamische IPSC Schiessen, dessen Schweizer Verband vor über 30 Jahren gegründet wurde, das Metallsilhouettenschiessen, das Trap oder Skeet Schiessen (immerhin eine olympische Disziplin), das Long Range Schiessen etc. Die Liste liesse sich endlos weiterführen. Alle diese Schiesssportarten werden vom SSV gar nicht angeboten und sind entsprechend nicht lizenziert. Enteignung von Sportschützen? Alle Waffenbesitzer, welche eine Sportart ausserhalb des SSV ausüben, könnten kein Bedürfnis mehr nachweisen. Auch Sie müssten durch den Staat enteignet werden. Ein Beispiel dafür liefern die Initianten wiederum gleich selber im Initiativtext. Ebenfalls unter Punkt 3 wird ein Verbot von Vorderschaftrepetierflinten, so genannten Pumpactions, gefordert. Begründet wird dies damit, dass diese Waffe weder von Sportschützen, noch von Jägern verwendet werden könne. Beides stimmt nicht. Im Falle der Sportschützen lügt Mitinitiant Jo Lang sogar vorsätzlich. Die dynamischen Schützen verwenden die Pumpaction seit über 30 Jahren. Dafür gibt es extra eine Disziplin. Diese wird weltweit ausgeübt. Wettkämpfe finden sowohl auf Vereinsebene, über Regionalmeisterschaften bis hin zu Europameisterschaften regelmässig statt. Darüber wurde Jo Lang von LEWAS nachweislich schriftlich informiert. Auch zur Jagd wäre diese Flinte zugelassen. Im Ausland, besonders in Nord- und Südamerika, ist sie die klassische Jagdwaffe. In der Schweiz ist geschichtlich begründet die Doppelflinte verbreitet. Recht auf Waffenbesitz wird abgeschafft! Heute kennen wir in der Schweiz ein Waffengesetz, welches den Bürgerinnen und Bürgern ein grundsätzliches Recht auf Waffenbesitz einräumt. Wer die im Gesetz genannten Bedingungen erfüllt (nicht vorbestraft, keine Hinweise auf Fremd- oder Eigengefährdung, mündig, keine Vorstrafen, etc.), erhält von der Behörde einen Waffenerwerbsschein. Die Behörde hat bei Erfüllung der Bedingungen keine Möglichkeit, einem Bürger eine Waffe zu verweigern. Somit ist Staatswillkür ausgeschlossen. Neu will die Entwaffnungsinitiative, dass dieses grundsätzliche Recht abgeschafft wird. Es wird in ein für wenige, privilegierte geltendes Ausnahmegesetz mit Bedürfnisnachweis umgewandelt. Grundsätzlich wäre neu jeglicher Waffenbesitz verboten. Einzig wer ein Bedarf nachweisen kann, der kann einen Erwerbsschein erhalten. Muss aber nicht. Der Behördenwillkür ist hier Tür und Tor geöffnet. Erfahrungen im grenznahen Ausland zeigen, dass diese Willkür auch tatkräftig ausgenützt, und der bittende Bürger regelrecht erniedrigt wird. Das bedeutet eine Abkehr vom grundsätzlichen Vertrauen in den Bürger hin zum grundsätzlichen Misstrauen. Betroffen sind alle! Jeder Bürger, jede Bürgerin welche aus welchen Gründe auch immer im Besitze von Waffen ist, macht sich des illegalen Waffenbesitzes schuldig. Viele werden gar nicht wissen, dass dies so ist, bis zu dem Tage an dem sie erwischt werden. Witwen, welche noch den Karabiner des verstorbenen Ehemannes aufbewahren, Erben, welche Waffen aus der Familie übernommen haben, oder einfach solche welche Freude an Waffen haben oder sich zwecks Selbstschutz bewaffnet haben werden kein Bedürfnis nachweisen können und sie werden alle entwaffnet. LEWAS Legalwaffen Schweiz Postfach 131, 5506 Mägenwil http://www.lewas.ch PC 60-594713-3 |
Autor: | Dimidestroyer [ 17/1/2011, 21:47 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: AA & Waffenschutzinitiative |
Diese Aussage stammt von einem SP Politiker im Zusammenhang mit der Waffenschutzinitiative auf dessen eigener Website. Vielleicht wird dann auch mal das unsägliche Obligatorische abgeschafft. Das ist ein eindeutiger Beweis um was, dass es hier wirklich geht wie schon oft gesagt, um die Abschaffung der Armee |
Autor: | chochol [ 18/1/2011, 08:36 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: AA & Waffenschutzinitiative |
Mal ne ganz doofe Frage am Rande... wie sieht das eigentlich mit sehr klassischen Sportarten wie Biathlon aus? Fällt das noch unter 50m KK? Weil dann kann man Winterspiele in der Schweiz vergessen... schon irgendwie seltsam... und schweizer Biathleten gäbe es dann auch nicht mehr. Weiss da jemand was zu diesem Thema? |
Autor: | junki_boy [ 18/1/2011, 11:23 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: AA & Waffenschutzinitiative |
Jetzt wirds bitter: http://www.blick.ch/news/schweiz/armee- ... ive-105075 |
Autor: | HEMI [ 18/1/2011, 12:45 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: AA & Waffenschutzinitiative |
Zitat: Blick ist ja eh eines der schlechtesten Zeitungen die es gibt, und diese erzählen viele Lügen. |
Autor: | junki_boy [ 18/1/2011, 12:47 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: AA & Waffenschutzinitiative |
Leider glauben viele Leute die Abstimmen solch einem Artikel... |
Autor: | Kampfratte [ 18/1/2011, 13:24 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: AA & Waffenschutzinitiative |
Nein, nach der Initiative wären nur noch Sportschützen mit Lizenz berechtigt eine Waffe zu haben, namentlich die Mitglieder und Schiesssportarten welche vom SSV unterstütz werden. Das sind namentlich: - 300m - 50m KK - 25m Andere Sportarten wie eben Biathlon, IPSC, Trap, etc. wären NICHT MEHR MÖGLICH. Darunter fallen übrigens auch einige Schiesssportarten welche eine Olympische Disziplin sind Ich sage es nochmals. Die Initianten haben ihre Hausaufgaben hinten und vorne nicht gemacht oder aber belügen das Volk mit voller Absicht. Bei einer Annahme wäre dass das Ende von vielen Sportarten und vom Grundrecht auf Waffenbesitz. |
Autor: | DonSmash [ 18/1/2011, 17:52 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: AA & Waffenschutzinitiative |
Zitat: Nein, nach der Initiative wären nur noch Sportschützen mit Lizenz berechtigt eine Waffe zu haben, namentlich die Mitglieder und Schiesssportarten welche vom SSV unterstütz werden. Das sind namentlich: - 300m - 50m KK - 25m Andere Sportarten wie eben Biathlon, IPSC, Trap, etc. wären NICHT MEHR MÖGLICH. Darunter fallen übrigens auch einige Schiesssportarten welche eine Olympische Disziplin sind Ich sage es nochmals. Die Initianten haben ihre Hausaufgaben hinten und vorne nicht gemacht oder aber belügen das Volk mit voller Absicht. Bei einer Annahme wäre dass das Ende von vielen Sportarten und vom Grundrecht auf Waffenbesitz. |
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