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 Aufbewahrung Airsoftwaffen 
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Beitrag Re: Aufbewahrung Airsoftwaffen
Salute,
ich löse es nun so das ich den Holzschrank als erstes abschließbar mache.
Weiter werde ich eine Kette oder Stahlseil mit Schloss durch den Abzug oder Stock ziehen und dieses auch am Schrank befestigen, so das man nicht so einfach etwas rausnehmen kann. Ich denke dann kann ich ein ruhiges Gewissen haben und das ganze AS Zeugs ist einigermaßen gut gesichert verstaut.

_________________
Gruss
ZUMI


19/12/2009, 22:59

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Beitrag Re: Aufbewahrung Airsoftwaffen
@ Nicesniper
Ich bin zwar kein Experte für Waffenrecht, aber so wie ich das sehe gilt Art. 26 für "Waffen".
Per Definition (im selben Bundesgesetz) zählen da auch AS Waffen dazu.
Oder was habe ich da übersehen?


21/12/2009, 08:48
Dr. NEF

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Beitrag Re: Aufbewahrung Airsoftwaffen
Den Unterschied zwischen Feuerwaffen und normalen Waffen. Du kannst den entsprechenden Artikel nicht einfach aus dem Kontex zehren. Schau dir mal die Überschrift des ganzen an.


21/12/2009, 08:59

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Beitrag Re: Aufbewahrung Airsoftwaffen
Mir ist schon bewusst das es einen unterschied zwischen Feuer- und Nichtfeuerwaffen gibt.
Allerdings ist in diesem Art. und auch in der Kapitelüberschrift die Rede von Waffen und nicht explizit von Feuerwaffen.

http://www.admin.ch/ch/d/sr/5/514.54.de.pdf
Seite 20


21/12/2009, 11:09
Dr. NEF

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Beitrag Re: Aufbewahrung Airsoftwaffen
@ Blaice:
Glaub mir einfach, war in das Team integriert, welches damals mit der Fedpol die Richtlinien ausgehandelt hat.
Wenn du den Titel des 6 Kapitels liesst ( in dem dein 26 Art. enhalten ist), siehst du das Wort Munition in Kombinatiom dem Wort Waffe -> Feuerwaffe.
Ebenso werden die Waffen die keine Feuerwaffen sind einige Kapitel zuvor aufgelistet und beschrieben.


21/12/2009, 11:52
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Beitrag Re: Aufbewahrung Airsoftwaffen
Nachdem ihr euch jetzt so schön streitet möchte ich nun doch auch mal wissen, welches die absolut gesetzeskonforme Aufbewahrungsmethode für AS-Geräte ist.

Die KaPo scheint sich bei mir in der Gegend jedenfalls nicht so besonders damit zu beschäftigen.


21/12/2009, 15:01
Dr. NEF

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Beitrag Re: Aufbewahrung Airsoftwaffen
@Karaya: Damit sollte deine Frage beantwortet sein
Zitat:
@ blaice: Kinderkacke :arrow: Und ja ich weiss von was ich spreche.

Der einzige Punkt der zumindest bei fast allen vergessen ging:
Plastikkanone so aufbewahren das....
- Keine Kinder ohne Leihvertrag dran kommen.
- z.B kein Minimi von deinem Fenster Richtung Kapo Posten auf der anderen Strassenseite zeigt 8) .


(Art.26. bezieht sich auf Feuerwaffen :wink: )


21/12/2009, 15:10
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Beitrag Re: Aufbewahrung Airsoftwaffen
OK. Dann lagert meine jetzt richtig. Liegt gerade nach dem Putzen im Wohnzimmer. :mrgreen:


21/12/2009, 15:11

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Beitrag Re: Aufbewahrung Airsoftwaffen
@Nicesniper
Okay, dann glaube ich dir das mal :)
Ist aber ziemlich schwammig formuliert das ganze ^^ .
Wenn die Feuerwaffen meinen, dann sollen die das doch genau so schreiben. ;) In den anderen Artikel haben sie das ja auch geschafft.


22/12/2009, 14:45
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Beitrag Re: Aufbewahrung Airsoftwaffen
Zitat:
Ist aber ziemlich schwammig formuliert das ganze ^^ .
Wenn die Feuerwaffen meinen, dann sollen die das doch genau so schreiben. ;) In den anderen Artikel haben sie das ja auch geschafft.
naja wenn das zu klar wäre....
wozu braucht man dann noch rechtsbeistand? ^^ eine ganze berufsgruppe im out nur weil die gesetze so geschrieben wurden dass auch der hinterletzte die versteht :)


22/12/2009, 15:43
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Beitrag Re: Aufbewahrung Airsoftwaffen
Hit and out für den Rechtsbeistand. :D


22/12/2009, 16:36
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