Zitat:
Laut WG ist der umbau von Waffen nicht gestattet. Aber im Airsoftbereich macht dies jeder.
Nach WG Art. 11 müsste man auch für einen Präzlauf einen Kaufvertrag abschliessen... tut aber keiner.
Verstehst du was ich meine?
Bsp. Ich kaufe mir eine G&P Sentry
Verbaue alle Teile neu bis auf den Body... das kann mir noch nicht einmal jemand nachweisen da die Teile keine Seriennummern besitzen. Ist scheinbar auch "legal" und wird oft gemacht
Kaufe ich aber einen G&P Body und nehme die selben Tuningteile wie bei der Obigen... dann habe ich keinen Kaufvertrag
und somit "ilegal".
Ich wiederhole mich ungern, wozu schreib ich eigentlich was wenns eh nicht gelesen wird...... aber denoch nochmal....
Zitat:
Airsoft Waffen fallen in der Schweiz unter das Waffengesetz weil sie nicht oder nur sehr schwer von echten Waffen zu unterscheiden sind und nicht weil vorne ein gepresstes und poliertes Stärkekügelchen mit einer bestimmten geschwindigkeit heraus kommt.
du kannst an den innereien herumbasteln wie du willst das intresiert von Gesetzeswegen keiner! Einzige die vom ASVD vorgegebenen 350/450/550fps haben Versicherungstechnische Gründe und sollten/müssen an den Spielen eingehalten werden aber selbst da gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Werte, in Deutschland ist das aber z.B. etwas ganz anderes.
Theoretisch kannst du ein Spiel organisieren an dem mit 1000fps gespielt werden darf nur hast du dann keine deckung seitens Versicherungen (vorausgesetzt der Organisierende Verein ist überhaupt ASVD Mitglied, sonnst ist das so oder so irrelevant)