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 Waffenerwerbschein 
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Beitrag Waffenerwerbschein
Hallo,

ich hätte da mal eine Frage und finde dazu leider nichts im Forum.

Hat irgendjemand schon einen Waffenerwerbschein für Airsoft beantragt und kann mir seine Erfahrungen mitteilen?

Und wie lange dauert etwa die Bearbeitung?

Wäre froh, wenn ihr mir da Antwort geben könntet und danke schon mal im Voraus.

Übrigens bin ich deutscher Staatsbürger mit L-Bewilligung.

Grüsse


4/4/2009, 21:50
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Beitrag Re: Waffenerwerbschein
Hallo

Hier findest du alle Infos: viewtopic.php?f=2&t=12723

A) Man benötigt grundsätzlich keinen WES im Airsoft Waffen zu kaufen
B) Als Deutscher Staatsbürger mit L-Bewilligung darfst du keine Waffen besitzen

Mehr Details im besagten thread, inklusive Links zur Fedpol Seite.

Gruss
Holla


4/4/2009, 22:00
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Beitrag Re: Waffenerwerbschein
Als Deutscher mit L-Bewilligung benötige ich eben zum Erwerb einen WES.


Zitat:
Weiter erfordert der Erwerb von Waffen für Personen ohne Niederlassungsbewilligung gemäss Art. 10 Abs. 2 WG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 WV in jedem Fall einen Waffenerwerbsschein.

Ein WES ist die einzige Möglichkeit für mich momentan eine Airsoft zu erwerben.


Wollte ja auch wissen, ob schon jemand einen beantragt hat und welche Erfahrungen er gemacht hat.


4/4/2009, 22:09
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Beitrag Re: Waffenerwerbschein
Na dann verkriech ich mich mal ins "Schämi-Eggli".


4/4/2009, 22:24
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Beitrag Re: Waffenerwerbschein
Also für eine Airsoftwaffe nicht, aber für eine Scharfe.

Und ich denke nicht, dass dies einen grossen Unterschied macht.

zunächst brauchst du einen Auszug aus dem Strafregister und mit dem und dem dazugehörigen Formular, ich habe es bei meinem Waffenhändler erhalten, beantragst du beim Waffenbüro deines Kantons den WES.

Insgesammt, sollte dies etwa 2 Wochen dauern. Im extremfall.

Hoffe geholfen zu haben.

Gruss
Sigi

p.s.: Hier noch die Links:
Strafregisterauszug: http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/theme ... ister.html
WES: http://www.police.be.ch/site/waffenerwerbsschein.pdf

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4/4/2009, 22:57
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Beitrag Re: Waffenerwerbschein
Danke.

War schon mal sehr hilfreich.
Aber wie sieht es bei Nicht-Schweizern aus.

Hab gelesen, dass ich da eine Bestätigung meines Heimatstaates brauche, die besagt, dass ich die beantragten Waffen in meinem Heimatstaat erwerben darf. Ist für mich aber irgendwie nicht einleuchtend. In Deutschland darf jeder über 18 Jahren eine Airsoftwaffe ab 0,5 Joule erwerben und besitzen.

Hoffe da auf noch viele Tips.

Danke schon mal im Voraus.


4/4/2009, 23:06
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Beitrag Re: Waffenerwerbschein
Hallo
Als Deutsche kannst du hier in der Schweiz eine AirsoftWaffe kaufen. Wenn du in Deutschland zurück kehrst, dann muss die Airsoftwaffe einen F im Fünfeck vom Beschussamt haben und beim Zoll eine Ausfurbewiligung beantragen.
Wenn Fragen ein PN oder Mail an mir.
Gruss Massimo


5/4/2009, 06:28
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Beitrag Re: Waffenerwerbschein
Hier in der Schweiz brauchst du aber den WES da es eine Waffe ist. Du musst also belegen können, dass du auch in deinem Land Gegenstände kaufen darst welche dort den Status einer Waffe haben. Als was der Gegenstand welcher du hier in der Schweiz kaufst in Deutschland gilt spielt für unsere Behörden ja keine Rolle.. du willst eine Waffe, also musst du belegen dass du in deinem Heimatstaat auch eine Waffe erwerben dürftest.

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5/4/2009, 09:07
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Beitrag Re: Waffenerwerbschein
Hallo,

So genannte "Anscheinswaffen", d.h. Softairs, fallen in Deutschland ebenfalls unter das Waffengesetz. Nur die ganz kleinen mit 0,08 Joule gelten als Spielzeug. Softairs bis 0,5 Joule darfst du mit 14 erwerben aber seit 1.4.2008 nicht mehr öffentlich führen wenn sie einer real Steel zum verwechseln ähnlich ist. Softairs über 0,5 Joule darfst du ohne Waffenerwerbschein in Deutschland kaufen und besitzen aber ausserhalb eingezäunter Grundstücke nicht mehr führen.
Die Nationalität und Aufenthaltsbewilligung spielt da keine Rolle.
Hier in der Schweiz benötige ich aber mit meiner L-Bewilligung nur zum Erwerb schon den WES.

Reg mich da auch nicht auf. Finde ich sogar richtig.

Wollte nur ein paar Feedbacks und Infos wegen Erfahrung.

Gruss


5/4/2009, 09:19

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Beitrag Re: Waffenerwerbschein
Mindestens schon mal der Kanton Aargau hat einen WES für einen ausländischen Staatsangehörigen ohne Niederlassungsbewilligung C ausgestellt (meines Wissens B), hat keinerlei Probleme gegeben. Allgemein sehen es die Kantone eher locker da Airsoft-Waffen grundsätzlich ungefährlich sind.


5/4/2009, 20:17
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Beitrag Re: Waffenerwerbschein
@ Thomas
Kannst mir da vielleicht sagen, wie er das mit der Bestätigung des Heimatortes oder Heimatstaates gelöst hat?
Das ist eigentlich noch das Einzige was mir Kopfzerbrechen macht.

Grüsse


6/4/2009, 07:56

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Beitrag Re: Waffenerwerbschein
@Karaya
Die Details weiss ich leider nicht, ich werde mich aber danach erkundigen.


6/4/2009, 16:01
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Beitrag Re: Waffenerwerbschein
@Thomas
Dank dir schon mal. Ich brauch da alle Infos die ich bekommen kann.


6/4/2009, 16:16
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