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Frankreich darf man das
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Autor:  mp5guss [ 22/9/2012, 13:02 ]
Betreff des Beitrags:  Frankreich darf man das

bin zwar kein Beginner jedoch neu in Frankreich
Nun Meine Fragen
Wie stark darf ne AEG sein in Frankreich glaube 450fps ?
Sind :
Lampen
Granatwerfer
Zielfernrohre
Red dots
Nachtsichtgeräte
und was mann sonst noch alles montieren kann erlaubt?
was ich fang weis das ich beim zoll an/abmelden muss mit dem Formular
http://www.asvd.sasf.ch/index.php?id=35 Temporäre Ausfuhr
Sowie ein Luftalkoholtester im Auto

und was sonst noch so wichtig ist dies soll dann auch ein thrad werden in dem sich Speiler die wie ich nach Frankreich Fahrren informieren können
danke für info

Autor:  Karaya [ 22/9/2012, 13:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frankreich darf man das

Also in Frankreich darfst du alles montieren, was du hier auch darfst. Bei dem NVG bin ich nicht sicher.

Bei den FPS-Limit kann ich nur soviel sagen, dass mir nur max 400 fps bekannt sind (Giro, Munchhouse).

Das Formular zur temporären Ausfuhr nach Frankreich nehmen sie nur in Basel an. Den genauen Grenzübergang weiss ich jetzt nicht. Aber vielleicht können dir die Jungs von First Scope Division helfen. Wichtig ist, dass du das Formular vor der Einreise nach Frankreich abstempeln lässt und bei der Einreise in die Schweiz wieder. Das alles passiert beim schweizer Zoll.

Autor:  Sidewinder [ 22/9/2012, 14:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frankreich darf man das

Moin

Offizielle FPS-Regelungen gibt es - soweit mir bekannt - eben keine. Durch das Gesetz sind keine vorgeschrieben (wie ja auch hier in der Schweiz). Und da es in FR keinen Dachverband gibt, wird auch über diese Quelle nichts "diktiert". Also schreibt halt jeder Verein seine eigenen Regeln.

Betr. Grenzübergang:
Das Formular wird wahrscheinlich nur für den Autobahnzoll CH-FR (Koordinaten: 47.576593,7.560824) akzeptiert. War damals eigentlich als Übergangslösung für unsere Giro-Spiele gedacht. Da aber immer noch kein offizielles Dokument vom Staat kreiert wurde, ist diese Methode immer noch aktuell.

Autor:  §u$! [ 22/9/2012, 14:42 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frankreich darf man das

Meine Kenntnisse und Erfahrungen:

Das Ausfuhr Prozedere am Basel Zoll Richtung Frankreich ist unproblematisch und einfach.
Sie kennen das Formular bereits sehr gut. Musst einfach alles korrekt ausfüllen und einen Stempel plus Unterschrift verlangen, bei Aus- UND Einreise. ID oder Pass sicherheitshalber auch dabei haben.

FPS Limiten sind mir so bekannt, dass eine Grenze von 450FPS zählt.
Zubehör ist wie schon erwähnt alles erlaubt, sogar Laser. Aber denke nicht, dass du diese ex- bzw dann wieder importieren solltest! ;-)

Greez §u$!

Autor:  galep [ 22/9/2012, 17:05 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frankreich darf man das

Der Bund hat ein Prozedere zur jährigen Ausfuhrbewilligung für echte Waffen... uU würde sich dieses auch für AS machen lassen?! Würde einen fufi pro Jahr kosten....

Autor:  Eyco [ 22/9/2012, 20:14 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frankreich darf man das

Zitat:
Der Bund hat ein Prozedere zur jährigen Ausfuhrbewilligung für echte Waffen... uU würde sich dieses auch für AS machen lassen?! Würde einen fufi pro Jahr kosten....
Nicht möglich wollte schon 09 einen beantragen, gilt nur für Feuerwaffen.

Autor:  MATiS [ 23/9/2012, 08:55 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frankreich darf man das

-die Deklaration zur temporären Ausfuhr von Airsoft Waffen nach Frankreich (Formular Asvd)
gilt nur an dem Grenzübergang Basel West; das liegt auf dem Weg nach Airport Basel oder weiter nach Mulhouse.
-AS Waffen gelten in FRA als Spielzeuge, dürfen aber maximal 500 FPS mit 0,2 gr haben was einer Energie von 2,3 Joule entspricht, alles darüber ist als AS verboten. Mindestalter ist 18 Jahre, keine Ausnahmen wie in der Schweiz für unter 18 J.
-Laser sind verboten, da sie beweislich das Augenlicht schädigen
-andere "Zubehöre" kannst montieren, wobei der GL(Granatwerfer) separat als Waffe zu deklarieren ist
-bei der Ausfuhr kurz zu den Schweizern gehen, Stempel holen, unterschreiben
-nach dem Spiel bei der Einreise gilt der Formular als Bestätigung, dass deine Waffen nicht zu verzollen sind, weil du sie wieder nach Hause nimmst. Es ist nicht nötig einen Stempel holen, und du kannst ruhig Heim fahren. Sollte dich mobile Grenzkontrolle treffen, muss du den Formular vorweisen.
-kein Formular für Feuerwaffen gilt für die Airsoftwaffen, die diese keine ID Nummer besitzen, somit wäre der Formular wahrheitsuntreu ausgefüllt und würde von keinem Beamten unterschrieben

Autor:  §u$! [ 23/9/2012, 22:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frankreich darf man das

Hat jemand eine Quelle für die Regeln für Airsoft/ - waffen und deren Richtlinien in Frankreich?
Die Regeln, Werte und Meinungen gehen doch etwas auseinander. Hier wäre es interessant etwas Genaues (amtliches) zu haben.

Thx

Autor:  Palermo [ 7/12/2012, 10:16 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frankreich darf man das

Hallo ich kann dich nur an Wikipedia verweisen, dort steht, dass in Frankreich vieles erlaubt ist, was in Deutschland nicht erlaubt ist. Ich weiß allerdings nicht ob es in der Schweiz erlaubt ist oder in Österreich. Dort herrscht ja generell ein ganz anderer Status.

Autor:  littletree [ 7/12/2012, 14:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frankreich darf man das

Palermo, bist du dabei alle alten Threads auszugraben?
Lass mal sein, danke.

Autor:  Exo [ 7/12/2012, 21:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frankreich darf man das

Die Aussage von Matis ist korrekt.
Quelle sind wir (Storm). Haben das so mit der Zollstelle Autobahnzoll Basel ausgemacht, wurde vom ASVD übernommen. Gillt jedoch nur da.
Zitat:
Hat jemand eine Quelle für die Regeln für Airsoft/ - waffen und deren Richtlinien in Frankreich?
Die Regeln, Werte und Meinungen gehen doch etwas auseinander. Hier wäre es interessant etwas Genaues (amtliches) zu haben.

Thx

Autor:  Palermo [ 20/12/2012, 17:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frankreich darf man das

Zitat:
Palermo, bist du dabei alle alten Threads auszugraben?
Lass mal sein, danke.
Nun ja, drei Monate... Es ist ja nicht so, dass sich in der Zwischenzeit alles geändert hat. Aber ich werde mich in Zukunft zurückhalten, versprochen! 8)

Autor:  fredi.piolet [ 11/4/2013, 17:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frankreich darf man das

Hi
http://www.france-airsoft.fr/forum/inde ... pic=164424

Max ==> 2 Joule kategorie 7 in frankreich
>2 J ==> kein airsoft mehr
Ps alles erelaubt auch Laser

Gruss

Autor:  MaracujaBratwurst [ 27/8/2013, 14:26 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frankreich darf man das

Hätte da noch eine frage

Der Erwerb ist ja erst ab 18 gestattet.
wie siehts mit spielen aus?
Kann mann unter 18 mit einer geliehenen Waffe spielen?

LG Bratwurst

Autor:  darkdaenu [ 27/8/2013, 16:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frankreich darf man das

In Frankreich? Nein.

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