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Was muss ich alles für Formulare einholen wenn ich 16 bin? http://www.airsoftarea.ch/phpbb3/viewtopic.php?f=3&t=24037 |
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Autor: | Maxwell [ 16/6/2015, 20:00 ] |
Betreff des Beitrags: | Was muss ich alles für Formulare einholen wenn ich 16 bin? |
Hallo zusammen, ich bin 16 Jahre alt und will gerne wenn möglich legal Airsoften. Meine Eltern haben mir eine gute Airsoft bestellt und ich darf von ihnen aus diese auch auf dem Feld benutzen. Nun habe ich mir aber das Thema zum Waffengesetz oben durchgelesen, und merke, dass es durchaus noch einige Hindernisse zwischen mir, und meiner Airsoftkarriere stehen: 1. Darf ich meine Waffe überhaupt zum Spiel Mitnehmen. Wenn nein, was brauche ich? 2. Darf ich überhaupt spielen? Wenn nein, welches Formular muss ich unterschreiben lassen? Ich würde mich über hilfreiche Antworten und brauchbare Links zu den benötigten Formularen extrem Freuen. Danke im voraus, euer Maxwell |
Autor: | Cracker [ 17/6/2015, 06:40 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Was muss ich alles für Formulare einholen wenn ich 16 bi |
Guten Morgen Du brauchst einen Leihvertrag für die Waffe, den findest du auf der ASVD Homepage. Auf dem Spielfeld muss dann eine mündige Person für dich die Haftung ubernehmen. Lg Cracker |
Autor: | Maxwell [ 18/6/2015, 14:13 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Was muss ich alles für Formulare einholen wenn ich 16 bi |
Heiist dass, meine Eltern müssen mitkommen? Oder geht auch eine schriftliche Einverständniserklärung, die ich dann mitbringe? |
Autor: | Indy [ 18/6/2015, 15:48 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Was muss ich alles für Formulare einholen wenn ich 16 bi |
Es muss eine Mündige Person die Haftung übernehmen, dass müssen nicht die Eltern sein. |
Autor: | Zerberus [ 4/8/2015, 23:29 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Was muss ich alles für Formulare einholen wenn ich 16 bi |
Hallo maxwell, Wenn es heisst eine Mündige person müsse dabei sein, dann heisst das, dass eine person über 18 jahren die verantwortung für dich übernimmt und für dich haftet. |
Autor: | ASVD_Präsident [ 5/8/2015, 16:49 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Was muss ich alles für Formulare einholen wenn ich 16 bi |
Hallo Maxwell, deinen Frage beschäftigen alle Neulinge, die noch nicht Volljährig sind. Die Antwort ist folgende: Deine Eltern kaufen die ASG und unterschreiben den Kaufvertrag. Damit gehört die ASG ihnen. Sie füllen dann mit dir zusammen ein sog. Leihvertrag aus: http://asvd.sasf.ch/wp-content/uploads/ ... 3-13-d.pdf (bei "Verein" musst du nichts schreiben, wenn du in keinem Verein bist) Dieses Schriftstück kopierst du und bringst es am besten zum Polizeiposten in deiner Gemeinde. Nach meinen Erfahrungen freut sich die Polizei, wenn man den Leihvertrag bei ihnen abgibt, weil sie dann gleich einen persönlichen Eindruck von dir bekommen. Ich höre immer wieder davon, dass sie dann gleich ein paar kurze Fragen stellen zum sicheren Umgang mit der ASG (z.B. dass man sie ASG ohne Akku transportiert, kein Magazin eingelegt hat, nur mit Schutzbrille spielt). Sie senden das Schriftstück dann an das kantonale Waffenbüro. Damit hast du die ASG von deinen Eltern geliehen - sie besitzen sie aber dennoch. Wenn du zu einem Spiel fahren möchtest, dann kannst du dieses tun. Das mit dem Transport ist nicht völlig klar geregelt, daher empfiehlt der ASVD das dich jemand begleiten, der Volljährig ist. Es ist egal, wer das ist, ob Kumpel, Bekannter oder Spielkollege. Auf dem Spielfeld muss nur eine Person sein, die Volljährig ist. Das reicht aus für alle anderen, die noch keine 18 Jahre alt sind. Ein Einverständnis von den Eltern brauchst du nicht mitnehmen. Die ergibt sich daraus, dass du den Leihvertrag vorlegen kannst. Den Leihvertag musst du immer bei den Events vorlegen - unaufgefordert. Ich hoffe, ich habe deine Frage vollständig und verständlich beantwortet. Solltest du noch Fragen haben, dann immer her damit. Wir profitieren alle davon. Kameradschaftliche Grüsse D. Steiny Bachmann Du solltest in deiner Tasche, womit die ASG transportiert wird immer eine Kopie des Kauf- und des Leihvertrages haben. |
Autor: | Maxwell [ 7/8/2015, 15:52 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Was muss ich alles für Formulare einholen wenn ich 16 bi |
@ASVD_Präsident Vielen dank vür die tolle Antwort! Auch für deine Zeit! Ich seh euch aufm Feld ![]() J.D Maxwell |
Autor: | adv4nced [ 16/6/2016, 12:10 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Was muss ich alles für Formulare einholen wenn ich 16 bi |
"Auf dem Spielfeld muss nur eine Person sein, die Volljährig ist. Das reicht aus für alle anderen, die noch keine 18 Jahre alt sind. Ein Einverständnis von den Eltern brauchst du nicht mitnehmen." Heisst das, das irgend ein Spieler, der Volljährig ist und teilnimmt, für mich zuständig ist? |
Autor: | ASVD_Präsident [ 16/6/2016, 13:18 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Was muss ich alles für Formulare einholen wenn ich 16 bi |
Hallo adv4nced Wenn du dich als 16-jähriger zu einem Spiel anmeldest, dann solltest du den Veranstalter darauf aufmerksam machen, dass du nicht Volljährig bist. Ein Veranstalter kann das aufgrund der Menge an Anmeldungen schnell mal übersehen. Bei der Anmeldung entscheidet der Veranstalter, ob du mitspielen darfst oder nicht. Wenn er es erlaubt, dann hat er die Verantwortung für dich automatisch übernommen (Veranstalter müssen aus rechtlichen Gründen volljährig sein, sonst könnten sie kein Spiel organisieren). Wenn der Veranstalter dir das Spielen erlaubt aber die Verantwortung ablehnt, dann kannst du ihn bitten, einen anderen Volljährigen hinzuziehen - z.B. jemand aus deinem Verein. Viele Grüsse D. Steiny Bachmann |
Autor: | adv4nced [ 16/6/2016, 13:27 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Was muss ich alles für Formulare einholen wenn ich 16 bi |
Und wie sieht es aus, wenn man erst 15 Jahre alt ist? |
Autor: | Alpoli [ 16/6/2016, 13:57 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Was muss ich alles für Formulare einholen wenn ich 16 bi |
Spannende Frage, danke adv4nced. Habe ich mir auch schon oft überlegt, da man immer gerne von "Ab 16" spricht. Meiner meinung nach wird dieses ab 16 oder ab 14 meist mit deutschland und Österreich verwechselt, welche andere Mündigkeitsalter kennen. Fakt ist aber, dass sowohl das schweizer Waffengesetz als auch das Leihformular der FedPol nur zwischen Mündig (also ab 18) und Unmündig (unter 18) unterscheidet. Das heisst für dich als 15 Jähriger: Genau gleich wie n 6 jährigen, oder 10 jährigen oder 16 jährigen.... Du wirst aber dennoch grosse Probleme haben, abseits der ASVD Starter ein Spiel zu finden. Bevor du jetzt also deine Eltern bekniest, eine AEG zu kaufen und dir zu leihen: mach dir bewusst, dass die meisten Spiele in der Schweiz ab 18 sind...oft drückt der Betreiber ab 16 noch n Auge zu. (Wenn ich was falsches erzähle, weisst mich bitte darauf hin, dann wirds geändert.) |
Autor: | ASVD_Präsident [ 16/6/2016, 19:15 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Was muss ich alles für Formulare einholen wenn ich 16 bi |
Hallo noch mal, der ASVD hat in seinen neuen Statuten festgelegt, dass Spiele für Personen ab 14 Jahre unter der Leitung des ASVD stattfinden können. Unter 14-jährige sollten wirklich noch in der Obhut der Eltern "spielen". Danach nehmen wir uns denen gerne an. So gesehen sind auch unter 16-jährige erlaubt, da hat Alpoli völlig Recht. Es kann aber gut sein, dass ein Veranstalter sagt, dass er lieber jemanden ab 16 auf dem Gelände haben möchte. Für die Starter spielt es mir keine Rolle. Da lasse ich auch ab 14 Jahre die Spieler zu. Viele Grüsse Steiny |
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