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Airsoft bauen http://www.airsoftarea.ch/phpbb3/viewtopic.php?f=3&t=24198 |
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Autor: | mumi9 [ 28/8/2015, 10:13 ] |
Betreff des Beitrags: | Airsoft bauen |
Hallo ich habe mal eine Frage welche Gesetzlicher Natur ist. Wenn ich eine Airsoft Waffe kaufe muss ich einen Kaufvertrag abschliessen. Dieses Dokument ist Sinnvoll mit zu führen bei Polizeikontrollen oder falls ich nach Frankreich oder Österreich zu einem Spiel fahre. Dies ist mir noch klar... aber Was wenn ich eine Waffe selber Baue... also angenommen ich nehme alte Teile und neue Teile und baue mir eine M4 zusammen. Was dann??? Ich kann ja jedes Einzelteil im Internet bestellen sogar aus dem Ausland. Darf ich eine Airsoft selber zusammenstellen oder nicht? Und was ist zu beachten? Bei echten Waffen ist es ja so, das ich für Schussrelevante Teile einen WES beantragen muss, und nur Waffenschmiede dürfen Schusswaffen bauen oder manipulieren. Wie läuft dies im Airsoft??? Danke |
Autor: | Spitfire [ 28/8/2015, 10:27 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft bauen |
das kommt ganz auf die Person beim Fedpol an... grundsätzlich ist dann die Waffe als gesamtes nicht "legal" Daher würde ich einen Erwerbschein für einzelne Teile beantragen und begründen, Problem gelöst Dass du einen Kaufvertrag benötigst ist bedingt richtig... für alles vor 2008 gibts das nicht ![]() |
Autor: | mumi9 [ 28/8/2015, 13:04 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft bauen |
Danke für deine Antwort. Ich habe kurzerhand mit Fedpol Telefoniert. Es ist absolut Legal die Airsoft selber zusammen zu stellen. Ist wohl nicht ganz klar geregelt. Ich hab dann noch nach Papieren bei Zollübertritt gefragt. Dazu meinte der nette Herr am besten die Kaufbestätigung der Einzelteile aufbewahren und mit bringen. |
Autor: | Holla [ 28/8/2015, 13:25 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft bauen |
Zitat: das kommt ganz auf die Person beim Fedpol an... Zitat: Ich habe kurzerhand mit Fedpol Telefoniert. Es ist absolut Legal die Airsoft selber zusammen zu stellen. ![]() |
Autor: | tree [ 28/8/2015, 18:57 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft bauen |
Hab das auch mal abgeklärt (Kapo ZH, Abteilung Feuerwaffen) allerdings mit anderem Ergebniss. Wenn man's genau nimmt ist es illegale herstellung von Waffen was starfbar ist, ausgenommen du bist Händler und hast ne Lizenz dafür. Der Herr auf der anderen Seite der Leitung wusste auch um was es geht und kannte sich mit der Materie Airsoft aus, also nicht jemand mit 0 Plan der einfach mal was erzählt hat. |
Autor: | mumi9 [ 29/8/2015, 11:15 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft bauen |
Zum Thema Waffenbau. Das verbot Waffen zu bauen und manipulieren gilt für Feuerwaffen! Nicht für Airsoft! Ansonsten dürctest du weder irgend ein Präzlauf noch eine Gearbox oder anderes was mit der direckten Schussabgabe zu tun hat kaufen ohni Vertrag! und schon gar nicht dürctest du irgend eines dieser Teile im Ausland bestellen! Bei alle dem ist aber das Gesetz wieder einmal lückenhaft! Die verantwortung zur Komtrolle der Alterslimite (was das einzige ist welches mit dem Kaufvertrag kontrolliert wird) wird voll auf Veranstallter von Spielen abgeschoben. Und beim übertrit des Zolls (Spiele in Frankreich) geht es nur um die Kontrolle das du nicht Neuwahre zurück schmuggelst...! |
Autor: | tree [ 29/8/2015, 19:32 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft bauen |
so nicht ganz richtig, die ganze sache mit den verträgen 10 jahre behalten hat den grund das wenn irgend was pasiert; jemand dammit ne bank überfällt, jemanden bedroht oder irgend wo im dorf herumballert mit einem Waffenimitat welches nur durch Presonen welche sich mit der Materie auskennen und auch nur von nahem als solches erkennbar ist das in so einem fall nachvollzogen werden kann wo das ding her kommt und ob der kauf/verkauf mit rechten dingen abgelaufen ist. Auch der AA store oder jeder andere Händler darf einer Person bei der zweifelhafte absichten erkennbar sind keine ASG verkaufen und auch wenn irgend wem eine ASG als occasion verkaufst musst du theoretisch abschätzen können das der dann dammit keinen scheiss macht, genau so wie du nicht jeder nationalität eine Occasion ASG verkaufen darfst. Wenn du bei einer ASG nun aber teile ersetzt dann hast du für das Original einen Vertrag, wie viele Teile schlussendlich vom Original noch vorhanden sein müssen so das du dass mit dem Vertrag rechtfertigen kannst ist nirgends festgelegt und lässt sehr viel Spielraum. Fakt ist aber wenn du alle Teile welche das Aussehen festlegen und die ASG zu einem Waffenimitat machen einzeln kaufst und zusammen setzt dann ist das nicht Legal! Airsoft Waffen fallen in der Schweiz unter das Waffengesetz weil sie nicht oder nur sehr schwer von echten Waffen zu unterscheiden sind und nicht weil vorne ein gepresstes und poliertes Stärkekügelchen mit einer bestimmten geschwindigkeit heraus kommt. |
Autor: | duffman [ 31/8/2015, 14:04 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft bauen |
Es haben beide recht im Punkt: Das Gesetz ist Lückenhaft und es KANN als Ilegaler zusammenbau einer Waffe angesehen werden. In Jedemfalle wird am Schluss im Falle einer Klage der bessere Anwalt entscheiden. Wer also nicht Jurist ist, kann also hier nur reine Spekulationen liefern. Selbst ein Jurist könnte hier nicht genaue angaben machen, da am Schluss jeder Fall einzeln behandelt wird und Urteile unterschiedlich ausfallen können. Die Polizei dabei ist nicht immer der beste Auskunftsgeber bei solchen angelegenheiten. Im zweifelsfalle sehen stempeln sie es provisorisch so wie provilaktisch als vergehen ab. Lange Rede kurzer Sinn: Willst du wirklich eine Seriöse Antwort --> Lass es durch einen Juristen abklären. Aber selbst dann gibt es immer noch keine Garantie. Gruss Duffman |
Autor: | Spitfire [ 31/8/2015, 15:15 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft bauen |
Das Thema hatte ich mal mit dem Fedpol durchgekaut... Tag 1, Person A: kein Problem Tag 2, Person A: Verstoss gegen WG in diesem Sinne: Besser nicht auf die Äste und provilaktische Bewilligung(en) einholen. Cheers |
Autor: | Blackbeard [ 31/8/2015, 15:50 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft bauen |
Hallo zusammen Besteht die Möglichkeit das der ASVD dies mal durch einen oder mehrere Juristen abklären lässt? Dann würden wir evt. eine verbindliche Aussage bekommen. Grüsse Blackbeard |
Autor: | loony [ 31/8/2015, 17:04 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft bauen |
Vorweg: Ich beziehe mich hier auf alle und nicht alleine auf den Thread ersteller. Hypothese: "Unser Nachbar viel nie auf, er war immer sehr ein ruhiger und hilfsbereiter Mensch, hätte nie gedacht dass er illegale Waffen herstellt." Falls dies einmal in den Nachrichten kommt weil irgendwas nicht richtig ist, ist der Airsoftsport sowas von Tod und wir werden es noch schwieriger haben Airsoft Events zu veranstalten und an Veranstaltungen zu gehen. Ich bitte dich und jeder der die gleiche Idee hat sich diese Bewilligungen einzuhohlen oder macht einfach die Ausbildung zum Büchsenmeister. Ich sage nicht, dass der Threadersteller dies ist, es ist wie gesagt rein eine Hypothese und ich will nicht wegen einem xyz mein ganzes Airsofthobby und Arsenal an Material verkaufen müssen weil ich in der Schweiz nicht mehr Airsoft spielen darf. Mein Arsenal ist noch klein im Vergleich zu anderen Spielern. Ich bin genervt und bin es leid ab solchen Airsoftleuten die das Gesetz und ihre Rechtsformen so auseinanderpflücken um in irgendeiner Grauzone zu verschwinden um im Jahr vieleicht 500 sfr. zu sparen. Es geht hier nicht nur um dich als Einzelperson sondern um den ganzen Airsoftsport in der Schweiz bei dem der Dachverband ordentlich an Aufklärungsarbeit und Prevention geleistet hat und noch immer leistet für Euch, damit Ihr Airsoft spielen könnt. |
Autor: | mumi9 [ 1/9/2015, 08:33 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft bauen |
Hallo loony Und es ging mir nie darum irgend etwas Illegales zu machen... genau aus diesem Grund habe ich hier die Frage gestellt. Und entschuldigt dass ich einem Fedpol glauben geschenkt habe... ich werde in Zukunft dreimal anrufen. Ist ja nicht so das die irgend eine Behörde für Suppenküchen sind. Andere Frage, diejenigen welche ihre Waffen Tunen oder Tunen lassen... wie macht ihrs??? |
Autor: | loony [ 1/9/2015, 08:48 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft bauen |
Ich habe mich auf alle bezogen und wollte dich auch nicht anfeilen ![]() Bin erlich gesagt froh dass du das gefragt hast somit ist diese thematik etwas klarer geworden. Tunen kommt immer aufs tuning drauf an, was du tunen willst und was für eine Art deine Waffe ist. (Spring, GBB, EBB, ASG, Bolt Action, PTW, HPA etc.) Sprich du musst da deine Frage genauer stellen oder im internet mittels Google suchen. Hier ein Bsp. Nebst google dein zweitbester internetfreund Youtube |
Autor: | mumi9 [ 1/9/2015, 09:23 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft bauen |
Nun hast du mich falsch verstanden. Es geht mir nicht darum was getunet werden soll. Ich meine auch dort Rechtlich gesehen. Laut WG ist der umbau von Waffen nicht gestattet. Aber im Airsoftbereich macht dies jeder. Nach WG Art. 11 müsste man auch für einen Präzlauf einen Kaufvertrag abschliessen... tut aber keiner. Verstehst du was ich meine? Bsp. Ich kaufe mir eine G&P Sentry Verbaue alle Teile neu bis auf den Body... das kann mir noch nicht einmal jemand nachweisen da die Teile keine Seriennummern besitzen. Ist scheinbar auch "legal" und wird oft gemacht Kaufe ich aber einen G&P Body und nehme die selben Tuningteile wie bei der Obigen... dann habe ich keinen Kaufvertrag und somit "ilegal". Ich finde zum Schutz des Airsoft Sports sowie der Sportler müsste man da eine saubere Lösung haben! Ich suche immer noch nach einer zuverlässigen Auskunftsquelle, die gibt es wohl aber nicht... |
Autor: | Holla [ 1/9/2015, 11:16 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Airsoft bauen |
Die sauberste Auskunftsquelle die ich kenne ist dieses Forum. Daher nochmals kurz als Zusammenfassung: - Komplette Waffe kaufen = Kaufvertrag vorhanden = alles gut - Waffe aus Einzelteilen bauen = kein Vertrag vorhanden = kann zu einem Problem führen Niemand kann es dir ohne Gerichtsbeschluss bestätigen denn Recht haben und Recht bekommen sind erwiesenermassen zwei unterschiedliche Dinge. Rechtsvertreter interpretieren das Recht, können dir aber keine abschliessende Auskunft geben. Fedpol auch nicht. Kant. Waffenbüro auch nicht. Sobald mal jemand verurteilt wird richten sich ab dann alle nach diesem Urteil, das ist gängige Praxis und war auch bei den Schalldämpfern so: Niemand hatte ein Problem damit bis es zu Verurteilungen kam weil die Airsoft Silencer teilweise auf Feuerwaffen montiert werden könnten und dämpfende Materialien beinhalten womit sie den Zweck eines Silencers erfüllen. Das Urteil wird und als Präzedenzfall herangezogen und die Schweiz hat ein Problem mit Airsoft Silencer welches vorher nicht bestand. Was du möchtest ist, dass dies klar geregelt wird. Da bist du so ziemlich der einzige denn der Rest von uns möchte keine schlafenden Hunde wecken. Wird dies ins Gesetz geschrieben macht sich niemand den Aufwand dies genau zu nehmen, dann wird einfach ein Wort namens Anscheinswaffen eingesetzt et voila - ab dann gelten Läufe, Bodies etc.auch bei Airsoft Waffen als relevante Waffenteile und wir alle haben uns das Leben nochmals ein wenig schwieriger gemacht. Tuh dir selber und der Rest der Airsoft Gemeinschaft einen Gefallen: Let it be and be happy with it as it is. Merci. ![]() |
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