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 Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen 
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Zitat:
Ist das so schwierig zu verstehen, wenn ich sogar noch unten die Liste hinposte?? Etwas logisches Denken setze ich also auch bei euch voraus :idea:
Jo danke sehr freundlich :roll:

Kann ich deine Gedanken lesen? Nein. In deinem Beitrag schreibst du "(Alle) Personen..." ohne vorangehende Einschränkung des gemeinten Personenkreises. Danach kommt in grün "Ebenfalls..." was etwas Zusätzliches zu bereits Erwähntem ankündigt.

Das lässt schon noch Fragen offen. Kein Grund so gereizt zu reagieren.

Trotzdem Danke für die Klarstellung.


20/11/2008, 12:45

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/a9.html
Zitat:
2 Die Zentralstelle Waffen kann ausnahmsweise eine Bewilligung für den Erwerb und das Tragen erteilen, insbesondere Personen, die an Jagd- oder Sportveranstaltungen teilnehmen oder Personen- oder Objektschutzaufgaben wahrnehmen. Die Bewilligung ist zu befristen und kann mit Auflagen verbunden werden. Vorbehalten bleibt Artikel 30.
Ok, was ist die Adresse dieser Zentralstelle?


20/11/2008, 12:52
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Ich nehme an:

http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/ho ... telle.html

Kontakt
Bundesamt für Polizei
Dienst für Analyse und Prävention
Zentralstelle Waffen
Nussbaumstrasse 29
CH-3003 Bern
T +41 31 324 54 00, F +41 31 324 79 48


20/11/2008, 13:48
Dr. NEF

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
@ Kindergarten: "Ich denke" war noch nie was wert :idea: . Das ganze wird über euren Kanton geregelt der es an die entsprechende Bundesstelle weiterleitet.
Erste Ansprechstelle für solche Anliegen ist die Wohngemeinde. Macht euch aber auf einen grossen Aufwand mit diversen polizeilichen Abklärungen gefasst der nicht günstig sein wird.


20/11/2008, 16:03
Dr. NEF

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
@ Yosich: Kleiner Tip. Falls du unter eine dieser Nationalitäten fällst, imformiere dich gut bevor du auf die Behörden zu gehst. Die Herren und Damen werden am Anfang ein rechtes Chaos mit der neuen Revision haben.
Da den Winter durch sowieso nicht gross gespielt wird, würde ich die Waffen für den Moment an einen Schweizer Kollegen überschreiben und das ganze im Frühling angehen, wenn sich das ganze ein wenig beruhigt hat.
( Nicht nur die AS Gemeinde kriegt neue Gesetze)


20/11/2008, 16:08
Dr. NEF

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
@ All: Falls Ihr Fragen habt könnt Ihr die ja nach wie vor hier formulieren. Holla, Kampfratte oder manchmal auch ich, werden sie euch gerne beantworten.

Falls jemand anders sie beantworten möchte, bitte nur wen ihr auf einen Gesetzesartikel verweisen könnt oder wisst von was ihr berichtet.
Ältere Spieler wie Kampfratte und ich kennen die Prozesse schon vom Real Deal Schiessen her und können euch aus diesem Grund schneller und einfacher konkrete Antworten geben.


In diesem Sinne lasst uns der Schweiz zeigen das wir es können 8)


20/11/2008, 17:49

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Habe mal ne Frage.
Es muss ja jede Waffe eingetragen werden, die man kauft. Wird jetzt jede AEG/GBB etc. eine eigene Serien-Nr. kriegen?
Es muss ja theoretisch genau zugeordnet werden.
Danke


20/11/2008, 19:03
Dr. NEF

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Die Sache verhält sich wie bei einem Pfefferspray heute. Der Händler muss eine Liste führen. Darauf trägst du bloss Name, Adresse und Unterschrift ein.
Der Händler sollte noch das Modell und den Hersteller eintragen.
Mehr brauchts nicht und wird es nicht geben.

Zwar haben einige Aegs eine Seriennummer, diese müsste dann aber auf allen wesentlichen Waffenbestandteilen wie Lauf, Griff etc. auch sein. Somit ist das ganze nicht durchführbar. Macht uns Umbauten einiges einfacher da wir sonst jeden neuen Lauf oder Body ebenfalls eintragen lassen müssten.


20/11/2008, 19:10
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Noch ne kleine Frage bzgl. dieses Leihvertrages für Minderjährige.
Zitat:
Minderjährige: Schreibt eure Waffen auf eure Eltern um und wenn ihr an ein Spiel geht könnt ihr einen Leihvertrag unterzeichnen. Das ist das sicherste...
Kann der einfach selber erstellt werden oder muss das irgendwie mit der Polizei zusammen geregelt werden? Im Prinzip wäre das ja nur eine Bestätigung der Eltern, dass der Minderjährige spielen kann, sehe ich das richtig?

Gruss Cobra


20/11/2008, 19:17
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Wie ich es richtig verstanden habe, sind zum beispiel Pistolen: der Schlitten, den Griffstück und den Lauf (Innere oder der Äussere) kann man nicht einfach so Importieren?


20/11/2008, 19:19
Dr. NEF

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
@ Cobra: Für den Leivertrag kannst du ein fertiges Formular das sich nicht gross vom Kaufvertrag unter Privaten unterscheiden wird verwenden.
:arrow: Kampfratte wird sich drum kümmern (müssen) :mrgreen:


Zuletzt geändert von Nicesniper am 20/11/2008, 19:26, insgesamt 2-mal geändert.



20/11/2008, 19:20
Dr. NEF

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
@ Massimo: Es verhält sich ganz einfach, nämlich wie im Gesetz festgehalten. Konkret heisst das:

Die Gearbox, deren Inhalte sowie Motoren und alle weiteren Teile sind keine besonders konstruierten Waffenbestandteile, ausser denjenigen die als wesentliche Waffenbestandteile bezeichnet werden:

bei Pistolen:
Griffstück
Verschluss
Lauf

bei Revolvern:
Rahmen
Lauf

bei Handfeuerwaffen:
Verschlussgehäuse
Verschluss
Lauf

Für wesentliche Waffenbestandteile, brauchst du also folgende Bewilligung:

Die Einfuhr zu nicht-gewerblichen Zwecken ist erlaubt, es wird aber eine Bewilligung benötigt. Die Einfuhrbewilligung wird erteilt, sofern der Antragsteller berechtigt ist den/die besagten Gegenstände in Schweizerisches Staatsgebiet einzuführen (wenn Artikel nicht illegal sowie alle unter Punkt 2.2 genannten Aspekte nicht zutreffen).

Zusammen mit dem Antragsformular muss ein Strafregisterauszug beigelegt werden (max. 3 Monate alt) sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises. Ein Waffenerwerbsschein ist nicht erforderlich, auch wenn dieser auf dem Formular aufgeführt wird.

Die Bewilligung berechtigt bis zu drei Airsoft Waffen einzuführen und ist ab Ausstellung sechs Monate gültig. Sie kann jedoch auf Antrag für zusätzliche drei Monate verlängert werden.

Preis für die Erteilung einer Einfuhrbewilligung: CHF 50.00
Preis für die Verlängerung einer bereits erstellten Bewilligung: CHF 20.00

Details zum Import für gewerbliche Zwecke (Händler) werden hier nicht aufgelistet. Wen dies interessiert kann die entsprechenden Informationen den Gesetzestexten entnehmen

Hoffe konnte dir helfen.


20/11/2008, 19:24
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Danke Nicesniper


20/11/2008, 20:06
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Lukas, bitte mal keine weiteren Infos rausgeben. Das mit den wesentlichen Waffenbestandteilen sind wir erst am Abklären ob das für Airsoftwaffen überhaupt auch gilt :idea: :idea: :!: :!:

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20/11/2008, 20:20
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Zitat:
Lukas, bitte mal keine weiteren Infos rausgeben. Das mit den wesentlichen Waffenbestandteilen sind wir erst am Abklären ob das für Airsoftwaffen überhaupt auch gilt :idea: :idea: :!: :!:
Genau das habe ich mich auch schon gefragt! :shock: :)
Im Moment sind es eh fast zu viele Informationen aufs Mal ;) Klingt ja im Moment fast komplizierter als wenn man einen WES beantragen möchte und dann eine Flinte kaufen will :roll: ^^

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20/11/2008, 20:33
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