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Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
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Seite 13 von 16

Autor:  Mischa [ 3/1/2010, 14:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hey
"Gibt ein Verein für die Dauer eines Spiels eine Airsoft Waffe an eine minderjährige Person ab, muss diese durch eine mündige Person beaufsichtigt werden. Die Waffe darf zudem nicht ausserhalb des begrenzten Gebietes getragen und/oder transportiert werden. "
gilt dies auch für privatpersone oder nur für Vereine?
grezz
Mischa

Danke
Holla

Autor:  Holla [ 3/1/2010, 16:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Auch für Privatpersonen.

Autor:  jery2000 [ 2/2/2010, 17:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hallo AA
ich habe gesucht aber leider nichts gefunden.
Muss ich bei jedem Spiel einen Neuen Leihvertrag machen, oder genügt dass, einmal dieser an die Kantonspolizei zu melden?
Freundliche Grüsse Jery

Autor:  Michael Corleone [ 2/2/2010, 18:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hallo Jery,

Der Leihvertrag gilt zwischen dir und deinen Vormund, sprich Vater oder Mutter. Er gilt solange, bis du selber die Waffe besitzen darfst. Das bedeutet ein Leihvertrag pro Waffe genügt.
Einmal den Vertrag den zuständigen Behörden senden genügt ebenfalls.

MfG

Autor:  Cobra [ 2/2/2010, 18:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hallo Jery

Du musst einmalig den Leihvertrag an das kantonale Waffenbüro schicken und dir davon ne Kopie machen.
Die Kopien nimmst du jeweils an jedes Spiel mit, da der Leihvertrag für dich sowas ähnliches wie ein Führerschein ist. Es ist sehr wichtig dass du den Leihvertrag dabei hast, wenn du die ASGs transportierst!
Stell dir den Leihvertrag am Besten bis zum Datum deines 18. Geburtstags aus, dann können deine Eltern dir nach deinem 18. Geburtsag die Waffen mit dem jeweiligen Formular übertragen.

Greez
Cobra

Autor:  jery2000 [ 2/2/2010, 18:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Ok Danke, dann ist gut :D

Autor:  Eyco [ 2/2/2010, 19:00 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Zitat:
Hallo Jery,

Der Leihvertrag gilt zwischen dir und deinen Vormund, sprich Vater oder Mutter. Er gilt solange, bis du selber die Waffe besitzen darfst. Das bedeutet ein Leihvertrag pro Waffe genügt.
Einmal den Vertrag den zuständigen Behörden senden genügt ebenfalls.

MfG
Wrong!

Der Leihvertrag kann zwischen jedem Minderjährigen und einer Volljährigen Person abgewickelt werden.

MfG Eyco

Autor:  Michael Corleone [ 2/2/2010, 19:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Zitat:

Wrong!

Der Leihvertrag kann zwischen jedem Minderjährigen und einer Volljährigen Person abgewickelt werden.

MfG Eyco
Aber dann würden ja im Zweifelsfalle zwei Parteien haften, einmal die Eltern und einmal die Volljährige Person die du meinst.

:?:

Autor:  Eyco [ 2/2/2010, 20:02 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Also ich weiss was im WG steht und da steht nichts von wegen Eltern.
Das ist einfach mal eine zusammengefasste Regelung die mal jemand so aus gelegt hat.

Also ich halt mich jetzt mal raus.
Sollen sich die Mitglieder der WG-TaskForce drum kümmern

MfG Eyco

Autor:  aiwa [ 25/3/2010, 13:00 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Kurze Frage

Ich habe meinen Leivertrag vor einigen Wochen abgeschickt, aber keine bestähtigung erhalten, ist er jetzt gültig?


mfg aiwa

Autor:  Michael Corleone [ 25/3/2010, 23:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Ja, er ist gültig. Ich habe meine Bestätigung vorletzte Woche bekommen... und den Leihvertrag pünktlich am 12.12.08 (!) abgeschickt. Die nehmen das gemütlich, kennt man ja. :wink:

Autor:  Cobra [ 9/4/2010, 14:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Kurze Frage bezüglich des Leihvertrages:

Ein Airsoftclub gilt ja nicht als Schiessverein, was muss ich demnach beim Feld "Mitgliedschaft bei Schiessverein" angeben?


Grüsse
Cobra

EDIT:
Die Frage hat sich geklärt. Da unser Club im Verband Mitglied ist, gilt dieser laut Statuten als Schiessverein.
Demnach ist also der Airsoftclub anzugeben.

Autor:  Schaufi [ 17/4/2010, 20:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Zitat:
EDIT:
Die Frage hat sich geklärt. Da unser Club im Verband Mitglied ist, gilt dieser laut Statuten als Schiessverein.
Demnach ist also der Airsoftclub anzugeben.
Was muss ich denn bei diesen Feldern reinschreiben, wenn ich (noch) nicht in einem Verein bin?

Schaufi

Autor:  Cobra [ 18/4/2010, 11:44 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Als Minderjähriger muss man demnach in einem Verein sein.
Du musst nachweisen können, dass du regelmässig an "Airsoft-Veranstaltungen" teilnimmst und dies geht meines Wissens nur mit einer Mitgliedschaft in einem Verein.
Achtung: Es muss unbedingt ein Verein sein, welcher rechtlich als Schiessverein gilt. Ein Verein welcher beim SASF Mitglied ist, ist aber automatisch ein Verein.

Autor:  Hitsch [ 27/5/2010, 19:50 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hallo,

Wie lange hatt es bei euch gedauert bis der Leihvertrag *zurück*kam?

warte etwa. schon einen Monat,wenn das abnormal ist Ruf ich mal an xD

hoffe habe denn richtigen Thread erwischd...

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