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Waffengesetz - Airsoftwaffen für Kroaten & Montenegriner
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Seite 1 von 1

Autor:  Holla [ 12/2/2014, 15:22 ]
Betreff des Beitrags:  Waffengesetz - Airsoftwaffen für Kroaten & Montenegriner

[DE] Gute Neuigkeiten für alle Kroaten & Montenegriner: Ab 15. März wird das Waffengesetz geändert

[EN] Good news for all Croatians & Montenegrins: As of 15 March the weapons law will change (text online available in German language)

[FR] Bonnes nouvelles pour tous les Croates & Monténégrins: En date du 15 Mars le loi sur les armes va changer (texte seulement disponible en allemande)

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/Kro ... y/18402100

Bild

Autor:  Haunter [ 14/2/2014, 08:32 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz - Airsoftwaffen für Kroaten & Montenegriner

Jawohl, am 29. August 2013 Antrag auf Sonderbewilligung gestellt, gestern erhalten und heute diesen Artikel hier gesehen >.<

Autor:  Holla [ 14/2/2014, 11:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz - Airsoftwaffen für Kroaten & Montenegriner

Gemein..haha

Autor:  Fatal Error [ 18/2/2014, 12:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz - Airsoftwaffen für Kroaten & Montenegriner

Frage aus Neugier.
Zitat:
Bisher musste der Verkäufer der kantonalen Meldestelle nur eine Kopie des schriftlichen Vertrages zustellen. Neu muss er auch einen Strafregisterauszug einreichen.
Gilt dies nur für Feuerwaffen?

Autor:  Eyco [ 18/2/2014, 12:48 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz - Airsoftwaffen für Kroaten & Montenegriner

Zitat:
Frage aus Neugier.
Zitat:
Bisher musste der Verkäufer der kantonalen Meldestelle nur eine Kopie des schriftlichen Vertrages zustellen. Neu muss er auch einen Strafregisterauszug einreichen.
Gilt dies nur für Feuerwaffen?
Zitat:
:? Ich les doch denn Müll nicht ganz durch.

Und der Text behandelt nur Feuerwaffen, der Autor hat es sich einfach gemacht und nur Waffen geschrieben.

Autor:  Fatal Error [ 18/2/2014, 12:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz - Airsoftwaffen für Kroaten & Montenegriner

Zitat:
Ist doch nicht durchdacht, beim beantragen des WES gibt man ja einen Strafregisterauszug mit.
Es geht um das Übertragen einer Waffe OHNE WES.
Und danke für die Erläuterung :-)

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