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Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
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Seite 16 von 16

Autor:  tree [ 2/3/2018, 17:03 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Zitat:
Also gemäss Artikel 27 darf ich meine Waffe sichtbar tragen, wenn ich auf direktem Weg zum Spiel bin?


also wenn du dich auf 27.4.c bezihen willst
Zitat:
Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Schiessveranstaltungen mit Soft-Air- Waffen auf einem abgesicherten Gelände für das Tragen solcher Waffen;
quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... index.html

steht da "an" und nicht "auf dem weg zu" zudem auf einem abgesicherten gelände.........genau so wie der jäger "in ausübung seiner tätigkeit" unterwegs zu seinem "arbeitsplatz" muss auch der sein waffe in einer tasche oder koffer verstauen.
Zitat:
Inhaber und Inhaberinnen einer Jagdbewilligung, Jagdaufseher und Jagdaufseherinnen, Wildhüter und Wildhüterinnen für das Tragen von Waffen in Ausübung ihrer Tätigkeit;
und ich glaube auch über solche sachen brauchen wir gar nicht diskutieren, das geht dann nähmlich sehr schnell nach hinten los...

Autor:  Squig [ 23/1/2020, 18:55 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Heii alle. Ich will von einer Privatperson aus DE
eine airsoft kaufen. Bin aber nicht sicher ob die Infos noch aktuell sind. Was ich meine ob ich eine Bewiligung benötige. Hab nix gefunden wo das aktuell und klar beschrieben ist.
Gruss DOOMI

Autor:  pascal frapolli [ 23/1/2020, 19:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

da kann ich dir helfen. das hab ich schon hinter mir, meine persönliche erfahrung.. nie wieder.

Hab damals mit der fedpol geschaut.. brauchst ein waffenerwerbsschein und eine einfuhrbewilligung dafür. war aber 2018, ob das so aktuell ist weiss ich auch nicht. am besten schreibst du der fedpol eine email. dann hast du alles schwar auf weis.

Autor:  HugeSpieler [ 2/4/2020, 11:16 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Hallo! Aber sag mir, wie geht es jetzt? Gibt es neue Gesetze und so weiter? Ich möchte airsoft auch von einer Privatperson kaufen und es ist mir sehr wichtig, dass ich nichts verletze. Ich möchte in meinem Landhaus spielen und die Freizeit abwechslungsreich gestalten. Um ehrlich zu sein, ich bin schon müde von Computerspielen.

Autor:  Randalf [ 12/4/2020, 15:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen

Ich hab das 2019 gemacht. Hier ist der Prozess den ich gemacht habe.
Dieses Gesuch hab ich ausgefüllt und zusammen mit einem Strafregisterauszug sowie einer Kopie eines amtlichen Ausweises and die Zentralstelle Waffen eingereicht.
Daraufhin erhielt ich eine Einfuhrbewilligung.
Ich hab mir die Airsoft an ein Postfach in Deutschland schicken und hab diese dort abgeholt.
Beim Überqueren bin ich über einen grösseren und besetzten Zollposten gefahren und hab die Erlaubnis sowie die Airsofts vorgewiesen. Die Zollbeamten haben die Seriennummern überprüft und die Bewilligung entgegengenommen.
Ich bin mir nicht sicher wie die Einfuhr per Post abläuft. Aber ich bin mir sicher wenn du das Fedpol über ihr Kontaktformular anschreibst werden sie dir da sicherlich genau aushelfen können.

Wenn du etwas herausfindest update es hier drin damit das Wissen verbreitet wird.

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