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 Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen 
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Beitrag Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Hallo zusammen

Anbei stellen wir euch die neue Gesetzgebung zum Thema Waffen & Airsoft zur Verfügung. Airsoft Waffen sind nun nach dem Gesetz Waffen. Die Abschnitte welche in Grün gehalten sind befinden sich noch in Abklärung. Wir wollen den Text aber bereits veröffentlichen damit ihr euch informieren könnt.

Bitte lest den Text richtig durch bevor ihr Fragen stellt! Es werden ausschliesslich Fragen erwartet, keine Posts im Sinne von "Oh ne, das finde ich schade". Irrelevante Posts sind somit zu unterlassen. Rafi und ich werden probieren all eure Fragen so schnell wie möglich zu beantworten.


Inhaltsverzeichnis


1. Grundsätzliches
2. Wichtige Punkte aus dem Gesetz welche Airsoft betreffen
2.1. Airsoft Waffen sind nun effektiv Waffen
2.2. Kauf
2.3. Besitz
2.4. Tragen
2.5. Transportieren
2.6. Spiele & Spielfelder
2.7. Handel unter Privaten
2.8. Import
2.9 Sanktionen
2.10 Konfiszierung
3. Minderjährige und Airsoft Waffen
3.1 Was es für Minderjährige sowie Vereine und gesetzliche Vertreter zu beachten gilt
4. Referenzen


1. Grundsätzliches

Mit Datum vom 12. Dezember 2008 tritt das neue Waffengesetz in Kraft. Dies bedeutet, dass ab diesem Datum Airsoft Sportgeräte als Waffen gelten und daher auch als solche zu behandeln sind.


2. Wichtige Punkte aus dem Gesetz welche Airsoft betreffen

2.1 Airsoft Sportgeräte sind nun Waffen

Airsoft Sportgeräte sind neu Waffen, wenn diese aufgrund ihres Aussehens mit echten Waffen verwechselt werden können. Es handelt sich aber nicht um Feuerwaffen sondern um Waffen.

Die Einfuhr von Schalldämpfern, Laserzielgeräten sowie Nachtsichtzielgeräten ist verboten (sogenanntes Waffenzubehör). Es gilt jedoch zu beachten, dass Airsoft Schalldämpfer keine schalldämpfende Eigenschaften aufweisen und somit nach dem Gesetz keine Schalldämpfer sind, sondern einfach nur Plastik/Metall Rohre. Dies setzt jedoch voraus, dass der Airsoft Schalldämper entweder ganz hohl ist oder aber einen durchgezogenen Lauf hat. Enthält der Airsoft Schalldämpfer Lamellen, einen Füllstoff oder andere Inhalte welche eine schalldämpfende Wirkung erzeugen kann, so gilt dieser als verbotenes Zubehör. Waffenzubehör wie etwa Laser und Nachtsichtzielgeräte müssen innert 3 Monaten nach Inkrafttreten der entsprechenden kantonalen Behörde gemeldet werden, da dafür eine Ausnahmebewilligung beantragt werden muss. Es gilt zu beachten, dass bei Zuwiderhandlung die Folgen unter Punkt 2.8 zur Anwendung kommen können.

Airsoft Munition, also BBs, sind nach dem Gesetz keine Munition da diese nicht durch eine Treibladung angetrieben werden.

Die im Gesetz als „wesentliche Waffenbestandteile“ oder „besonders konstruierte Waffenbestandteile“ bezeichneten Teile beziehen sich nicht auf Airsoft sondern nur auf Feuerwaffen.

Ausser Airsoft Waffen, Modellwaffen, sowie allen anderen Gegenständen die mit einer echten Waffe verwechselt werden können und dem oben erwähnten Waffenzubehör wie Laser etc., kann somit alles Airsoft Material ohne Bewilligung importiert werden.

Airsoft Waffen dürfen zudem eigenhändig repariert und auch modifiziert werden, dies stellt kein Problem dar.



2.2 Kauf

Für den Kauf von Airsoft Waffen wird kein Waffenerwerbsschein benötigt. Es muss jedoch ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden.

Der Kauf von Airsoft Waffen ist in den folgenden Fällen nicht erlaubt:

A) Minderjährige und somit Personen unter 18 Jahren
B) Bevormundete Personen
C) Wenn eine erhebliche Gefahr der missbräuchlichen Verwendung besteht
D) Personen mit Vorstrafen die noch eingetragen sind oder solche die gewalttätige und/oder gemeingefährliche Gesinnungen bekunden

Ebenfalls wichtig ist, dass Personen bestimmter Nationalitäten keine Waffe kaufen, besitzen und/oder tragen dürfen. Dies heisst also, dass sie auch vor dem Inkrafttreten erworbene Waffen nicht behalten dürfen!

Serbien
Kroatien ( gilt nicht mehr, wurde aus der Liste entfernt)
Bosnien-Herzegowina
Kosovo
Mazedonien
Türkei
Sri Lanka
Algerien
Albanien

Weiter erfordert der Erwerb von Waffen für Personen ohne Niederlassungsbewilligung gemäss Art. 10 Abs. 2 WG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 WV in jedem Fall einen Waffenerwerbsschein.



2.3 Besitz

Airsoft Waffen dürfen grundsätzlich besessen werden.


2.4 Tragen


Das Tragen von Airsoft Waffen an öffentlich zugänglichen Orten ist nicht erlaubt. Als Tragen gilt das einsatzbereite und somit geladene Mitführen einer Waffe. Sofern nur der Akku in der Waffe ist spielt dies keine Rolle. Gleiches wäre wohl bei Gas anzuwenden. Am besten man entlädt die Waffe aber vollumfänglich was dann wiederum kein Tragen mehr darstellt sondern Transport (siehe Punkt 2.5).


2.5 Transport

Das Tragen ist zwar verboten, jedoch der Transport in bestimmten Fällen nicht: Davon ausgeschlossen sind Personen welche sich auf direktem Wege von ihrem Zuhause an ein Airsoft Spiel befinden. Auf dem Spielgelände dürfen die Airsoft Waffen zum Zwecke des Spiels getragen werden. Es gilt aber zu beachten, dass diese Erlaubnis nur auf direktem Wege zwischen Zuhause und Spiel gilt und nur für diesen Zeitraum. Ebenfalls erlaubt ist der Transport zu einer Person mit einer Waffenhandelsbewilligung (Händler). Gleiches gilt bei einem Umzug.

Achtung: Personen aus dem Ausland, welche an einem Event in der Schweiz teilnehmen möchten und/oder auf dem Weg in ein anderes Land Schweizer Staatsgebiet durchqueren, müssen dafür eine Bewilligung einholen.

Waffen oder Waffenbestandteile die in die Schweiz eingebracht werden unterstehen einer Bewilligung.
Diese Bewilligung wird auch für die Durchreise gebraucht. Falls mehrmals im Jahr für die gleiche Waffe notwendig, kann die Bewilligung auch für ein Jahr ausgestellt werden (siehe nachfolgend unter Punkt 2.8 insbesondere auch der Punkt zur "amtlichen Bestätigung").



2.6 Spiele & Spielfelder

Das Spielfeld muss durch natürliche Geländebegrenzungen (Bachläufe, Dickicht, Felsen, Zäune und dergleichen welche nicht versehentlich/leicht überwunden werden können) oder, wo natürliche Barrieren nicht vorhanden sind, durch Markierungen (Trassierband) begrenzt werden.

An Wegen, Strassen, leicht zugänglichen Stellen, etc. ist eine Warntafel aufzustellen mit denen auf das Airsoftschiessen hingewiesen wird. Unten angefügt findet Ihr ein Beispiel, wie so eine Warntafel aussehen könnte. An jeder Warntafel ist eine Trillerpfeife oder eine Telefonnummer anzubringen, warum erseht ihr aus dem Text auf der Warntafel. Das Verwenden dieser oder einer gleichwertigen Tafel ist vom Verband SASF vorgeschrieben.

Der Spielleiter ist dafür verantwortlich, dass sichergestellt wird, dass keine verirrten BB’s eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen welche sich ausserhalb des abgesicherten Geländes aufhalten. Die Spielfeldgrenzen sind dementsprechend anzupassen und die Spieler vor ihrem Spielbeginn zu instruieren.

Der Spieler unterbricht sofort seinen Zielvorgang oder die Schussabgabe, wenn er eine Gefahr für Mensch, Tier oder Material erkennt.

Airsoftwaffen und dessen Zubehör, welches in der Safezone gelagert wird, ist nie unbeaufsichtigt zu lassen. Hier gilt es also ab sofort jeweils eine Parkwache zu stellen, damit Unbefugte keine Airsoftwaffen oder deren Zubehör entwenden oder damit rumhantieren können.



Spielfeld Warntafel


Sehr geehrte Damen und Herren

Hinter dieser Absperrung findet ein Airsoftanlass statt. Es besteht für Sie keine Gefahr.

Dieser Anlass ist bewilligt und die Polizei ist informiert.

Das Betreten des Spielfelds ist allerdings nur mit einer entsprechenden Schutzbrille gestattet. Falls Sie dieses Gelände durchqueren möchten rufen Sie bitte untenstehende Nummer an oder pfeifen sie drei Mal lang. Die Spielleitung wird dann kommen und Sie durch das Gelände begleiten.

Informationen über den Airsoftsport finden Sie unter: http://www.sasf.ch

Freundliche Grüsse
Die Spielleitung

Mobile-Nr.: …………………………………….



2.7 Handel unter Privaten

Für den Handel unter Privaten ist ein Vertrag notwendig. Dieser muss durch beide Parteinen 10 Jahre aufbewahrt werden. Es gilt zu beachten, dass diese Übertragung keiner Meldepflicht unterliegt. Dieser Vertrag muss bestimmte Daten beinhalten (siehe Link zu unterst, „Schriftlicher Vertrag für die Übertragung einer Waffe“). Damit alle unter 2.2 aufgeführten Punkte berücksichtigt werden können, muss man für Punkt D) bei Personen die man nicht kennt einen Strafregisterauszug verlangen. Bei Personen die man kennt (Familie, Freunde etc.) ist dies nicht notwendig.


2.8 Import

Die Einfuhr zu nicht-gewerblichen Zwecken ist erlaubt, es wird aber eine Bewilligung benötigt. Die Einfuhrbewilligung wird erteilt, sofern der Antragsteller berechtigt ist den/die besagten Gegenstände zu erwerben (wenn Artikel nicht illegal sowie alle unter Punkt 2.2 genannten Aspekte nicht zutreffen).

Zusammen mit dem Antragsformular muss ein Strafregisterauszug beigelegt werden (max. 3 Monate alt) sowie eine Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte sowie eine amtliche Bestätigung falls der Gesuchsteller Wohnsitz im Ausland hat oder es sich um einen Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung handelt.


Die Bewilligung berechtigt bis zu drei Airsoft Waffen einzuführen und ist ab Ausstellung sechs Monate gültig. Sie kann jedoch auf Antrag für zusätzliche drei Monate verlängert werden.

Preis für die Erteilung einer Einfuhrbewilligung: CHF 50.00
Preis für die Verlängerung einer bereits erstellten Bewilligung: CHF 20.00

Details zum Import für gewerbliche Zwecke (Händler) werden hier nicht aufgelistet. Wen dies interessiert kann die entsprechenden Informationen den Gesetzestexten entnehmen.


2.9 Sanktionen

Verstösse gegen das Waffengesetz können mit Bussen oder einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Dies gilt also für alle Aspekte des Waffengesetzes: Transport, Handel, Import etc.


2.10 Konfiszierung

Befindet sich eine Airsoft Waffe im Besitz einer Minderjährigen Person, kann diese durch die Behörden konfisziert werden.


3. Minderjährige und Airsoft Waffen

3.1 Was es für Minderjährige sowie Vereine und gesetzliche Vertreter zu beachten gilt

Der Kauf, das Tragen sowie das Importieren von Airsoft Waffen ist für Minderjährige verboten. Airsoft Waffen, welche vor dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes erworben wurden, dürfen im Besitz verbleiben. Waffen die nach Inkrafttreten erworben wurden dürfen mit einem Leihvertrag durch den gesetzlichen Vertreter der Minderjährigen Person zur Nutzung überlassen werden. Diese leihweise Abgabe ist innerhalb von 30 Tagen der kantonalen Meldestelle zu melden. Ansonsten drohen Sanktionen nach Punkt 2.9. In diesen Fällen darf die minderjährige Person die Waffe auch selbst von und zum Anlass transportieren sowie während dem Spiel tragen.

Gibt ein Verein für die Dauer eines Spiels eine Airsoft Waffe an eine minderjährige Person ab, muss diese durch eine mündige Person beaufsichtigt werden. Die Waffe darf zudem nicht ausserhalb des begrenzten Gebietes getragen und/oder transportiert werden.


4. Referenzen

Aktuelles Waffengesetz: http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_54/index.html

Änderungen zum Waffengesetz: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2007/4567.pdf

Liste mit Nationalitäten: http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/a9.html

Einfuhrbewilligung: http://www.fedpol.admin.ch/etc/medialib ... 011-07.pdf

Schriftlicher Vertrag für die Übertragung einer Waffe: http://www.fedpol.admin.ch/content/fedp ... ulare.html



Dieses FAQ untersteht dem Copyright des SASF / AA und darf nicht ohne schriftliche Bewilligung kopiert, verlinkt oder sonst in irgend einer Art und Weise verwendet werden.


17/11/2008, 22:17
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Die Spielfelddefinition wird noch diese Woche nachgeliefert :idea:

Auf der SASF-HP wird es Anfangs Dezember ein zweites FAQ geben. Dort wird es Fragen mit der entsprechenden Antwort geben. Die Antworten werden detailiert beantwortet und mit WG-Verweisen versehen sein :)

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17/11/2008, 22:28
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
2 Fragen:
Ist der Transport von mir zu einem Kollegen um die AEG zu tunnen oder reparieren erlaubt und wie steht es beim varkaufen (bezogen auf abholen oder irgendwo treffen) ?

Muss auch ein Laser welcher man nicht mehr an eine Waffe montieren kann (abgebrochene Montage) melden?


@ Rafi: was dagegen, wenn ich dieses FAQ in unsere Webseite stelle?

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Zuletzt geändert von Black-Dragon am 18/11/2008, 01:10, insgesamt 2-mal geändert.



17/11/2008, 23:32
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Demnach dürfte die Einfuhr von ASG auch weiterhin kein grösseres Problem bereiten (zusätzliche Kosten von 20.- für den Straf.Reg.Aus. + 50.- Einfuhrgenemigung)
Und wieder hat Papa Staat ne Lössung gefunden am Geschäft teilzuhaben :roll:

@Rafi:
-"Es gilt jedoch zu beachten, dass Airsoft Schalldämpfer keine schalldämpfende Eigenschaften aufweisen und somit nach dem Gesetz keine Schalldämpfer sind, sondern einfach nur Plastik/Metall Rohre."
Heisst demzufolge: Schalldämpfer (sorry Metalrohr natürlich.....) inkl. Tracer darf an ASG verbleiben, bzw. MP5SD6 etc. dürfen weiter benutzt werden? (Oder müssen zusätzlich die "dämpfenden" Innereien entfernt werden?)
-Verboten ist der Besitz von:
c. Granatwerfern nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c.
Ist der Anbau von AS Granatwerfern auch untersagt? (Wohl kaum, da Munition nicht durch Treibladung angetrieben wird)

@Holla: Liese sich nicht sogar wieder etwas in Richtung SB einrichten, wenn du nur einen "Umkostenbeitrag" einbehalten würdest? (User müssten einfach die benötigten Unterlagen der Bestelllung beilegen.)

@Black-Dragon: Denke das sollte kein Problem darstellen, da jeder an der ASG rumschrauben darf, musst du ja nicht auf dem Weg zum/vom Büchsenmacher (nein nicht der von Hero :lol: ) sein, da dass ja demzufolge auch dein Kollege erledigen kann. Auch zum Verkauf, Begutachten/Kaufabsicht der ASG, wird dieser Punkt wohl zutreffen.

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18/11/2008, 01:03
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
wie sieht es mit dem verkauf aus.

jemand der ich kenne besitzt ein elektro hobby laden, der verkaufte auch einwenig Airsoft. Darf der seine restbestände noch Verkaufen?


18/11/2008, 06:24
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Verkauf: Es wird eine Handelsbewilligung für Nicht-Schusswaffen benötigt. Ansonnsten ist dies illegal.

Transport: Grundsätzlich sollte das kein Problem sein. Natürlich steht im Gesetz nicht jede Möglichkeit. Ansonnsten ist man halt auf dem Weg an ein Spiel. Es geht darum zu verhindern, dass Leute mit AS guns rumlatschen.

SB: Geht nur wenn man eine Import- und Handelsbewilligung hat da dies bereits unter gewerbsmässiger Handel geht was illegaler Waffenhandel ist ohne die entsprechenden Bewilligungen für die man wiederum im HR registriert sein muss, ergo Unternehmung.

Schalldämpfer: AS Schalldämpfer haben keine schalldämpfende Wirkung. Punkt.

Granatwerfer: Geht unter AS Gun bzw. Modellwaffe. Der Rest sollte einem nicht weiter kümmern.

Auf Homepage stellen der FAQ: Bitte eher hier hin linken. Es kann sich noch etwas verändern.


18/11/2008, 06:50
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Uff, erst einmal bin ich erleichtert :D Jetzt kann ich mir doch noch eventuell eine MP5SD6 in Hong Kong bestellen :)

Aber nun btt:

Das Import-Antrags-Formular, wo hin muss ich das schicken? Einfach an "Bundesamt für Polizei fedpol, 3003 Bern"?
Die Punkte welche bei einer Airsoft-Gun nicht vorhanden sind (z.B. Waffennummer), kann ich einfach leer lassen oder?
Gibts eine möglichkeit eine Bewilligung für mehr als 3 Waffen (der Name Sportgerät hat nun wohl ausgedient) zu erhalten?

edit:
Sorry, hab noch ne Frage ;) Wenn ich für einen Kollegen (der alle gesetzliche Bestimmungen erfüllt) eine Knifte mitbestelle (Mini-SB unter Freunden, ohne finanzielle Interessen), brauchen wir dann auch einen Vertrag wie bei einem Verkauf unter Privaten? Eigentlich ists ja kein Verkauf der Waffe sondern eine unentgeldliche Dienstleistung welche ich ihm anbiete.

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18/11/2008, 08:32
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
@Black Dragon: ASSO ist im SASF, also tu dir keinen Zwang an :wink: 8) Aber sprich dich bitte per PN lieber nochmals mit Onkel Holla ab 8)

Auf der SASF - HP wird es wie gesagt Anfangs Dezember ein noch etwas genaueres FAQ geben, dort steht z.B. drin wegen der Schalldämpfer:

Sind Schalldämpfer Atrappen (ohne Schalldämmende Wirkung) auch als Schalldämpfer zu handhaben?

14. Ein Schalldämpfer ist das Gerät nur dann, wenn es zum Zweck der Schalldämmung konstruiert ist und über die entsprechende technische Einrichtung verfügt (Lamellen).


Dürfen Airsoftwaffen welche aufgrund des Modelles standardmässig über eine Schalldämpferatrappe verfügen noch benutzt und/oder importiert werden?

39. Ja, benutzen sowieso, einführen mit Einfuhrbewilligung (wegen der Soft Air nicht wegen der Dämpferattrappe)

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18/11/2008, 08:53
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Walvater: Wer eine Waffe kauft benötigt dafür eine Bewilligung. Wenn du eine importieren willst ebenfalls. Und wenn du sie dann einem Freund gibst benötigt man dafür einen Vertrag. Ganz einfach. Ablauf:


18/11/2008, 09:48
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Danke für die Klärung Holla! ;)

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18/11/2008, 10:05
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
@Walvater: Für die Importbewilligung ist die Fedpol/Zentralstelle Waffen verantwortlich :idea: Die helfen dir sicher auch gleich weiter und sagen dir was du genau machen musst um selbst eine Waffe importieren zu können.

@souti848: Noch bis zum 12.12.2008. Wenn er bis dahin keine Waffenhandelsbewilligung hat darf er keine Airsoftwaffen mehr verkaufen :idea:

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18/11/2008, 10:10

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Zitat:
Ebenfalls wichtig ist, dass Personen bestimmter Nationalitäten keine Waffe kaufen, besitzen und/oder tragen dürfen:

Bundesrepublik Jugoslawien
Kroatien
Bosnien-Herzegowina
Mazedonien
Türkei
Sri Lanka
Algerien
Albanien
Wann werden wir wissen ob diese Regelung auch für Airsoft Waffen durchgesetzt wird, oder eher entschärft wird?
Wie sieht es aus mit Airsoft Waffen die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in meinen Besitz gekommen sind?


18/11/2008, 12:12
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Yoshich: Die Antworten sollten morgen Abend vorliegen und werden durch mich hinzugefügt.


18/11/2008, 12:52

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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Hey

Mir ist durch den obigen Text folgende Frage nicht ganz klar beantwortet und zwar:

Ich möchte nach dem 12.12.08 eine ASG kaufen, welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt?

Ich bin Schweizer, Volljährig und habe ein leeres Strafregister.

Vielen Dank!

Mfg Biber

_________________
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination


18/11/2008, 15:35
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Beitrag Re: Waffengesetz Revision 2008 - Airsoft Waffen
Das kommt darauf an WO du die Waffe kaufen willst: Ausland oder Schweiz, von Privat oder von einem Händler. Bis auf die Variante "Händler" stehen oben alle. Wie es die Händler in der Schweiz handhaben muss jeder für sich selber auf seiner Homepage erwähnen, dafür ist nicht AA zuständig. Es wird aber grundsätzlich mit einem Vertrag zwischen dir und dem Händler getan sein. ;)


18/11/2008, 15:39
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