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Jeremias
Registriert: 16/12/2008, 15:28 Alter: 33
Beiträge: 85
Verein: ACAA
Website: http://www.airsoftclubaargau.ch
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Hallo zusammen. Ich habe eine rechtliche Frage:
Braucht man eine Bewilligung für ein Haus wenn man innen spielt und es nicht öffentlich einsehbar ist?
Und wann gilt eine Veranstaltung als Veranstaltung?
Eine Anzeige wäre ja nicht möglich wenn man die Straftat nicht sieht. Ausser man begibt Hausfriedensbruch.
Polizeireglement: Paintball-Spiele,-trainings und vergleichbare Veranstaltungen bedürfen einer Bewilligung des Gemeinderates.
Hoffe könnt mir helfen
Danke im Voraus
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3/6/2009, 10:25 |
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ch_swat_89
Registriert: 20/10/2008, 07:40 Alter: 35
Beiträge: 505
Verein: SAS
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Beitrag Re: rechtliche Frage
Zimmershooting ist erlaubt, jedoch sollten es die Nachbarn nicht sehen.
Wir (SAS) haben eine Bewilligung des Gemeinderates und der Polizei für das Gelände. Dieses kann genutzt werden wann wir wollen, also auch für Events.
_________________ Alle reden vom öffentlichen Verkehr ... aber niemand getraut sich!
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3/6/2009, 10:37 |
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Jeremias
Registriert: 16/12/2008, 15:28 Alter: 33
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Beitrag Re: rechtliche Frage
danke für deine Antwort.
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3/6/2009, 11:06 |
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