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			| SpinnerLK 
					Registriert: 9/6/2012, 17:08
 Alter: 42
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 Verein: bASTARd
 Wohnort: Herisau
   | Beitrag Airsoft mit B- Bewilligung Hey,
 vllt kann mir hier jemand weiter helfen... ja Suchfunktion habe ich bereits Versucht...
 
 Ich möchte gern den AS betreiben
 
 Bin seit ca. einem Jahr in der Schweiz und habe eine B-Bewilligung
 und bin aus Deutschland...
 nach einigem lesen in den verschiedenen Foren hat sich raus gestellt das ich einen
 Waffenerwerbsschein benötige...
 
 Also habe ich mir den Antrag ausgedruckt ausgefüllt und samt
 Original Schweizer Strafregisterauszug
 Kopie Aufenthaltsbewilligunb B
 Kopie Personalausweis D
 
 bei einer Polizeidienststelle in AR (Wohnkanton) abgegeben.
 
 soweit so gut DACHTE ich...
 gestern kam dann ein Anruf wo eine Frau mir sagte Das die unterlagen soweit vollständig seien,
 sie aber noch eine Bestätigung aus Deutschland benötigt.
 
 die Frau konnte mir aber nicht sagen Was sie genau benötigt.
 Ich habe ihr dann versucht zu erklären das ich bereits über
 18jahre alt bin und AS Makierer in Deutschland nur unter Vorlage meines Personalausweises erwerben darf.
 darauf meinte sie "ich benötige aber noch eine Bestätigung die ich ihr noch zusenden solle"
 
 zu meiner Frage... WAS WILL SIE GENAU HABEN???
 oder gibt es einen einfachen weg?
 
 Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
 
 
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			| 4/7/2012, 23:04 | 
					 
					 
					 
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			| galep 
					Registriert: 25/8/2008, 16:34
 Alter: 39
 Beiträge: 646
 Verein: Strange Bears
 Wohnort: kt BE
   | Beitrag Re: Airsoft mit B- Bewilligung Gehe zum Shop und kauf deinen Markierer.... Das mit dem Waffenerwerbsschein ist nicht nötig sondern nur ein schriftlicher Vertrag mit dem Händler... _________________
 "IPSC - What else?"
 
 
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			| 5/7/2012, 00:50 | 
					 
					 
					 
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			| Permuda 
					Registriert: 22/2/2008, 13:55
 Alter: 34
 Beiträge: 134
 Verein: GAGC Jr.
 Wohnort: Horgen
   | Beitrag Re: Airsoft mit B- Bewilligung Seit dem 12. Dezember 2008 unterstehen Airsoft Sportgeräte dem Waffengesetz womit sie nun als Waffen gelten (sogenannte Nicht-Schusswaffen). Für den Kauf einer Airsoft Waffe muss ein Vertrag unterzeichnet und durch beide Parteien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Ein Waffenerwerbsschein wird nicht benötigt. Der Käufer muss jedoch mindestens 18 Jahre alt sein und dies mit einem amtlichen Ausweis (CH-Identitätskarte, CH-Pass, Niederlassungsbewilligung C) belegen. Ohne diese Dokumente können wir die Bestellung nicht versenden. Halter einer Niederlassungsbewilligung B können beim kantonalen Waffenbüro eine Ausnahmebewilligung beantragen (www.fedpol.ch )
 
Wir dürfen keine Airsoft Waffen an Personen verkaufen, bei denen Anlass zur Annahme besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit dieser Waffe gefährden könnten oder andere Hinderungsgründe vorliegen. Zudem dürfen wir gemäss Artikel 12 Absatz 1 der Waffenverordnung Angehörigen folgender Staaten nicht beliefern: 
 
Serbien 
Kroatien 
Bosnien und Herzegowina 
Kosovo 
Montenegro 
Mazedonien 
Türkei 
Sri Lanka 
Algerien 
Albanien
 
MG Perm_________________
 "...und kurtz dachte ich wir seien in Gefahr."
 
 
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			| 5/7/2012, 07:04 | 
					 
					 
					 
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			| Kampfratte 
					Registriert: 28/5/2005, 15:00
 Alter: 93
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   | Beitrag Re: Airsoft mit B- Bewilligung Meine Freundin kommt auch aus Deutschland und wollte auch einen WES beantragen. Nach einem riesen Theater und wochenlangem Hin- und Her stellte sich heraus, dass sie warten muss bis sie das C kriegt. _________________GAGC
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			| 5/7/2012, 07:08 | 
					 
					 
					 
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			| Karaya 
					Registriert: 23/2/2009, 19:52
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 Verein: S.W.O.R.D.
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 Wohnort: Pocking/Deutschland
   | Beitrag Re: Airsoft mit B- Bewilligung Ich habe ebenfalls B-Bewilligung. Ich brauchte beim Händler einen WES. 
Als Bescheinigung aus Deutschland reichte bei mir ein Strafregisterauszug aus Deutschland (Polizeiliches Führungszeugnis). Und den bekommst du hier:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/n ... __nnn=true 
Kostet 13 Euro.
 
Die Bestellung ausfüllen, und zur Gemeinde. Die müssen bestätigen, dass selbst unterschrieben wird.
 
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			| 5/7/2012, 07:42 | 
					 
					 
					 
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			| Ruhli 
					Registriert: 20/3/2007, 11:09
 Alter: 46
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 Wohnort: Lupfig AG
   | Beitrag Re: Airsoft mit B- Bewilligung An alle die einfach gesagt haben es braucht nur einen Vertrag.
 Wenn du Schweizer bist: Ja
 Wenn du C Bewilligung hast: Ja
 Wenn du B Bewilligung hast: Brauchst du einen WES
 
 
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			| 5/7/2012, 08:01 | 
					 
					 
					 
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			| Steiny 
					Registriert: 3/10/2008, 21:46
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   | Beitrag Re: Airsoft mit B- Bewilligung Hallo zusammen, 
ich bin ja seit neustem auch bloss "B"-Bewilligter.
 
Das Verfahren ist wie folgt:
 
1. Du lädst dir einen Antrag zum Waffenerwerbsschein bei der Fedpol runter: http://www.fedpol.admin.ch/content/dam/ ... _wes-d.pdf 
2. Dann gehst du zum Postamt und beantragst ein "Gesuch um Auszug aus dem Strafregister" der Schweiz! Die Behörden wollen wissen, ob du hier straffällig geworden bist.  
3. Danach reichst du dass bei der kantonalen Polizei ein und erhältst als Anwort, dass man dich zu einem Gespräch einladen wird.  
Bei dem Gespräch wird gefragt, ob du Computerspiele spielst, warum du Airsoft spielst, warum du gerne schießt etc. Wenn du Airsoft spielst, weil du gerne schießt, dann wird dich der Polizist (Sicherheistpolizei) fragen, warum du nicht in einen Schützenverein gehst. Computerspiele werden abgefragt, weil man in Hinblick auf potentielle Amokläufer wissen möchte, wie verbreitet Ego-Baller-Games sind.  
Danach erhälst du einen dreimonate gültigen Waffenerwerbsschein.  
Du kannst dann nur die Waffen (also hier AEGs) kaufen, die du im Antrag eingeschrieben hast. 
Dort wird folgendes gefragt, bzw. eingetragen. Beispiel:
Waffenart:  Airsoftwaffe Firma:  G&G Model:  SCAR Kaliber:  6mm Nummer:  ohne Nummer
 
4. Dann gehst du zum Händler und kaufst dir die entsprechende AEG. Aber hier musst du darauf achten, dass der Händler auch die entsprechende Zulassung dazu hat! Bei Holla ist das der Fall... bei TMT auch. Beim den restlichen Schweizer Händlern weiss ich es nicht genau. 
 
Bei mir hat das Verfahren etwa drei Wochen gedauert. Als ich einen zweiten Waffenerwerbsschein beantragte, erhielt ich nach einer Woche den Schein und musste nicht wieder das Procedere durchlaufen.
 
Wenn noch Fragen sind, sende mir ne PN. Ich helf dir dann weiter. 
 
Grüsse
 
Steiny_________________
 real is real and a game is a game.
 
 Wenn der klügere immer nachgibt, muss er aufpassen, dass die Dummen nicht bald die Welt beherrschen...
 
 Helmut Schmidt: "Die Dummheit von Regierungen sollte niemals unterschätzt werden."
 
 
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			| 5/7/2012, 10:05 | 
					 
					 
					 
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			| Karaya 
					Registriert: 23/2/2009, 19:52
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   | Beitrag Re: Airsoft mit B- Bewilligung Scheint ja von Kanton zu Kanton unterschiedlich zu sein. In Solothurn trägst du nur "Airsoftwaffen" ein. Die Felder für die speziellen Waffen werden dann vom Händler ausgefüllt. Ein Gespräch gibts hier auch nicht. Es reicht wenn du den Antrag mit dem schweizer Strafregisterauszug, dem deutschen polizeilichen Führungszeugnis, einer Kopie des Ausweises und der Bewilligung bei der örtlichen Dienststelle der Kantonspolizei einreichst. Nach etwa 14 Tagen bekommst du den WES und kurz drauf die Rechnung.
 
 Ich muss jedesmal alle Dokumente beilegen und hier ist der WES 6 Monate gültig.
 
 
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			| 5/7/2012, 10:28 | 
					 
					 
					 
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			| Steiny 
					Registriert: 3/10/2008, 21:46
 Alter: 60
 Beiträge: 831
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   | Beitrag Re: Airsoft mit B- Bewilligung von Kanton zu Kanton scheint wirklich alles unterschiedlich zu sein. - Sehr interessant. 
 
 Grüsse
 
 Steiny
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 Wenn der klügere immer nachgibt, muss er aufpassen, dass die Dummen nicht bald die Welt beherrschen...
 
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			| 5/7/2012, 10:38 | 
					 
					 
					 
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			| Kampfratte 
					Registriert: 28/5/2005, 15:00
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   | Beitrag Re: Airsoft mit B- Bewilligung Ja, offensichtlich... und das auch nur bei Airsoft    
Beispiel:   http://www.gunfactory.ch/div/faq.htm#B-Ausweis_________________GAGC
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			| 5/7/2012, 10:49 | 
					 
					 
					 
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			| Roadrunner 
					Registriert: 9/7/2006, 00:50
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   | Beitrag Re: Airsoft mit B- Bewilligung Was die KaPo haben möchte ist folgendes: 
"Zusätzlich benötigen sie eine amtliche Bestätigung des Heimat- bzw. Wohnsitzstaates (wenn der Wohnsitz im Ausland ist), die bestätigt, dass sie dort zum Erwerb des betreffenden Gegenstandes berechtigt sind." (Quelle Fedpol) 
Das Dokument in Deutschland zu bekommen ist ein langer Weg. 
 
Ich habe 2008 das Dokument vom Bundesverwaltungsamt bekommen. 
Kontakt:  
Bundesverwaltungsamt, IIB7 
Eupener Strasse 125 
50933 Köln 
+4922899358-5107
waffenrecht@bva.bund.de 
Hat damals etwa 3-4 Wochen gedauert bis das Schreiben da war.  Kosten etwa 25- 30 Euro 
Strafregisterauszug aus Deutschland braucht es glaube ich auch noch. Für den muss der Antrag mit einer beglaubigten Unterschrift sein. 
Das Schreiben gilt dann auch für künftige WES, der Strafregisterauszug aus Deutschland muss jedes mal neu geholt werden... 
auf
 
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			| 5/7/2012, 22:22 | 
					 
					 
					 
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			| SpinnerLK 
					Registriert: 9/6/2012, 17:08
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 Wohnort: Herisau
   | Beitrag Re: Airsoft mit B- Bewilligung Soooooo mal zwischen INFO und nen Danke für die Ratschläge und Tipps...Hatte mein Deutsches Führungszeugnis beantragt...
 das kam dann nach auch innerhalb von 2 Wochen...
 Heute ging es dann per Polizeidienststelle zum Zuständigen Amt,
 leider ist die Bearbeitende im Urlaub, von daher heisst es jetzt wieder Warten...
 
 weitere INFO´s wenn´s was neues gibt...
 
 
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			| 23/7/2012, 16:05 | 
					 
					 
					 
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			| SpinnerLK 
					Registriert: 9/6/2012, 17:08
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 Verein: bASTARd
 Wohnort: Herisau
   | Beitrag Re: Airsoft mit B- Bewilligung So letzte Woche war es soweit...also hier nochmal kurz was man braucht...
 wenn man aus Deutschland kommt und im Kanton AR wohnt...
 
 B-Bewilligung
 Schweizer Strafregister
 Deutsches Führungszeugnis
 Antrag auf Waffenerwerbsschein
 
 Kosten ca.: 111,- CHF bis man den Schein in den Händen hält...
 Wenn man sich um alles gleichzeitig kümmert dauert es ca. 3-4 Wochen...
 
 
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			| 22/8/2012, 18:57 | 
					 
					 
					 
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			| Karaya 
					Registriert: 23/2/2009, 19:52
 Alter: 57
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 Verein: S.W.O.R.D.
 Website: http://www.sword-airsoft.ch/
 Wohnort: Pocking/Deutschland
   | Beitrag Re: Airsoft mit B- Bewilligung Glückwunsch. Und herzlich willkommen in der Gemeinde der Airsöftler.
 Im Kanton Solothurn brauchst du genau das gleiche.
 
 Strafregisterauszug Schweiz : 20 CHF
 Führungszeugnis Deutschland : 13 Euro
 WES : 50 CHF
 
 
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			| 22/8/2012, 19:16 | 
					 
					 
					 
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			| Nicesniper Dr. NEF 
					Registriert: 9/9/2008, 22:40
 Alter: 25
 Beiträge: 1228
 Verein: Keiner
 Wohnort: Zürich
   | Beitrag Re: Airsoft mit B- Bewilligung Hut ab vor eurer Geduld     Die Willkür mit der das ganze von Seite der Trachtengruppe betrieben wird ist wirklich interessant    Lustig wird es dann auch bei einem allfälligen Wohnortwechsel. Habe als Schweizer die Erfahrung gemacht als ich von einer Zürcher Gemeinde in die Stadt umgezogen bin.....
 
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			| 22/8/2012, 21:03 | 
					 
					 
					 
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