Beitrag Ab wann ist eine Airsoft mit Vertrag zu verkaufen...
Hallo ...
Ich möchte in den nächsten paar Wochen mein Airsoft Grümpel* verkaufen. Darunter fällt auch die eine oder andere AEG, teilweise sind diese Kaputt (GB, Body oder ähnliches und so als Sportwaffe nicht mehr zu gebrauchen bis sie in stand gesetzt werden. Muss ich nun für jede AEG auch wenn DEFEKT einen Vertrag erstellen? Z.B. Gear Box defekt oder AEG nur Body mit Gear Box?
* Grümpel = nicht mehr benutztes Material...
_________________ uıɐƃɐ ʎɐqǝ ɯoɹɟ pɹɐoqʎǝʞ ɐ ʎnq ɹǝʌǝu I
Beitrag Re: Ab wann ist eine Airsoft mit Vertrag zu verkaufen...
Das ist leider nicht ganz richtig. Ein Granatwerfer fällt ebenfalls unter das WG und ist eine Waffe, dies kann dir sonst auch das Fedpol bestätigen.
Das man Einzelteile separat verkaufen kann ist richtig, jedoch bewegt man sich damit in einer Grauzone denn sobald die beiden Teile zusammengebaut sind hat man wieder eine Waffe, nun aber ohne Vertrag. Das WG lässt dies zu, die Frage ist einfach was passiert wenn es mal zu einer Kontrolle kommt. Ein Body ist kein Problem, dito eine 40mm Granate. Das sind beides keine Waffen.
Bei uns auf dem Forum gilt: Alles was aussieht wie eine Waffe ist eine Waffe und muss in der Waffenbörse als solche verkauft werden.
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