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Spitfire
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Beitrag BB-Bestellung <-> WG
Guten tag
Ist sicherlich schon einmal gefragt worden ob dies noch möglich ist...
Wie siehts aus?
Bitte um texte, nicht links da ich unter der woche nur mobile inet habe welches sehr langsam ist...
Danke für kreative Beiträge
Cheers
_________________ sometimes you win, sometimes you learn
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6/2/2009, 01:16 |
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Holla
AA-Administrator
Registriert: 27/5/2005, 10:05 Alter: 19
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Beitrag Re: BB-Bestellung <-> WG
Nehme mal an du spichst das Thema Munition an. Das wurde bereits beantwortet:
2.1 Airsoft Sportgeräte sind nun Waffen
Airsoft Sportgeräte sind neu Waffen, wenn diese aufgrund ihres Aussehens mit echten Waffen verwechselt werden können. Es handelt sich aber nicht um Feuerwaffen sondern um Waffen.
Die Einfuhr von Schalldämpfern, Laserzielgeräten sowie Nachtsichtzielgeräten ist verboten (sogenanntes Waffenzubehör). Es gilt jedoch zu beachten, dass Airsoft Schalldämpfer keine schalldämpfende Eigenschaften aufweisen und somit nach dem Gesetz keine Schalldämpfer sind, sondern einfach nur Plastik/Metall Rohre. Waffenzubehör wie etwa Laser und Nachtsichtzielgeräte hingegen, müssen innert 3 Monaten nach Inkrafttreten der entsprechenden kantonalen Behörde gemeldet werden, da dafür eine Ausnahmebewilligung beantragt werden muss. Es gilt zu beachten, dass bei Zuwiderhandlung die Folgen unter Punkt 2.8 zur Anwendung kommen können.
Airsoft Munition, also BBs, sind nach dem Gesetz keine Munition da diese nicht durch eine Treibladung angetrieben werden.
Die im Gesetz als „wesentliche Waffenbestandteile“ oder „besonders konstruierte Waffenbestandteile“ bezeichneten Teile beziehen sich nicht auf Airsoft.
Ausser Airsoft Waffen, Modellwaffen, sowie allen anderen Gegenständen die mit einer echten Waffe verwechselt werden können und dem oben erwähnten Waffenzubehör wie Laser etc., kann somit alles Airsoft Material ohne Bewilligung importiert werden.
Airsoft Waffen dürfen zudem eigenhändig repariert und auch modifiziert werden, dies stellt kein Problem dar.
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6/2/2009, 08:42 |
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