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			| Dan-F 
					Registriert: 1/7/2007, 18:45
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 Verein: GSNW / GAGC / locos
 Wohnort: Schönenwerd SO
   | Beitrag ASSO Spielgelände Hallo Leute 
 ich habe gerade einen Negativen Bescheid wegen einem Airsoftspielgelände erhalten.
 
 Zuerst zur Information das Wald stück ist in Privatbesitz und wir haben vom Geländebesitzer eine schriftliche Bestätigung.
 
 hier die E-Mail was haltet ihr davon?
 
 
 
 Sehr geehrter Herr Fricker
 
 
 
 Meine Abklärungen haben folgendes ergeben:
 
 
 
 Airsoftwaffen dürfen laut Waffengesetz nicht in der Oeffentlichkeit getragen werden. Das Gelände, in dem die Waffen getragen werden, muss 100% abgesperrt sein.
 
 Das Waldgesetz besagt, dass der Wald für jedermann frei zugänglich ist. Somit darf ein Waldstück nicht zu 100% abgesperrt werden. Durch die beiden Gesetze ist es nicht mehr möglich im Waldgebiet mit Airsoftwaffen zu spielen.
 
 
 
 Meine Empfehlung: In einem leerstehenden Industriegelände oder in einem leerstehende Gebäude (welche 100% abgesperrt werden können) den Sport ausüben.
 
 
 
 Ich bedaure Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
 
 
 
 
 
 
 Danke für das Feedback
 
 Gruss Commando
 
 
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			| 14/5/2009, 19:28 | 
					 
					 
					 
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			| Eyco 
					Registriert: 29/1/2009, 21:04
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 Wohnort: Oberwallis
   | Beitrag Re: ASSO Spielgelände 1.Glaub ich das nur oder hat der Herr nur mal schnell das Heftlein der FedPol gelesen. 
Was ja wiederholt als nicht richtig bezeichnet worden ist. 
Das Büchlein ist eine Einladung um etwas zusammen zu dichten.
 
2. Zitat: Das Waldgesetz besagt, dass der Wald für jedermann frei zugänglich ist. Somit darf ein Waldstück nicht zu 100% abgesperrt werden. Durch die beiden Gesetze ist es nicht mehr möglich im Waldgebiet mit Airsoftwaffen zu spielen
Ok? Und was ist bei Forstarbeiten, Erdrutschgefahr....? 
Und das Gelände liegt doch im Kt. SO, oder? 
Auf jeden Fall ist mir ,dass neu das der Wald von jedermann betreten werden darf (ausserhalb der Wanderwege) selbst im Gemeindewald darf nicht jeder rein. 
Und im Waldgesetz steht es auch nichts:http://www.so.ch/appl/bgs/daten/931/12.pdf 
MfG Eyco_________________
 Bärenkopf-Orga CH
 
 
 
    							Zuletzt geändert von Eyco am 14/5/2009, 20:33, insgesamt 1-mal geändert. 
 
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			| 14/5/2009, 19:32 | 
					 
					 
					 
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			| Parooker 
					Registriert: 28/3/2006, 10:13
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   | Beitrag Re: ASSO Spielgelände Ich würde mal beim ASVD nachfragen, was ihr tun sollt. Grundsätzlich solltet ihr ja weiterhin auf dem Gelände spielen können. Denn nach ihrer Vorgabe muss das Gelände nicht zu 100% abgesperrt sein, sondern nur Beschildert sein und wenn nötig mit Schiesswachen versehen sein. Aber das ist ja keine komplette Absperrung, sonder nur Vorsicht! 
 
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			| 14/5/2009, 19:56 | 
					 
					 
					 
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			| Kampfratte 
					Registriert: 28/5/2005, 15:00
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   | Beitrag Re: ASSO Spielgelände Was alles gewährleistet sein muss steht auf der Verbandspage. Nachhacken, freundlich aufklären und nach eine Lösung suchen    _________________GAGC
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I feel Vaterland!! Hail to FrOOtlOOPs!! 
Da Nang Surf Club 
 
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			| 14/5/2009, 20:00 | 
					 
					 
					 
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			| Dan-F 
					Registriert: 1/7/2007, 18:45
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 Wohnort: Schönenwerd SO
   | Beitrag Re: ASSO Spielgelände ich hatte schon mehrere gespräche mit diesem herr und das war jetzt das was seine aussage war ich leite diese e-mail demasvd vorstand weiter und frage da nach Rat
 und ja das gelände liegt im Kanton Solothurn.
 
 
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			| 14/5/2009, 20:06 | 
					 
					 
					 
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			| Fuxx13 
					Registriert: 13/6/2006, 14:21
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   | Beitrag Re: ASSO Spielgelände @Eyco der Wald muss für die Öffentlichkeit zugänglich sein! 
Hier stets: http://www.admin.ch/ch/d/sr/921_0/a14.html
 
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			| 15/5/2009, 11:06 | 
					 
					 
					 
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			| Exo 
					Registriert: 27/6/2006, 01:39
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   | Beitrag Re: ASSO Spielgelände Versuch mal so zu diskutieren:
 Abgesperrt ist nicht gleich unzugänglich.
 
 Falls den Passanten die Möglichkeit gegeben wird, das Waldgebiet zu betreten, sollten beide Artikel erfüllt sein.
 Nach Verbandsregelung kann der Passant sich an der Absperrung bemerkbar machen, und während unterbrochenem Spiel das Gelände passieren.
 
 Natürlich würde ein Ausdruck der Verbandsregelung helfen, und wappne dich am besten auf mögliche Fragen die von der Gegenpartei gestellt werden könnten.
 
 'Doch doch, wir machen das auf anderen Geländen seit Jahren problemlos auf diese Art' - könnte helfen.
 _________________
 >P.T.W. applied with low-key approach and predominant tactics, results in single-BB sufficiency.<
 
 
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			| 15/5/2009, 11:47 | 
					 
					 
					 
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			| ch_swat_89 
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   | Beitrag Re: ASSO Spielgelände Ihr könntet auch bei der Absperrung Schutzbillen deponieren, somit können Passanten diese anziehen und das Gebiet durchqueren.... _________________
 Alle reden vom öffentlichen Verkehr ... aber niemand getraut sich!
 
 
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			| 15/5/2009, 11:51 | 
					 
					 
					 
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			| Holla AA-Administrator 
					Registriert: 27/5/2005, 10:05
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   | Beitrag Re: ASSO Spielgelände Erstellt auch die Schilder bereits und zeigt dem Herrn die elektronische Vorlage. 
 
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			| 15/5/2009, 12:10 | 
					 
					 
					 
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			| Dan-F 
					Registriert: 1/7/2007, 18:45
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 Wohnort: Schönenwerd SO
   | Beitrag Re: ASSO Spielgelände ich hatte noch ein gespräch mit einem Regierungsrat unterhalten. und der hat mir gesagt wir sollen es nicht weiter zihen den der Polizist ist auch gleichzeitig der Gemeindepräsidenten der Gemeinde in der das Gelände ist und wenn wir uns eine Bewilligung erzwingen. 
 werden wir nur Probleme haben den die Gemeinde ist so klein das wir zimlich den kürzeren machen des weiteren, hat er mir auch empfohlen die absage zu akzeptieren weil das für andere stellen den besseren eindruck auf uns als schweizer airsoftspieler wirft weder wenn wir bei jedem Problem etwas erzwingen.
 
 
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			| 16/5/2009, 15:26 | 
					 
					 
					 
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