Beitrag Re: Rechtiche Lage: BB-Shower
Nur um das klarzustellen:
Ich rede hier ganz klar NUR von der Shell, also so was:
http://store.airsoftarea.ch/product_inf ... ts_id=2584
Der Granatwerfer war mit keinem Wort ein Thema.
Also:
Eine BB-40mm Granate (da wo die BB's und Gas reinkommen, nicht das Rohr) ist nicht mit einer Feuerwaffe zu
verwechslen.
Zitat:
Wie bitte? Eine 40mm GWA soll keine Feuerwaffe sein??
Ich weiss leider nicht was die Bezeichnung GWA heisst, falls das aber die 40mm Granate per se ist, dann ja.
Es ist sicher keine Feuerwaffe! Eine Handgranate ist ja auch keine Feuerwaffe. Eine Feuerwaffe ist ein
"Ding" das mittels heissen Gasen ein Projektil verschiesst. Und da die Granate das Projektil ist, ist es ergo keine
Feuerwaffe. (ist meine Auffassung, Achtung, keine gültige Rechtsaulegung!)
Aber das ist gar nicht die Frage. Meiner Logik nach geht das so:
Eine Airsoftwaffe ist eine Waffe weil man sie mit einer "echten" Feuerwaffe verwechslen kann *punkt*
Eine "echte" 40mm Granate (nicht der Werfer) ist keine Feuerwaffe *punkt*
Die AS-40mm-Granate ist keine Waffe *punkt*
Dies bestätigte mir zumindest so auch der Bearbeiter der mir das Mail geschrieben hat.
Dies ist KEINE definitive und verbindliche Aussage, aber es ist ein seeeeeehr starkes Indiz dafür, dass das auch
so gehandhabt wird. Schliesslich ist das auch ein Mitarbeiter des EJPD, nicht irgend ein Händer der interesse daran hat
dass er mir was verkauft.
Die AS-40mm-Granate ist ja vom Prinzip her ein AS-Markierer mit eingebautem Gastank & Magazin.
Da dieser jetzt aber nicht wie eine Feuerwaffe aussieht ist es keine Waffe nach dem Waffengesetz.
Wie es sich mit den "Abschussrohren" also den Werfern verhält weiss ich nicht, aber das habe ich auch nie gesagt.
EDIT:
Zum Vorpost, dass man die von Hand auslösen kann:
Ja genau! Das passt ja auch zu meiner Auffassung, dass die AS-40mm-Granate eigentlich eine kleiner Markiere ist,
der aber nicht unter das Waffengesetz fällt, da niemand auf die Idee kommt dass dieses runde Ding eine Pistole, Gewehr
o.ä. ist!